Mordprozess in AarauF. P. muss in geschlossene stationäre Therapie
In Aarau findet am Mittwoch der Mordprozess gegen den Kroaten F. P. (28) statt. Er soll Hildegard Enz (66) mit unzähligen Messerstichen getötet haben.
Der Beschuldigte auf dem Weg ins Bezirksgericht Aarau. (Video: 20 Minuten)
Das Verbrechen sorgte für Schrecken und Entsetzen: Am Abend des 17. Januar 2019 fanden Nachbarn Hildegard Enz Rivola blutüberströmt vor ihrer Wohnung in Aarau. Die 66-jährige Schweizerin erlag später im Spital ihren schweren Verletzungen. Die Polizei konnte Wochen später den mutmasslichen Täter selbst ermitteln. Es handelt sich um den 28-jährigen Kroaten F. P.*
Am Mittwochnachmittag kam es vor dem Bezirksgericht Aarau zum Prozess. Nun steht das Urteil fest. Die Richter gehen wie die Staatsanwaltschaft von Schuldunfähigkeit aus. Der 28-Jährige wird zu einer stationären Therapie in einer geschlossenen Anstalt verurteilt. Für das Gericht bestehe keinen Zweifel an der Schuldunfähigkeit. Das Gutachten sei überzeugend.
An die Tat kann sich der Beschuldigte nur schwach erinnern: «Ich will ehrlich sein», sagte er bei der Befragung. Als er zwei Tage später von der Tat gelesen habe, habe er sich erinnert, wie er mit dem Messer zugestochen hat. Wie oft er zugestochen hat, wisse er nicht mehr. Er kann sich auch nicht erinnern, was er beim Opfer wollte. «Ich hatte ein schlechtes Gefühl an diesem Tag und Alkohol getrunken.»
P. kann die Wut nachvollziehen
Vor Gericht macht P. einen niedergeschlagenen und geknickten Eindruck. Er bricht oft in Tränen aus. Er könne die Wut der Angehörigen des Opfers gut nachvollziehen. «Wenn es mir passiert wäre, würde ich es auch zurückzahlen wollen.» P. besucht derzeit freiwillig eine Therapie, aber eine Zukunft sieht er momentan nicht für sich. Im Schlusswort sagte er: «Ich entschuldige mich von ganzem Herzen bei der Familie.»
Bei der Einvernahme hatte P. ausgesagt, dass er die Frau tötete, um in die Wohnung ziehen zu können. «Eine Stimme hat mir gesagt, dass ich sie umbringen muss, um dort zu wohnen», wie er zu Protokoll gab.
Landesverweis und neues Gutachten gefordert
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass P. schuldunfähig ist. Sie hat deshalb eine stationäre Therapie beantragt – die kleine Verwahrung. Ohne psychiatrische Behandlung bestehe ein hohes Rückfallrisiko. Zudem verlangt sie einen Landesverweis von 15 Jahren.
P. leidet laut psychiatrischem Gutachten an paranoider Schizophrenie und war zur Tatzeit schuldunfähig. Vor und nach der Tat hatte der Beschuldigte Kokain, Marihuana und Alkohol konsumiert. Auf eine Anklage wegen Mordes und mehrfachen Drogenkonsums hat die Staatsanwaltschaft deshalb verzichtet.
Im Januar 2019 wurde die 66-jährige Schweizerin Hildegard Enz getötet. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft hatten die Bevölkerung um Mithilfe bei der Tataufklärung gebeten.
(Video: 20 Minuten)
Die Polizei ermittelte intensiv nach dem Täter und bat auch die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung. (Video: 20 Minuten)
Die Psychiaterin gibt vor Gericht an, den Beschuldigten fünf mal befragt zu haben. Seine Aussagen seien konsistent gewesen. P. habe Stimmen gehört, die ihm gesagt hätten, er müsse «die Wohnung räumen und jemanden umbringen». Die Psychiaterin beschreibt seine Wahnvorstellungen als «wie von Gott befohlen». Eine medikamentöse Behandlung sei dringend nötig. Der Therapiewille sei beim Täter vorhanden, deshalb verlangt sie eine stationäre therapeutische Massnahme.
Gutachten – von «schlüssig» bis «mangelhaft»
Der Verteidiger von P. äusserte sich zur Therapie. «Mein Mandant wünscht ausdrücklich eine stationäre Therapie», sagte er. Das Gutachten, das von einer «erfahrenen» Gerichtspsychiaterin verfasst worden ist, gehe auch davon aus, dass P. behandelbar sei. Es sei schlüssig und verständlich. Einzig gegen den beantragten Landesverweis wehrt er sich. «P. ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen.»
Der Opferanwalt dagegen kritisiert das psychiatrische Gutachten als mangelhaft. Es basiere auf eine der insgesamt fünf Befragungen durch die Gerichtspsychiaterin. Zudem sei in zwei früheren Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken nie die Rede von paranoider Schizophrenie gewesen.
Hohe Genugtuung gefordert
Der Opferanwalt verlangt, dass ein neues Gutachten von einem anderen Psychiater angefertigt und P. wegen Mordes schuldig gesprochen wird. Für Ehemann und die beiden Söhne verlangt er eine Genugtuung von insgesamt 145'000 Franken.
Der Opferanwalt bleibt beim Standpunkt, der Beschuldigte könnte die Schuldunfähigkeit vorgespielt haben. Auch der Ex-Mann und die beiden Söhne von Hildegard Enz sind im Gerichtssaal. «Wut, Hass und Verbitterung sind gross», sagt der Ex-Mann. Ein Sohn liest unter Tränen einen Brief vor. Er habe das letzte Bild seiner röchelnden Mutter im Spital vor Augen: «Ich verlange eine lebenslange Strafe für ihn. Bis zum letzten Tag seines Lebens.»
Als Sanitär kennen gelernt
Die kurz vor dem Prozess veröffentlichte Anklageschrift zeigt neue Details zum Fall. Der 28-Jährige reiste mit Zug und Bus von seinem Wohnort in Reiden LU zu Hildegard Enz nach Aarau. Dort klingelte er. Als die 66-Jährige die Tür öffnete, schob er sie in die Wohnung und schloss die Tür ab. Dann stach er mit einem Klappmesser auf sie ein. Dieses hatte er am gleichen Tag am Wohnort noch geschliffen.
Nach der Tat reiste er mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurück an seinen Wohnort. Enz schaffte es, vor die Haustür zu gehen und nach Hilfe zu schreien. Nachbarn fanden sie dann. Sie wurde ins Spital gebracht. Dort verstarb sie nur zwei Stunden nach der Tat. Kennengelernt hatte P. das Opfer im Jahr 2015 bei einem Einsatz vor Ort als Sanitär.
30-mal auf Oberkörper eingestochen
P. ist geständig, die 66-Jährige getötet zu haben. Laut dem rechtsmedizinischen Gutachten soll er mindestens 30-mal auf den Oberkörper sowie zahlreiche weitere Male auf Beine und Arme des Opfers eingestochen haben. Sein Plan sei es gewesen, nach der Ermordung der Frau in ihre Wohnung zu ziehen, da er nur noch einen Monat in seinem Zimmer in einer anderen Liegenschaft wohnen konnte, wie aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft hervorgeht.
*Name der Redaktion bekannt