10 Monate für betrügerischen Architekten
Laut Anklage hat ein Architekt im ganzen Kanton Zürich über 165 Geschädigte bei angeblichen Bauprojekten um rund 1,6 Millionen Franken geprellt. Mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten kam er vor Obergericht glimpflich davon.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand der heute 55-jährige Angeschuldigte aus Pfäffikon. Der Architekt HTL und Schweizer Staatsangehörige hatte sich bereits Ende der achtziger Jahre den Ruf eines Pleitiers eingehandelt.
Schon vor 20 Jahren fielen die ersten Firmen des selbständigen Bauunternehmers in den finanziellen Ruin. Vor sechs Jahren wurde gegen ihn in Basel sogar der Privatkonkurs eröffnet, mit Verlustscheinen von acht Millionen Franken.
Trotzdem war und ist er immer noch als umtriebiger Planer von Bauten tätig. Heute will er wieder pro Jahr bis zu 120 000 Franken verdienen, wie er am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht ausführte.
Reservationszahlungen eingesteckt
Der nicht geständige Angeklagte musste sich für diverse Vorwürfe für die Jahre zwischen 1999 und 2001 verantworten. Damals war er im ganzen Kanton Zürich als Vermittler von angeblichen Bauprojekten aktiv.
Die Masche war denkbar einfach: Der Angeklagte und ein Geschäftspartner boten verlockende Bauprojekte an und verlangten von Interessenten so genannte Reservationszahlungen im voraus. Dabei handelte es sich jeweils um Geldsummen zwischen 10 000 und 20 000 Franken.
1,6 Millionen Franken weg
Laut Anklageschrift sackte der Angeschuldigte bei 88 geplanten Einfamilienhäusern von über 165 geschädigten Personen rund 1,6 Millionen Franken ein. Zu den Opfern gehörten vorwiegend gut situierte Schweizer Ehepaare. Zu ihnen zählte sogar ein Zürcher Oberrichter.
Zu spät bemerkten die Geprellten den Lug. Die meisten Projekte scheiterten nämlich. Die Tarnfirmen des Betrügers rasselten in den Konkurs.
Zuerst unbedingte Strafe in Bülach
Im Juli 2005 sah es für den Architekten am Bezirksgericht Bülach noch sehr schlecht aus. Er wurde zum grössten Teil schuldig gesprochen und wegen mehrfacher Veruntreuung sowie mehrfachen Betruges zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Am Dienstag hatte der nicht geständige Beschuldigte vor dem Zürcher Obergericht deutlich mehr Erfolg. Im Gegensatz zur ersten Instanz sahen die Oberrichter sämtliche Anklagepunkte der Veruntreuung in strafrechtlicher Hinsicht als nicht erwiesen an.
Referent Kurt Balmer verwies dabei auf die zahlreichen Verträge, die sich nur in den wenigsten Fällen zu einer Rückgabepflicht geäussert hätten. Die blosse Nichterfüllung einer obligatorischen Verpflichtung sei nicht strafbar, erklärte Balmer.
Deliktsbetrag auf 60 000 Franken geschrumpft
Anders sah es beim Betrug aus. So hatte der Angeklagte in Uitikon/Waldegg und in Zürich-Schwamendingen vier geschädigte Parteien mit Arglist hinters Licht geführt. Obwohl der Architekt um das Scheitern der fraglichen Projekte gewusst hatte, nahm er noch Vorauszahlungen der Opfer entgegen.
Laut einer Mehrheit des Obergerichts war dies mehrfacher Betrug. Allerdings belief sich der erwiesene Deliktsbetrag nur noch auf 60 000 Franken - was zu einer deutlichen Strafsenkung auf zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung führte.
Allerdings muss der Angeschuldigte aufgrund seines widerrechtlichen Verhaltens im zivilrechtlichen Bereich die happigen Untersuchungskosten von über 78 000 Franken sowie einen Teil der Gerichtskosten tragen. Die meisten der Geschädigten gehen infolge der gewichtigen Teilfreisprüche leer aus. (sda)