ZürichMann dringt in Wohnung ein und vergewaltigt Frau
Ein 32-jähriger Mann mit mehreren Vorstrafen ist in eine Zürcher Wohnung eingedrungen und hat eine junge Frau vergewaltigt. Er muss 9 Jahre ins Gefängnis.
Das Bezirksgericht Zürich spricht einen 32-jährigen Mann wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, einfacher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs schuldig. Der im In- und Ausland mehrfach vorbestrafte Syrer wird zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt und für 15 Jahre des Landes verwiesen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren.
Dem abgewiesenen Asylbewerber wurde vorgeworfen, an einem Morgen im September 2018 in die Wohnung einer jungen Frau im Kreis 4 in Zürich eingedrungen und diese sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben, heisst es in einer Mitteilung des Bezirksgerichts Zürich vom Dienstag. Das Urteil wurde am 9. Juli gefällt. An der Verhandlung stellten die Geschädigte und der Beschuldigte das Geschehen völlig unterschiedlich dar:
– Die Geschädigte sagte aus, ein ihr komplett Fremder sei in ihre Wohnung eingedrungen, als sie sich gerade im Badezimmer zur Arbeit habe bereit machen wollen. Er habe sie sexuell genötigt und vergewaltigt.
– Der Beschuldigte gab zu, zur fraglichen Zeit in der Wohnung gewesen zu sein, bestritt jedoch einen grossen Teil der Vorwürfe.
«Aussagen des Beschuldigten sind nicht plausibel»
Das Gericht beurteilt die Aussagen der Geschädigten als absolut glaubwürdig und nachvollziehbar. Sie stimmten mit den Spuren und den erlittenen Verletzungen überein, wie es in der Mitteilung heisst. Demgegenüber waren die Aussagen des Beschuldigten nicht plausibel und stimmten mit den Beweismitteln nicht überein.
Der Beschuldigte präsentierte immer wieder neue Aussagevarianten, die er stets dem Stand der Ermittlungsergebnisse anpasste. Er verstrickte sich sowohl zu den Tatumständen wie auch zu seinen persönlichen Verhältnissen und seiner Herkunft in immer neue Widersprüche. Seine Aussagen sind nach der Beurteilung des Gerichts nicht nachvollziehbar und völlig unglaubhaft.
«Er handelte kaltblütig»
Für das Gericht wiegt das Verschulden des Beschuldigten sehr schwer. «Seine Tat war egoistisch und menschenverachtend», schreibt das Gericht. Er habe kaltblütig und berechnend gehandelt, was sich unter anderem darin gezeigt habe, dass er versucht habe, nach der Tat die Spuren zu verwischen und sich nach Italien abzusetzen. Das war ihm jedoch nicht gelungen.
Eine höhere Strafe gab es, weil der Beschuldigte innert zweier Jahre in der Schweiz bereits elf Vorstrafen und in Italien zwischen 2011 und 2014 vier Vorstrafen erhalten hatte. Im Mai 2018 war er in der Schweiz bedingt aus dem Strafvollzug entlassen worden. Dass er bereits wenige Monate danach und noch während der Probezeit erneut ein schlimmes Verbrechen beging, zeigt für das Gericht, dass es sich beim Beschuldigten um einen hartnäckigen Rechtsbrecher handelt. Der Beschuldigte hat Berufung angemeldet.