WinterthurIS-Rückkehrerin E. wehrt sich gegen Therapie
Die IS-Geschwister V. und E. wurden nach ihrer Rückkehr in die Schweiz verurteilt. E. wehrt sich dagegen. Sie will auch nicht in die Therapie.
Die beiden Geschwister V.* und E.* reisten 2014 als Jugendliche nach Syrien zur Terrormiliz IS. Vom Jugendgericht Winterthur wurden sie wegen Verstosses gegen das IS-Gesetz im Februar 2019 zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. E. erhielt zehn Monate, ihr Bruder V. elf Monate.
Gegen dieses Urteil wehrt sich die junge Frau vollumfänglich, wie der «Sonntagsblick» berichtet. Das geht aus einem Entscheid des Bundesgerichts hervor. Darin geht es vor allem um die Pflicht zur Fortsetzung der Gesprächstherapie. E. will sich im hängigen Berufungsverfahren davon befreien lassen.
«Therapiezwang ist Unsinn»
«Es ist ein Unsinn, einen Menschen zu einer Gesprächstherapie zu zwingen, wenn dieser nicht dazu bereit ist», sagt ihr Verteidiger Christoph Bertisch zur Zeitung. Damit erhöhe man die Sicherheit in der Schweiz mit Bestimmtheit nicht. Das Bundesgericht hat den Fall ans Zürcher Obergericht zurückgewiesen. Werde Berufung gegen ein Urteil eingelegt, so könne gleichzeitig auch verlangt werden, die laufende vorsorgliche Schutzmassnahme auszusetzen, so die Argumentation.
Auch der Bruder V. L. (21) sorgte im Oktober für Schlagzeilen. Er wurde bei einer Terror-Razzia in den drei Kantonen Zürich, Bern und Schaffhausen verhaftet. Gegen ihn läuft ein neues Strafverfahren bei der Bundesanwaltschaft.
* Name der Redaktion bekannt