«Gegen Hass angehen»SVP-Landmann will härtere Strafen für Hassdelikte
Rechtsanwalt Valentin Landmann (SVP) verlangt, dass bei so genannten Hassdelikten die Strafe verschärft wird. Er erhält Unterstützung von Parteikollegen.
In der Silvesternacht sind zwei junge Männer im Niederdorf in Zürich brutal verprügelt worden – vermutlich weil sie schwul sind. Die Stadtpolizei Zürich die vier Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren verhaftet. Sie werden sich wegen Körperverletzung verantworten müssen. Das eigentliche Tatmotiv – Hass auf Schwule – dagegen wird nicht bestraft.
Das möchte der bekannte Strafverteidiger und Zürcher SVP-Kantonsrat Valentin Landmann ändern. Hassdelikte sollen strafverschärfend geahndet werden wie das in den USA schon lange der Fall ist. Für so genannte «Hate Crimes», also wenn beispielsweise ein Täter einen Juden, Schwulen oder Schwarzen allein wegen seines Glaubens, seiner sexueller Orientierung oder seiner Hautfarbe verprügelt, muss er mit höheren Strafen rechnen, als wenn es lediglich um eine «normale» Körperverletzung handelt.
Strafgesetzbuch ergänzen
Landmann schlägt vor, den Artikel 47 im Schweizerischen Strafgesetzbuch wie folgt zu ergänzen: «Begeht der Täter ein Delikt aus Hass auf eine Menschengruppe, die durch Behinderung, Geschlecht, Nationalität, Rasse, Ethnie, Religion, sexuelle Orientierung, politische Haltung, Alter oder ähnliche menschliche Gruppeneigenschaften gekennzeichnet ist, so ist die Strafe zu schärfen.» Sein Vorschlag bezieht sich also auf Straftaten, die nach jetzigem Recht bereits strafbar sind.
Dass ausgerechnet ein SVP-Exponent eine Strafverschärfung bei Hassdelikten vorschlägt, überrascht, stand doch die Partei der Antirassismus-Strafnorm immer ablehnend gegenüber – auch bei der jüngsten Volksabstimmung vom 9. Februar. Landmann kontert: «Trotz der im Februar angenommenen Gesetzesergänzung, die jetzt auch die sexuelle Orientierung umfasst, bleibt der Anwendungsbereich beschränkt. So sind beispielsweise Nationen oder Obdachlose nicht erfasst.»
«Das wirkliche Ziel»
Das eigentliche Ziel, Rassismus und Diskriminierung von Menschengruppen verschärft anzugehen, werde so letztlich nicht erfüllt. Es würde zu Prozessen etwa um Plakate und deren Inhalte oder um Äusserungen in Versammlungen kommen. «Aber das wirkliche Ziel, den Hass gegen Bevölkerungsgruppen anzugehen, trifft das nicht», begründet er.
Landmann ist Zürcher Kantonsrat, eine Gesetzesänderung muss im eidgenössischen Parlament beantragt werden. Er will deshalb Kontakte mit eidgenössischen SVP-Parlamentariern aufnehmen. Unterstützung erhält er von Alt-Nationalrat Claudio Zanetti, der bereits 2006 als damaliger Zürcher SVP-Parteisekretär in einem parteiinternen Papier gefordert hatte, dass das Gericht eine Strafe oder eine Busse bei Hassdelikten um die Hälfte erhöhen kann. Das als Alternative zur Antirassimus-Strafnorm, die die SVP grundsätzlich als Einschränkung der freien Meinungsäusserung betrachtet.
Unterstützung von SVP-Politikern
Auch die beiden Zürcher SVP- Vertreter im Nationalrat, Barbara Steinemann und Hans Ueli Vogt, begrüssen eine solche Strafverschärfung. Barbara Steinemann: «Statt weitere Tatbestände auszubauen und weiteres Verhalten für strafbar zu erklären wie bei der jüngsten Volksabstimmung, sollen höhere Strafen verhängt werden, wenn das Tatmotiv im Hass gegen eine menschliche Gruppierung liegt».
Sie wehrt sich gegen das Herauspicken von einzelnen Gruppen. Es solle keine pauschalen, strafrechtlich privilegierten Gruppen geben wie in der Antirassismus-Strafnorm, dafür sollen «niedere Beweggründe» zu Strafverschärfungen führen.
Vogt will Vorstoss einreichen
Vogt geht noch einen Schritt weiter. Er wird in der laufenden Revision des Strafgesetzbuches einen Vorstoss einreichen, der nicht nur eine Strafverschärfung bei Hassdelikten verlangt, sondern überdies eine Ausschaffung, wenn der Täter Ausländer ist.
Hassdelikte sollen zu so genannten Katalogtaten werden, für die aufgrund der Ausschaffungsinitiative eine Landesverweisung droht, wie beispielsweise bei Tötung, schwerem Betrug oder einem Sexualdelikt. «Wer in die Schweiz kommt, um hier Hass zu verbreiten oder auszuleben, muss wieder gehen», sagt Vogt. Bereits eingereicht hat er den Antrag, dass Ausländer, die gegen die erweiterte Antirassismus-Norm verstossen, ausgeschafft werden müssen.
«Verschärfung ist nicht nötig»
Skeptisch ist dagegen SP-Ständerat und Strafrechtprofessor Daniel Jositsch. Wie er auf Anfrage sagte, würde eine zusätzliche Strafschärfung den Strafrahmen nach oben erweitern. «Das ist aus meiner Sicht nicht nötig, da der heute bestehende Strafrahmen der meisten Delikte nicht ausgenützt wird.» Die meisten Gerichte würden Strafen im Bereich der unteren Hälfte des Rahmens fällen, häufig im untersten Drittel. «Daher wäre es aus meiner Sicht sinnvoller zu erwirken, dass die Gerichte den bestehenden Spielraum ausnützen.»