Bundesgericht13 Tage gefesselt – Brians Ärzten droht nun doch eine Verurteilung
Die Psychiater, die Brian ans Bett fesselten, könnten doch noch verurteilt werden. Das Bundesgericht hob den Freispruch zweier Zürcher Justizinstanzen auf.
Darum gehts
Im Zuge seiner Einzelhaft wurde Brian K. für 13 Tage rund um die Uhr an Händen und Beinen gefesselt.
Die behandelnde Ärzte wurde daraufhin wegen Freiheitsberaubung angeklagt.
Vom Zürcher Bezirks- und Obergericht wurden sie freigesprochen, das Bundesgericht hat dieses Urteil nun jedoch für ungültig erklärt.
Brian K., der als «Carlos» schweizweit Bekanntheit erlangte, wurde 2011 aufgrund zahlreicher Gewaltdelikte zu neun Monaten Haft verurteilt. 180 Tage davon verbrachte er in Einzelhaft. 13 Tage lang war er mit Händen und Beinen ans Bett gefesselt – und das rund um die Uhr. Angeordnet hat dies der behandelnde Arzt und Psychiater, abgesegnet von seinem Vorgesetzten und dem Klinikdirektor.
Den drei Ärzten wurde daraufhin Freiheitsberaubung respektive Gehilfenschaft dazu vorgeworfen. Das Zürcher Bezirks- und Obergericht urteilten auf nicht schuldig. Die Ärzte wurden freigesprochen. Das Bundesgericht hob dieses Urteil nun jedoch wieder auf, wie der «Tages Anzeiger» berichtet.
Gravierende Mängel beim Vorgehen der Justizinstanzen
Konkret wurde den drei Ärzten vorgeworfen, sie hätten Brian praktisch bis zur Bewegungslosigkeit gefesselt und diese Massnahme nicht «möglichst kurz» gehalten und, obwohl eigentlich vorgeschrieben, auch nicht stündlich überprüft. Die Staatsanwaltschaft stampfte das Verfahren 2015 jedoch wieder ein. Erst auf eine Beschwerde seitens Brians nahm sie sich 2016 dem Fall wieder an. Es dauerte dann jedoch bis ins Jahr 2018, ehe die Staatsanwaltschaft die lange Fixation von einem weiteren Psychiater begutachten liess. Dieser kam zum Schluss, dass sie nicht nötig gewesen wäre. Es kam zur Anklage. Das Zürcher Bezirks- und Obergericht sprach die drei Ärzte trotz des psychiatrischen Gutachtens frei.
Beim Freispruch haben sowohl das Zürcher Bezirks- als auch Obergericht aber gepfuscht. Es gäbe gravierende Mängel bei Vorgehen der Justizinstanzen, prangert das Bundesgericht an. Das Bezirksgericht hielt das psychiatrische Gutachten für mangelhaft. Es hiess, es könne aufgrund gravierender Mängel nicht als Grundlage für einen Gerichtsentscheid dienen. Brians Anwälte bestellten daraufhin ein neues Gutachten. Das Obergericht wollte davon aber nichts wissen und ging auch nicht weiter auf das vom Bezirksgericht kritisierte Gutachten ein.
Begründungspflicht verletzt
Laut dem Bundesgericht hätten sie sich jedoch «explizit dazu äussern müssen». Sie hätten die «massgebenden Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art» für ihren Entscheid angeben müssen. Weil sie dies nicht taten, hätten sie die Begründungspflicht verletzt.
Weiter verortete das Bundesgericht Brians Fall unter dem Punkt «Opfer eines staatlichen Übergriffs». Er habe nämlich nur das Recht, sich an das Bundesgericht zu wenden, wenn er Opfer von Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung wurde. Ansonsten dürften Zivilforderungen gegenüber dem Staat nicht im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens erhoben werden. Die Anklage fällt damit in den Rahmen des Folterverbots der Europäischen Menschenrechtskonvention.
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