Datenschutz-Bedenken12-Jährige verklagt Tiktok
Ein Mädchen aus England glaubt, dass das chinesische Unternehmen illegal Informationen über Kinder sammelt und speichert. Daher hat sie eine Klage gegen Tiktok ausgesprochen – und darf dies aus Sicherheitsgründen anonym tun.
Darum gehts
In Grossbritannien hat ein 12-jähriges Mädchen das chinesische Unternehmen Tiktok verklagt.
Die Klägerin glaubt, dass Tiktok illegal Informationen über Minderjährige sammelt.
Das besondere an dem Fall: Aus Schutz darf das 12-jährige Mädchen anonym bleiben.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Unternehmen mit solchen Vorwürfen auseinandersetzen muss.
Ein 12-jähriges Mädchen aus Grossbritannien hat das Kurzvideo-Unternehmen Tiktok verklagt. Grund dafür ist, dass das Mädchen glaubt, dass Tiktok Informationen über Kinder sammle, die dazu verwendet werden, den Algorithmus der App zu verbessern und auf die Nutzerinnen und Nutzer zugeschnittene Inhalte auszuspielen. Dies würde gegen die geltenden Kinderschutzgesetze von Grossbritannien, aber auch der EU, verstossen.
Konkret soll Tiktok die persönlichen Daten von Minderjährigen – insbesondere aber auch von Kindern unter 13 Jahren – dazu benutzen, ihre Verhaltensmuster und Vorlieben zu analysieren. Dies soll dazu führen, dass die Kinder die App häufiger und länger benutzen – obwohl die AGB der App klar festhalten, dass es unter-13-Jährigen nicht erlaubt ist, diese zu nutzen.
Klägerin bleibt anonym
Die 12-Jährige wird bei ihrer Klage von Anne Longfield, der Beauftragen für Kinder in Grossbritannien, unterstützt. Sie teilt die Meinung des Mädchens über die illegale Informationsbeschaffung der App. Daher hat Longfield laut der BBC dem höchsten Gericht in England mitgeteilt, dass die Klage vor allem dazu führen solle, dass alle Informationen, die Tiktok über die 12-jährige Klägerin gesammelt hat, gelöscht werden müssen. Dies solle einen Präzedenzfall darstellen, der den Umgang des Unternehmens mit ähnlichen Informationen diktiert.
Bemerkenswert ist aber nicht nur die Tatsache, dass es sich bei der Klägerin um eine 12-Jährige handelt, sondern auch, dass das Gericht es ihr erlaubt hat, die Klage anonym auszusprechen. So hat der Richter dies ermöglicht, da dem Mädchen möglicherweise Online-Mobbing von Seiten anderer Kinder oder Influencern droht, würde ihr Name bekannt gemacht werden. «Sie müsste mit wütenden Reaktionen von Personen rechnen, die ihren Status oder ihre Einkommensquelle bedroht sehen», so der Richter.
Frühere Klagen
Es ist nicht das erste Mal, dass Tiktok sich mit solchen Vorwürfen auseinandersetzen muss. Bereits im Jahr 2019 musste das Unternehmen in den USA 5,7 Millionen Dollar Strafe bezahlen, weil es persönliche Informationen von Minderjährigen abspeicherte. Eine ähnliche Klage wurde in Südkorea im Jahr 2020 ausgesprochen.
Bei Tiktok heisst es derweil: «Privatsphäre und Sicherheit stehen bei Tiktok an erster Stelle und wir haben robuste Regelungen, Prozesse und Technologien im Einsatz, die alle Nutzerinnen und Nutze und insbesondere die jungen schützen. Da wir nicht über diese Klage in Kenntnis gesetzt wurden, sind wir erst vom britischen Gericht darüber informiert worden. Nun sind wir daran, deren Implikationen zu überprüfen.»
Die AGB der App legen deutlich dar, dass es unter-13-Jährigen nicht erlaubt ist, den Service von Tiktok zu benutzen und alle User, die einen Account erstellen, müssen ihr Alter angeben. Profile, die den Anschein haben, dass sie von Personen, die jünger als 13 Jahre alt sind, betrieben werden, werden von Tiktok ausserdem immer wieder gelöscht.
Digital-Push
Wenn du den Digital-Push abonnierst, bist du über News und Gerüchte aus der Welt von Whatsapp, Snapchat, Instagram, Samsung, Apple und Co. informiert. Auch erhältst du Warnungen vor Viren, Trojanern, Phishing-Attacken und Ransomware als Erster. Weiter gibt es Tricks, um mehr aus deinen digitalen Geräten herauszuholen.
So gehts: Installiere die neuste Version der 20-Minuten-App. Tipp unten rechts auf «Cockpit», dann «Einstellungen» und schliesslich auf «Push-Mitteilungen». Beim Punkt «Themen» tippst du «Digital» an – et voilà!