Ilir B. drohte, seine Frau durch Stadt zu schleifen

Aktualisiert

Obergericht ZürichIlir B. drohte, seine Frau durch Stadt zu schleifen

Der Mazedonier Ilir B. stand am Montag vor dem Obergericht Zürich. Er soll seiner Frau Luiza B. vor ihrem gewaltsamen Tod im letzten August mehrfach gedroht haben.

von
qll
Ilir B. stand am Montag (2.3.2020) unter anderem wegen mehrfacher Drohungen vor dem Obergericht Zürich.
Vor dem Obergericht erschien der bärtige Mann mit dunklen Haaren in einem Trainingsanzug mit einem grau-schwarzen Tarnmuster. Begleitet wurde er von zwei Polizisten der Kantonspolizei Zürich. B. befindet sich seit letztem August in Untersuchungshaft. Dies, weil er verdächtigt wird, seine Frau Luiza B. (34) erstochen zu haben.
Auf dem Bild zu sehen: Luiza B. (34)
1 / 9

Ilir B. stand am Montag (2.3.2020) unter anderem wegen mehrfacher Drohungen vor dem Obergericht Zürich.

Beschuldigter

Der ehemalige Eisenleger Ilir B.* (38) musste am Montag vor dem Obergericht des Kantons Zürichs erscheinen. Über seinen Anwalt hatte der Mazedonier, der aus Struga stammt und in Dietikon wohnhaft war, das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur vom 5. Dezember 2018 betreffend Drohung und anderen Vorwürfen weitergezogen. Vor dem Obergericht erschien der bärtige Mann mit dunklen Haaren in einem Trainingsanzug mit einem grau-schwarzen Tarnmuster. Begleitet wurde er von zwei Polizisten der Kantonspolizei Zürich. B. befindet sich seit letztem August in Untersuchungshaft. Dies, weil er verdächtigt wird, seine Frau Luiza B. (34) erstochen zu haben (20 Minuten berichtete).

Vor dem Obergericht Zürich wurde nicht der gewaltsame Tod von Luiza verhandelt. Im Zentrum standen folgende Vorwürfe: mehrfache Drohungen, Nötigung, Irreführung der Rechtspflege und mehrfache Tätlichkeiten, die bereits vor dem Bezirksgericht Winterthur verhandelt wurden. Dem Beschuldigten B. wurde vorgeworfen, seine Ehefrau mehrfach mit dem Tod bedroht, geschlagen und genötigt zu haben, sich an seiner Stelle bei der Polizei als fehlbare Autolenkerin auszugeben.

Anfang 2017 soll er ihr etwa gedroht haben, sie mit ihren Haaren ans Auto anzubinden und durch die Stadt zu schleifen. Bei der polizeilichen Einvernahme gab B. zuerst an, seine Frau nie bedroht zu haben. Später habe er sich jedoch korrigiert und ausgeführt: «Sie wissen, wie es bei uns Albanern ist, man sagt immer wieder, ich bringe dich um, aber das ist nicht so gemeint. Das wird auch nicht ernst genommen.» Es sei, wie wenn die Schweizer «scheisse» sagten. Mit seiner Erklärung aus der polizeilichen Einvernahme konfrontiert, gab seine Ehefrau bei ihrer Einvernahme am gleichen Tag an, dass er die Drohungen ernst gemeint habe.

Weiter geht aus der Anklageschrift hervor, dass der Mann gegen seine Ehefrau mehrfach tätlich geworden sei. So soll er sie im Jahr 2017 alle zwei bis drei Wochen geschlagen haben. Wie oft er innerhalb dieses Jahres zugeschlagen haben soll, sei nicht genau bestimmbar, mindestens aber 12-mal. Luiza habe durch die Schläge jeweils blaue Flecken an den Oberarmen und an weiteren Teilen des Körpers erlitten.

Weiter soll B. sie gezwungen haben, sich selbst bei der Stadtpolizei Winterthur für ein Verkehrsdelikt als schuldig zu bekennen, obwohl er selbst gefahren und geblitzt wurde. Wenn sie dies nicht machen würde, drohte er ihr, dass sie mit ihm Probleme bekommen würde. Der Beschuldigte wollte durch diese Handlung erreichen, dass das Strassenverkehrsamt gegen ihn keine Sanktionen ergreift.

Während B. zu Beginn der Verhandlung wenige Fragen des Richters beantwortete, verweigerte er kurz darauf die Aussage auf weitere Fragen, sei es bei Fragen um seine Person sowie über über die Vorwürfe. B. hielt jedoch fest, dass er seine Frau nicht getötet habe und gab an, dass er und seine Frau Opfer seien. Als der Richter ihn später während der Verhandlung fragte, welchen Zeitpunkt er denn in seinen Aussagen anspreche, gab B. an, dass die Ermittlungen zum Tod seiner Frau die Wahrheit ans Licht bringen würden.

Obwohl B. zu Beginn angab, nichts mehr sagen zu wollen, unterbrach er die Verhandlung immer wieder, so etwa den Antrag der Staatsanwaltschaft. Auch zum Ende – nach Urteilsverkündung – fragte er den Richter, auf welche Grundlage dieser sein Urteil stütze. «Auf die Aussagen von Ilir und Luiza B.», antwortete dieser kurz angebunden.

Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung, dass es für das Gericht keinen Zweifel gebe, dass B. der mittlerweile ermordeten Luiza gedroht habe und gegen sie tätlich vorgegangen sei. «Wir sind überzeugt, dass Sie das so gemacht haben, wie sie (Anm. d. Redak.: Luiza) es beschrieben hat, als sie noch die Möglichkeit dazu hatte.» Es gebe Aufnahmen von der Einvernahme der Privatklägerin Luiza: «Sie wirkte sehr überzeugend.» Auch B. habe zwischendurch bestätigt, dass er solche Aussagen gemacht habe. «Sie haben dann aber erklärt, dass man das in Ihrer Community sage, ohne es ernst zu meinen. Ob das wirklich so ist, wissen wir nicht und interessiert uns auch nicht. In der Schweiz bedroht man sich nicht mit dem Tod. Und in der Schweiz schlagen wir die Ehefrauen nicht.»

Das Obergericht Zürich hat am Montag den Schuldspruch des Bezirksgerichts Winterthur grundsätzlich mündlich bestätigt. In einem Punkt weicht das Urteil des Obergerichts von dem des Bezirksgerichts jedoch aus: Ilir B. wurde am Montag anstelle der Irreführung der Rechtspflege der falscher Anschuldigung verurteilt. Die Strafe für den Beschuldigten bleibt jedoch dieselbe: Elf Monaten Freiheitsstrafe bedingt und eine Busse von 2000 Franken.

*Namen der Redaktion bekannt

Kontakt- und Rayonverbot

Kurz nach dem gewaltsamen Tod von Luiza B. veröffentlichte die Kantonspolizei Zürich eine Medienmitteilung. Daraus geht hervor, dass B. im Februar 2018 ein erstes Mal aktenkundig wurde. Dies wegen Gewalt und Drohung gegen seine Frau. Der Mann wurde verhaftet, der Staatsanwaltschaft zugeführt und schliesslich mit einem Kontakt- und Rayonverbot als Ersatzmassnahme belegt. Nach Verstössen gegen diese Ersatzmassnahme Mitte November 2018 nahm sich der Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich der Konstellation an. Die Frau lehnte jedoch zweimal eine Einladung zum Gespräch mit den Fachleuten ab.

Nachdem die Ehefrau Ende April 2019 gemeldet hatte, dass der Mann ihr nachstelle und er sie in Ruhe lassen solle, wurde er mit einer polizeilichen Massnahme gemäss dem Gewaltschutzgesetz belegt, die auch ein Kontakt- und Rayonverbot zur Ehefrau enthielt. Das Verbot wurde vom Gericht verlängert; in den drei Monaten bis zum Ablauf der Massnahme Ende Juli 2019 wurden keine Verstösse gemeldet.

Am frühen Sonntagmorgen, 25. August 2019, vier Wochen nach Ablauf des Kontaktverbots, versuchte der Beschuldigte, mit seiner Ehefrau, mit der er sich das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder teilte, Kontakt aufzunehmen, traf jedoch vor Ort nur eine Verwandte an. Die Verwandte verständigte die Polizei, weil der Mann unablässig klingle und sich auffällig verhalte. Die ausgerückten Einsatzkräfte belegten ihn mit einer Wegweisung. Am Sonntagmorgen gingen bei der Einsatzzentrale zwei weitere Anrufe ein, wonach der 37-Jährige erneut in Dietikon erschienen sei, die ausgerückten Kräfte konnten ihn jedoch nicht antreffen. Die Familie wurde gebeten, sich bei der Polizei zu melden, sollte der Mann erneut auftauchen. Am nächsten Tag wurde seine Frau tot aufgefunden.

Deine Meinung zählt