100 EinsprachenGrundeigentümer wehren sich gegen das Affoltern-Tramprojekt
Mit dem Tramprojekt sollte Affoltern an das Stadtzürcher Tramnetz angeschlossen werden. Grundeigentümer und Anwohnende sehen den Landerwerb und die Parkplatzsituation aber kritisch.
Darum gehts
Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums müssen die VBZ ihre Transportkapazitäten bis 2040 um 40 Prozent steigern.
Dabei soll unter anderem das Quartier Affoltern mit einer vier Kilometer langen Tramlinie eine Direktverbindung in die Zürcher Innenstadt erhalten.
Gegen dieses Projekt wurden nun aber 100 Einsprachen von Grundeigentümerinnen und -eigentümern sowie von Mietenden eingereicht.
Von Affoltern aus mit dem Tram direkt in die Zürcher Innenstadt: Dies verspricht das Projekt «Tram Affoltern» der VBZ. Mit den zusätzlichen ÖV-Kapazitäten soll dem Bevölkerungswachstum in Affoltern Rechnung getragen werden. Bis ins Jahr 2035 soll die Einwohnerzahl in Affoltern bis auf 35'000 steigen.
Gegen dieses Bauprojekt sind nun aber im Rahmen der öffentlichen Auflage insgesamt 100 Einsprachen eingegangen, wie die VBZ am Dienstagvormittag mitteilen. Die Einsprüche würden hauptsächlich von den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern stammen.
Affoltern Tram betrifft rund 150 Grundeigentümer
Bei den Einsprachen stünde vor allem der Landerwerb im Vordergrund. Für die vier Kilometer lange Tramlinie müssten ungefähr 150 Grundeigentümer Land abtreten. Dies sei auch ein Faktor für die Kosten von fast 450 Millionen Franken für das Bauprojekt.

Die Einsprachen stammen laut den VBZ hauptsächlich von Landeigentümern. Doch auch Mietende und zwei Vereine hätten Einsprachen eingereicht.
© Architron 2023Auch Mietende und zwei Verbände haben Einsprache erhoben. Dabei seien die Parkplatzsituation nach dem Umbau und die temporäre Landbeanspruchung während der Bauzeit eine Sorge.
Die VBZ prüfen nun die eingebrachten Anliegen. In den kommenden Monaten sollen dafür Einspracheverhandlungen durchgeführt werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ist keine Einigung mit den Einsprecherinnen und Einsprechern möglich, entscheidet das Bundesamt für Verkehr (BAV) als erste Instanz über die Einsprachen.
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