210 Franken Busse für «Allahu akbar»-Gruss

Aktualisiert

Schaffhausen210 Franken Busse für «Allahu akbar»-Gruss

Weil der Schaffhauser Orhan E. einen Freund mit «Allahu akbar» begrüsste, musste er eine Busse zahlen. Für den 22-Jährigen ein klarer Fall von Diskriminierung.

M. Djurdjevic
von
M. Djurdjevic
Der 22-jährige Orhan E. begrüsste in Schaffhausen einen Bekannten mit den Worten «Allahu akbar»  und kassierte dafür eine Busse.
Beim türkischen Verein Schaffhausen war eine Beamtin in Zivil auf ihn aufmerksam geworden: «Auf einmal rief mich die Polizistin zu sich und wollte wissen, was ich damit gemeint hätte.»
Er erklärte ihr ausführlich, dass das nichts Schlimmes zu bedeuten habe. Doch das schien nichts zu nützen. Kurz darauf soll die Polizistin Verstärkung angefordert haben.
1 / 6

Der 22-jährige Orhan E. begrüsste in Schaffhausen einen Bekannten mit den Worten «Allahu akbar» und kassierte dafür eine Busse.

20 Minuten

Die Worte «Allahu akbar» kommen Orhan E.* teuer zu stehen. Im August 2018 hatte er eine Bussenverfügung der Stadtpolizei Schaffhausen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses erhalten. Kosten: 150 Franken Busse und 60 Franken Gebühren. Die Begründung: Der 22-jährige Muslim soll einen Bekannten «laut und deutlich» mit den Worten «Allahu akbar» begrüsst haben. «Das ist eine alltägliche Redewendung», so der junge Mann. «Diese verwenden wir andauernd und ohne Hintergedanken.»

«Wir benützen ‹Allahu akbar› andauernd»

Das sah eine Polizistin anders. Die Beamtin in Zivil war im Mai auf ihn und seinen Bekannten aufmerksam geworden, erzählt der 22-Jährige: «Wir standen vor dem türkischen Kulturverein Schaffhausen und unterhielten uns auf Türkisch.» Direkt daneben befindet sich eine Polizeistation der Schaffhauser Stadtpolizei.

«Auf einmal rief mich die Polizistin zu sich und wollte wissen, was ich damit gemeint hätte.» Er erklärte ihr ausführlich, dass das nichts Schlimmes zu bedeuten habe: «Wir benützen ‹Allahu akbar› zur Begrüssung und in fast jedem zweiten Satz», so der junge Türke. «Wie zum Beispiel das Wetter ist schön, Allahu Akbar. Damit wollen wir etwas, was wir als positiv empfinden, betonen.»

«Es fuhren bewaffnete Beamte vor»

Seine Bemühungen sich zu erklären, nützten nichts. Die Polizistin forderte Verstärkung an: «Auf einmal fuhren bewaffnete Beamte vor. Sie tasteten mich ab, nahmen meine Personalien auf und sagten mir, ich soll mich verziehen.»

Für den Schaffhauser ein stark traumatisierendes Erlebnis und ein klarer Fall von Diskriminierung: «Mir wurde sogar mit Gefängnis gedroht, sollte ich die Busse nicht zahlen.» Dass so etwas in der Schweiz möglich ist, hätte der 22-Jährige nicht gedacht. «Ich bin hier geboren und habe so etwas noch nie erlebt.»

«Das ist ein aussergewöhnlicher Fall»

Besonders das Verhalten der Polizistin ist für ihn auch Monate nach dem Vorfall noch unverständlich: «Wir leben doch in einem freien Land, wo Religionsfreiheit gilt. Polizeiliche Willkür ist hier fehl am Platz.» Schlussendlich habe er die Busse aber dennoch gleich bezahlt, weil er keinen weiteren Ärger wollte. Das ist auch der Grund, weshalb Orhan E. erst jetzt an die Öffentlichkeit geht: «Ich war eingeschüchtert.»

Erich Stucki, Fachgruppenleiter Öffentlicher Raum der Stadtpolizei Schaffhausen, ist der Vorfall bekannt: «Das ist schon sehr aussergewöhnlich. Mir kommt kein vergleichbarer Fall in den Sinn.» Genaue Details kenne er aber nicht: «Ich war ja nicht dabei. Ich stelle die Bussen anhand von einem polizeilichen Rapport aus.»

Stadtrat kann Vorgehen der Polizei nachvollziehen

Der Schaffhauser Stadtrat und Vorsteher für Soziales und Sicherheit, Simon Stocker (AL), kann nachvollziehen, dass die Polizei bei diesem Vorfall sensibel reagiert hat: «Wie der Polizeirapport zeigt, wurde die Situation nicht als Begrüssung, sondern eben als Erregung öffentlichen Ärgernisses wahrgenommen und entsprechend rapportiert», sagt Stocker.

Zudem hätte die gebüsste Person auch die Möglichkeit gehabt, sich gegen die Busse zu wehren. «Durch die Bezahlung der Busse wurde die Verfügung aber rechtskräftig», so Stocker. Grundsätzlich sei das Aussprechen von «Allahu akbar» aber nicht verboten in der Stadt Schaffhausen. «Weder vor noch nach diesem Vorfall wurde eine ähnliche Busse ausgestellt.»

*Name der Redaktion bekannt

Deine Meinung zählt