Bundesrat: Verhülltes Gesicht – bald drohen 1000 Franken Busse

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BundesratVerhülltes Gesicht – bald drohen 1000 Franken Busse

Der Bundesrat will den Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen.

Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bis zu 1000 Franken bestraft werden. (gestellte Aufnahme)

Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bis zu 1000 Franken bestraft werden. (gestellte Aufnahme)

20min/Stevan Bukvic

Darum gehts

Wer an einem öffentlichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll in der Schweiz künftig mit einer Busse von bis zu 1000 Franken bestraft werden. Der Bundesrat will so den Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen.

Anders als in der Vernehmlassung vorgeschlagen, soll die Busse statt bis zu 10’000 Franken höchstens 1000 Franken betragen. Damit trage der Bundesrat der Kritik Rechnung, dass diese Maximalbusse unverhältnismässig sei. Neu sei auch, dass die Missachtung des Gesichtsverhüllungsverbots in einem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden kann. Das solle den Aufwand für die Kantone reduzieren und das Verfahren für die Betroffenen vereinfachen.

Gesetz sieht Ausnahmen vor

Das Gesetz bringt jedoch auch einige Ausnahmen mit sich: So findet das Gesichtsverhüllungsverbot in Flugzeugen sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten keine Anwendung. Das Gesicht darf auch in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten verhüllt werden. Ausserdem bleibt die Gesichtsverhüllung erlaubt, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen, die Sicherheit es verlangt, aufgrund klimatischer Bedingungen oder des einheimischen Brauchtums. Zulässig ist sie ausserdem für künstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie zu Werbezwecken.

Mit einer weiteren Ausnahme will der Bundesrat den Ausgleich zwischen dem Gesichtsverhüllungsverbot und den verfassungsmässig garantierten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit schaffen: Wenn Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zur Ausübung dieser Grundrechte für den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie zulässig sein – sofern sie die zuständige Behörde vorgängig bewilligt hat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Gemäss der Übergangsbestimmung zum Verfassungsartikel über das Gesichtsverhüllungsverbot muss der Bundesrat die Ausführungsgesetzgebung innerhalb von zwei Jahren nach der Volksabstimmung vom 7. März 2021 erarbeiten. Mit der Überweisung der Botschaft ans Parlament am 12. Oktober 2022 hat er diese Frist eingehalten.

Findest du eine 1000 Franken Busse für die Gesichtsverhüllung gerechtfertigt?

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