Tierschützer stellt Wildsau-Quäler an Pranger

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Böttstein AGTierschützer stellt Wildsau-Quäler an Pranger

Ein Aktivist hat den Namen und die Kontaktdaten des mutmasslichen Wildschweinmörders veröffentlicht – und riskiert damit eine Freiheitsstrafe.

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Vier Wildschweine soll der Bauer in Böttstein AG vorsätzlich mehrfach überfahren haben.

Vier Wildschweine soll der Bauer in Böttstein AG vorsätzlich mehrfach überfahren haben.

Ein 55-jähriger Landwirt aus Böttstein AG steht im Verdacht, vor zwei Wochen eine Wildschwein-Mutter sowie ihre drei Jungtiere absichtlich überfahren zu haben. Wie der Sender Tele M1 berichtet, haben Tierschützer eine Petition ins Leben gerufen, die von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verlangt, dass der Täter die Höchststrafe bekommt. Über 1100 Personen unterstützen bislang den Vorstoss, in dem auch der Name des Täters genannt wird.

Dieser sei kein Unbekannter bei den Behörden, schreiben die Tierschützer. So habe er zu einem früheren Zeitpunkt jahrelang Tiere ununterbrochen angekettet. «Mittlerweile sind mehr als 14 Tage vergangen und von offizieller Seite her herrscht Stillschweigen – es sieht fast so aus, als ob der Fall in den ‹Bürostuben› versickern will – soweit soll es aber nicht kommen», heisst es.

Verdächtiger weist Vorwürfe zurück

Der bekannte Tierschützer Erwin Kessler unterstützt die Petition, geht aber noch einen Schritt weiter. Neben dem Namen veröffentlicht er ebenfalls die Kontaktdaten und den Arbeitsort des mutmasslichen Wildsau-Quälers. Kessler: «Es besteht ein öffentliches Interesse, dass die Strafbehörde dem Fall ernsthaft nachgehen», sagt Kessler zu Tele M1.

Der Beschuldigte selbst weist alle Vorwürfe von sich. Die Anschuldigungen seien eine «Riesenschweinerei». Er sei es nicht gewesen. Sollte der Landwirt tatsächlich unschuldig sein, könnten plötzlich die Tierschützer juristische Probleme erhalten. «Die Personen würden in diesem Fall die Ehre des Beschuldigten verletzen. In diesem Fall drohen ihnen 180 Tagessätze, was einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten entspricht», sagt Rechtsanwalt Kenad Melunovic im Beitrag.

Tierschützer Kessler lässt das kalt. Für ihn seien die Aussagen des Beschuldigten reine «Schutzbehauptungen». «Wenn der Täter jemandem ein Auto zur Verfügung stellt, und diesen deckt, so verdient er keinen Schutz», sagt Kessler.

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