Lehrmeister hatte Sex mit Lehrtochter (16)

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FreispruchLehrmeister hatte Sex mit Lehrtochter (16)

Ein Lehrmeister stand wegen sexueller Handlungen mit seiner 16-jährigen Auszubildenden vor Gericht. Der Richter sprach ihn frei.

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Das Bezirksgericht Aarau. (Archivbild vom 7. November 2017).
Hier musste sich ein Lehrmeister wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit seiner 16-jährigen Lehrtochter verantworten.
Es konnte nicht abschliessend geklärt werden, ob der Angeklagte – wie von der früheren Lehrtochter behauptet – die Abhängigkeit der 16-Jährigen ausnützte.
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Das Bezirksgericht Aarau. (Archivbild vom 7. November 2017).

Keystone/Gaetan Bally

Das Bezirksgericht Aarau hat einen Lehrmeister vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einer Abhängigen entlastet. Es habe nicht abschliessend geklärt werden können, ob der Angeklagte – wie von der früheren Lehrtochter behauptet – die Abhängigkeit der 16-Jährigen ausgenützt habe. Die «Aargauer Zeitung» berichtet über den Fall.

Dass zwischen den beiden zeitweise eine sexuelle Beziehung bestanden hatte, bestätigten im Verlauf des Prozesses sowohl die Auszubildende als auch der Inhaber einer kleinen Bijouterie im Raum Aarau.

Übte der Lehrmeister Druck aus?

Auseinander gingen die Aussagen der Prozessbeteiligten dann in der Frage, wie das Verhältnis zustande gekommen war. Während der Verteidiger des Bijoutiers darlegte, die 16-Jährige habe die sexuellen Handlungen aktiv initiiert, versuchte der Anwalt der Zivil- und Strafklägerin zu beweisen, dass der Lehrmeister das Vertrauen der Lehrtochter schamlos ausgenutzt hatte.

Damit der Straftatbestand der sexuellen Handlungen mit Abhängigen erfüllt ist, muss die abhängige Person «unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit zu einer sexuellen Handlung verleitet» worden sein. Ist dies nicht der Fall, sind sexuelle Handlungen zwischen einem Lehrmeister und seiner minderjährigen, aber über 16 Jahre alten Lehrtochter im Sinne von Art. 188 StGB nicht strafbar.

Im Zweifel für den Angeklagten

Im Prozessverlauf gab die Lehrtochter an, sie habe ihren Lehrmeister keinesfalls verführen wollen, habe aber Angst gehabt, ihre Lehrstelle zu verlieren. Schlüssig darlegen, in welchen Situationen der Lehrmeister Druck auf sie ausgeübt habe, konnte die Frau nach Ansicht des mit dem Fall betrauten Richters aber nicht. Zudem schickte die zum Tatzeitpunkt 16-Jährige dem Angeklagten über 80 Fotos, teils unbekleidet und in sexuell anzüglichen Positionen.

Gerichtspräsident Andreas Schöb war «von beiden Seiten nicht vollends überzeugt». Aufgrund bestehender Zweifel sprach er den Beschuldigten im Punkt der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Abhängigen von Schuld und Strafe frei.

Zu einer bedingten Geldstrafe, verbunden mit einer Busse von 1100 Franken, wurde der Lehrmeister trotzdem verurteilt: Die Polizei hatte auf seinem Computer kinderpornografisches Material gefunden.

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