Rettungsgasse missbrauchtTopmanager kommt ohne Strafe davon
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen einen Topmanager, der auf der A3 eine Rettungsgasse missbrauchte. Das Verfahren wurde nun eingestellt.
Das Video zeigt, wie der Mann in der Rettungsgasse fährt (Video: Leser-Reporter). 20 Minuten zeigt dieses Video, weil der Leser-Reporter filmte, während er im Stau stand und dabei nicht fuhr.
Rechts und links reihen sich die Autofahrer auf der A3 in Richtung Chur in einer Rettungsgasse ein. Nur einer fährt zwischen der Kolonne hindurch: ein Topmanager in seinem weissen BMW. Die Staatsanwaltschaft Zürich hatte nach der Veröffentlichung eines Videos vom Vorfall durch 20 Minuten ein Verfahren gegen den Topmanager eröffnet.
Dieses ist nun abgeschlossen, wie Sprecher Erich Wenzinger auf Anfrage sagt. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat eine Nichtanhandnahme verfügt. Der Grund dafür liegt in der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Dieses hat Ende September entschieden, dass private Aufnahmen nur noch in Ausnahmefällen als Beweismittel verwendet werden können. Erlaubt ist eine Verwendung, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt.
«Die von der Kantonspolizei rapportierte Verkehrsregelverletzung im vorliegenden Fall fällt nicht unter diese Definition», sagt Wenzinger. Deshalb sei das Video nicht als Beweismittel verwendbar. «Ohne dieses Beweismittel konnte dem Beschuldigten ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden.» Die Nichtanhandnahmeverfügung sei zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht rechtskräftig.