SCB-General LüthiKein Parkhaus-Ticket und kein Essen für Schiris
Das lose Mundwerk hat SCB-Boss Marc Lüthi eine juristische Posse beschert. Er machte sich der Anstiftung zur Sachentziehung schuldig - weil er sich über die Schiedsrichter ärgerte.
Beim Spiel SC Bern gegen Servette vom 11. Januar (4:2) erregten die beiden Head-Schiedsrichter Karel Popovic und Didier Massy den Zorn von SCB-General Marc Lüthi. Deshalb wurden den Schiedsrichtern sowohl die Ausfahrtstickets für die Tiefgarage und das Abendessen entzogen.
Einzelrichter Reto Steinmann hat deshalb gegen Lüthi ein Verfahren eingeleitet. Der SCB-General hat gegen den «Gummiartikel» 88 (für die Bestrafung jeder Form von fehlendem Anstand) sowie gegen die Weisungen für den Spielbetrieb verstossen, die eine Verpflegung der Schiedsrichter vorschreiben.
Lüthi bestreitet nichts
Das Verfahren wird mit einer milden Busse für Lüthi enden. Er bestreitet seine Untaten gegenüber 20 Minuten Online nicht. «Schiedsrichter Popovic hat einem meiner Sicherheitsangestellten in der zweiten Pause gesagt, er wolle dann nach dem Spiel keinen 'Liribänz' in der Schiedsrichtergarderobe haben. Ich habe sofort die Weisung erlassen, den Schiedsrichtern das Ausfahrtsticket und das Bestellformular für das Essen wieder wegzunehmen. Die Schiedsrichter können ja bei uns nach dem Match auf einem Formular Essen aus unserem Restaurant bestellen. Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Schiedsrichter bei mir melden würden - aber es hat keiner etwas gesagt.»
Juristisch ist dieser Fall übrigens sehr interessant. Denn Lüthi hat auch gegen unser Strafgesetzbuch verstossen. Er hat sich der Anstiftung zur Sachentziehung gemäss Art. 141 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. D.h., er hat von ihm abhängige Sicherheitsleute angewiesen, den Schiedsrichtern das Ausfahrtsticket und die Essensbestellscheine zu entziehen. Die Sachentziehung unterscheidet sich vom gemeinen Diebstahl durch das Fehlen der Absicht zur Bereicherung. Für das Vergehen von Lüthi sieht das Strafgesetzbuch im Falle einer Anzeige (die von den Schiedsrichtern eingereicht werden müsste) im Maximalfall bis zu drei Jahre Gefängnis vor. Dazu sagt Lüthi leicht knurrig: «Wir wollen nicht übertreiben.»
Justizposse durch loses Mundwerk
Die ganze Angelegenheit ist zwar auf den ersten Blick bloss eine Justizposse. Auf den zweiten Blick wird erkennbar, dass Einzelrichter Reto Steinmann richtig gehandelt hat. Lüthi, der allmächtige General unseres grössten Eishockeyunternehmens, hat auch eine gewisse Vorbildsfunktion. Lausbubenstreiche gegen die Schiedsrichter sind nicht zu tolerieren. Es geht um Anstand und Respekt.
Eingehandelt hat sich Lüthi das ganze Verfahren durch sein loses Mundwerk. Er hat mit seinen Heldentaten mehrfach geprahlt, zuletzt nach dem Spiel vom letzten Sonntag in Davos. So ist Einzelrichter Reto Steinmann die Sache zu Ohren gekommen und er hat ein Verfahren eröffnet. Hätte Lüthi den Mund gehalten, wäre unsere Hockey-Unterhaltungskultur um diese Justizposse ärmer.