21'000 Pillen gefundenEcstasy-Händler muss für 20 Monate hinter Gitter
Ein Gastronom wollte 21'000 Ecstasy-Tabletten verkaufen – und wurde dafür nun vom Bezirksgericht Zürich zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt.

Doppelleben: Am Donnerstag sass ein Küchenchef vor dem Bezirksgericht Zürich, der früher in seiner Freizeit fleissig mit Drogen gehandelt hatte.
Am 11. Dezember 2013 gelang der Polizei in Zürich-Höngg ein grosser Drogenfang: Die Fahnder hielten kurz vor Oberengstringen an der Frankentalstrasse einen verdächtigen Personenwagen an und kontrollierten ihn. Dabei fanden sie hinter dem Beifahrersitz eine Tasche mit der beachtlichen Menge von 21'100 Ecstasy-Tabletten.
Die Polizeibeamten nahmen den belgischen Kurier und den Schweizer Auftraggeber fest. Bei Letzterem handelte es sich um einen Gastronomen aus Fahrweid. Der Limmattaler musste danach für 37 Tage in Untersuchungshaft und gab zu, dass er die Pillen im Grossraum Zürich verkaufen wollte. Ebenso weitere 243 Tabletten, die die Polizei in seiner Wohnung sicherstellen konnte.
Doppelleben in der Partyszene
«Ich führte ein unheimliches Doppelleben», erklärte der heute 43-jährige Küchenchef am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Tagsüber und unter der Woche habe er normal in einem Gastro-Betrieb gearbeitet. An den Wochenenden habe er sich in der Partyszene aufgehalten und Drogen wie Ecstasy, Amphetamine, GHB oder Kokain konsumiert. Teilweise tat er das auch in seiner Wohnung. Zudem betätigte er sich als Drogendealer, indem er in Fahrweid und Zürich Amphetamine an verschiedene Personen verkaufte.
Vor Gericht zeigte sich der geständige Ecstasy-Händler umfassend geständig und führte aus, dass er sich heute von den Drogen und seinem alten Kollegenkreis verabschiedet habe. Beim Konsum sei es nur ein einziges Mal während eines Ferienaufenthaltes zu einem Rückfall gekommen. Seither habe er ein neues Leben begonnen und setze sich im Gastronomie-Bereich wieder voll ein, erklärte der vorbestrafte Limmattaler.
20 Monate absitzen
Der zuständige Staatsanwalt verlangte angesichts der hohen Drogenmenge eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren – ebenso den Widerruf einer ehemals bedingten Vorstrafe von acht Monaten. Der Verteidiger setzte sich dagegen für eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten ein, davon die Hälfte unbedingt. So könnte sein Klient die zwölf Monate in Halbgefangenschaft zur Nachtzeit verbüssen und damit tagsüber weiter seinem Beruf nachgehen. Der Rechtsanwalt führte aus, dass der Beschuldigte kein grosser Drogenhändler sei und die Untersuchungshaft eine grosse Signalwirkung gezeigt habe.
Das Gericht schlug zum Schluss den Mittelweg ein und setzte bei der Hauptstrafe eine teilbedingte Sanktion von 30 Monaten fest, davon ein Jahr unbedingt. Da die Richter die Vorstrafe widerriefen, muss der Beschuldigte für rund 20 Monate ins Gefängnis. Womit für den Limmattaler eine Halbgefangenschaft nicht mehr in Frage kommt. Angesichts der sehr hohen Drogenmenge von rund siebeneinhalb Kilogramm Ecstasy sei eine milde Strafe nicht mehr in Frage gekommen, führte der Gerichtsvorsitzende Roger Weber aus.