Mit 180 km/h geflüchtetEx-Bachelorette-Kandidat wegen Raserei im Gefängis
Ein 31-jähriger Aargauer muss 18 Monate ins Gefängnis. Er ist unter anderem mit 180 km/h vor der Polizei geflüchtet.
Vor vier Jahren war er Kandidat bei der Sendung «Bachelorette» von 3+, nun musste er vor dem Aargauer Obergericht antraben – wegen schwerer Verkehrsdelikte und weiterer Straftaten. Der 31-Jährige aus dem Aargau muss 18 Monate ins Gefängnis.
2009 wurde er erwischt, als er ohne Führerausweis mit dem Auto unterwegs war, später kamen bandenmässiger Diebstahl und Hehlerei dazu, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. 2013 stellte er laut dem Bericht ein Video auf Youtube, das ihn und einen Kollegen zeigt, die sich in der Region Rheinfelden mit ihren Töffs immer wieder überholen.
Mehrmals gerast
Die beiden Männer fuhren in einer 60er-Zone mit mehr als 140 km/h. 2015 schliesslich flüchtete der Aargauer mit seinem Töff vor einer Polizeikontrolle. Er überholte andere Autos links und rechts und raste teilweise mit 180 km/h über Autobahnen und Landstrassen. Die Raserdelikte bestritt der Beschuldigte vor Gericht nicht: «Ich bin heute sehr froh, dass es damals keinen Unfall gab und niemand verletzt wurde.»
Es tue ihm leid und er schäme sich. Er habe sich in den letzten vier Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen. «Ich bin heute eine ganz andere Person, habe zwei Firmen aufgebaut, arbeite zielgerichtet und diszipliniert», sagte er laut der Zeitung vor Gericht. Inzwischen habe er die Fahrprüfung wiederholt und den Ausweis wieder erhalten.
Berufung zurückgezogen
Anfang Juli 2018 hatte das Bezirksgericht Rheinfelden eine teilbedingte dreijährige Freiheitsstrafe ausgesprochen. Obwohl der 31-Jährige in der Probezeit einer früheren bedingten Haftstrafe erneut straffällig geworden ist, hatte das Bezirksgericht darauf verzichtet, deren Vollzug anzuordnen.
Der Mann focht den Entscheid dennoch an, zog die Berufung an der Verhandlung vor Obergericht wieder zurück. Der Oberrichter hat dem Beschuldigten das empfohlen. Er liess laut der Zeitung durchblicken, dass eine erneute bedingte Strafe unrealistisch sei. Vielmehr könnte ihm eine viel längere Zeit hinter Gittern drohen.