Bezirksgericht LenzburgAargauer Prostituierten-Mörder ist auf freiem Fuss
Tobi B. hatte 2008 als Minderjähriger eine Prostituierte brutal vergewaltigt und umgebracht. Nun wurde seine fürsorgerische Unterbringung aufgehoben.
Das Bezirksgericht Lenzburg hebt die fürsorgerische Unterbringung von Tobi. B. vorzeitig auf. Er erhält eine geregelte Nachbetreuung. Wie das Bezirksgericht in einer Mitteilung schreibt, wäre es «unverhältnismässig», die Massnahme aufrechtzuerhalten.
Der Aargauer hatte 2008 als noch Minderjähriger eine Prostituierte brutal vergewaltigt und umgebracht. Er wurde deshalb wegen Mordes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu einem gemäss Jugendstrafgesetz maximalen Freiheitsentzug von vier Jahren verurteilt.
Das Jugendgericht ordnete die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt und eine ambulante Behandlung an. Auf das Ende der Strafverbüssung verfügte das Bezirksamt im Juni 2012 einen fürsorgerischen Freiheitsentzug an.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte heisst Klage gut
Die entsprechende Bestimmung änderte im Zivilgesetzbuch per Januar 2013. Das Bundesgericht bestätigte im November 2013 aber, dass die Bedingungen für die neu sogenannte fürsorgerische Unterbringung nach wie vor gegeben seien.
Gegen diesen Entscheid zog Tobi. B vor den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser hat die Klage des Mannes wegen Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit unter der Woche gutgeheissen.