Wegen 100-Franken-Busse vors Bundesgericht

Aktualisiert

Baden AGWegen 100-Franken-Busse vors Bundesgericht

Ein Rechtsstudent bog in Baden in eine Strasse mit Fahrverbot ein. Dass er nun eine Busse bezahlen soll, will er nicht einsehen.

doz
von
doz
Das Delikt ereignete sich auf der Schartenstrasse in Baden. (Bild: Google Maps)
Dort wurde der Rechtsstudent geblitzt.
Er war mit seinem Jaguar unterwegs.
1 / 4

Das Delikt ereignete sich auf der Schartenstrasse in Baden. (Bild: Google Maps)

Artur Terekhov biegt am 17. Dezember 2017 mit seinem Jaguar in Baden in die Schartenstrasse ein, bei der eine Wechselsignalanlage an Sonntagen anzeigt, dass die Durchfahrt verboten ist. Prompt wird der Rechtsstudent geblitzt und wenige Tage später erhält er eine Busse von der Badener Stadtpolizei in Höhe von 100 Franken. So nachvollziehbar dieser Sachverhalt auch scheint, für Terekhov ist die Busse eindeutig ungerechtfertigt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Für ihn ist klar: Er sei an jenem Tag als Zubringer in die Strasse hineingefahren, da er einer Kundin wichtige Dokumente gebracht habe. Daher habe das Fahrverbot für ihn nicht gegolten. Der 23-Jährige arbeitet neben seinem Studium als selbstständiger Rechts- und Steuerberater. Doch sowohl das Badener Bezirksgericht als auch das Aargauer Obergericht weisen seine Beschwerde ab. Denn Terekhov will den Namen seiner angeblichen Kundin nicht preisgeben.

«Als Jurist habe ich eine besondere Verantwortung»

Nun will der Student mit seinem Fall vor das Bundesgericht ziehen. Das könnte ihn teuer zu stehen kommen. Die Kosten belaufen sich bereits auf 3191 Franken. Diese setzen sich aus den 100 Franken Busse, 1591 Franken Bezirksgerichtskosten und 1500 Franken Obergerichtskosten zusammen. Falls auch das Bundesgericht seinen Fall abweist, könnten nochmals rund 1000 Franken hinzukommen.

Das sei es ihm wert, sagt Terekhov zur Zeitung. «Das kurze Obergerichtsurteil zeigt, dass sich die Herren Oberrichter nicht eingängig mit dem Fall befasst haben. Sie gehen gar nicht erst darauf ein, dass die Badener Behörden die Beweislast umkehren, indem sie von jedem, der geblitzt wird und nicht direkter Anwohner ist, verlangen, dass er seine Unschuld beweist.» Damit bezieht er sich auf die Forderung, er solle den Namen seiner angeblichen Kundin nennen.

Ihm sei bewusst, dass er die Justiz beschäftige. Aber ihm gehe es um Grundsätzliches. Nämlich darum, dass beim Fahrverbot in dieser Strasse die Unschuldsvermutung konstant und tagtäglich nicht gewahrt werde. Dies könnte allen Autofahrern passieren. «Als Jurist habe ich eine besondere Verantwortung dafür, was rechtsstaatliche Grundsatzfragen betrifft. Daher gehe ich erstmals in meinem Leben in eigener Sache vor Bundesgericht.»

Deine Meinung zählt