Reclaim-the-Street-DemoBeschuldigter Chaot fehlt – Prozess geplatzt
Der erste Prozess um die Reclaim-the-Street-Demo ist geplatzt. Der Beschuldigte ist nicht vor Gericht erschienen, trotz drohender Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt.
Die unbewilligte Demonstration vom 12. Dezember 2014 kam für die Zürcher Polizei völlig überraschend. Um 21 Uhr versammelten sich beim Sihlhölzli rund 200 gewaltbereite Personen und zogen durch den Kreis 3 in Richtung Langstrasse.
Unter dem Motto Reclaim the Street schlugen die grösstenteils vermummten Chaoten zahlreiche Scheiben ein, verschmierten Fassaden, zündeten Container an und zerstörten parkierte Personenwagen.
Fackel in Polizeifahrzeug geworfen
Die Demonstranten gingen auch mit rücksichtslosen Mitteln gegen die ausgerückten Polizeibeamten vor. In einem Fall warfen sie an der Zweierstrasse eine brennende Seenotfackel in ein Polizeifahrzeug. Insgesamt wurden sieben Polizeibeamte verletzt.
Zudem machten die Linksautonomen auch vor zahlreichen Ladenbetreibern von der Langstrasse bis zur Europaallee nicht Halt und richteten einen beträchtlichen Sachschaden von über einer Million Franken an. Nicht zuletzt griffen sie auch die Polizeistation im Kreis 4 an.
Nach zwei Monaten festgenommen
Die Polizei konnte in der Tatnacht lediglich vier mutmassliche Täter festnehmen. Sie machte allerdings in den nächsten Monaten weitere Chaoten aus. So einen heute 21-jährigen Syrer aus Zürich. Der Beschuldigte wurde am 5. Februar 2015 von der Polizei festgenommen und verbrachte danach 15 Tage in Untersuchungshaft.
Der Lüftungsmonteur hatte während der Demo ein parkiertes Auto zerkratzt und den linken Aussenspiegel abgebrochen. Dabei hinterliess er seine DNA-Spuren am Spiegel. Während der Untersuchung gab er zu, dass er sich rund 20 Minuten lang im zusammengerotteten Haufen aufgehalten habe.
Acht Monate Knast bedingt beantragt
Die Staatsanwaltschaft erhob im letzten November Anklage und verlangte wegen Landfriedensbruchs sowie Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.
Beim Beschuldigten handelte es sich wohl eher um einen Mitläufer als einen politisch motivierten Demonstranten. So verzichtete er im Gegensatz zu anderen Linksautonomen auf einen Rechtsanwalt.
Erster Prozess geplatzt
Am Mittwoch hätte sich der Beschuldigte am Bezirksgericht Zürich verantworten sollen. Es wäre dabei zum ersten Prozess zu den Reclaim-the-Street-Vorfällen gekommen. Doch daraus wurde nichts. Da der junge Syrer unentschuldigt nicht erschien, ist der erste Prozess geplatzt.
Der Gerichtsvorsitzende Roland Heimann führte aus, dass der Beschuldigte erneut vorgeladen und die Verhandlung neu angesetzt werde. Sollte der Mann wiederum nicht erscheinen, werde das Gericht beim zweiten Mal aufgrund der Akten entscheiden, sagte Heimann.