Folgenschwerer Tippfehler - 14’000 statt 1400 Franken – Autolenkerin hängt bei Nummernschild-Auktion eine Null zu viel dran

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14’000 statt 1400 FrankenBieterin vertippt sich bei Nummernschild-Auktion

Bei der Versteigerung des Kennzeichens «SO 50005» vertippte sich eine Lenkerin und hängte eine Null zu viel an ihr Gebot. Sie kommt allerdings glimpflich davon.

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14’000 für «SO 50005»: Einer Autolenkerin unterlief beim Bieten ein übler Patzer.
Beim Kanton zeigt man sich trotz eindeutiger AGB kulant: Die Frau muss den hohen Betrag nicht bezahlen.
Für tiefe Autonummern sind manche Lenker bereit, tief in die Tasche zu greifen. «BE 5» etwa wurde Ende 2018 für 151’000 Franken versteigert.
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14’000 für «SO 50005»: Einer Autolenkerin unterlief beim Bieten ein übler Patzer.

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Darum gehts

  • Für das Nummernschild «SO 50005» lag das letzte Gebot bei 14’000 Franken.

  • Die Lenkerin hatte sich offensichtlich vertippt und wollte 1400 Franken bieten.

  • Der Patzer bleibt ohne Folgen: Die Frau muss lediglich eine Umtriebsentschädigung entrichten.

Für tiefe Autonummern sind manche Lenker bereit, tief in die Tasche zu greifen. «BE 5» etwa wurde Ende 2018 für 151’000 Franken versteigert. «BE 11» brachte letztes Jahr immerhin 50’000 Franken ein.

Ein fünfstelliger Betrag für ein fünfstelliges (wenn auch einprägsames) Kennzeichen erscheint dagegen etwas gar hoch. Tatsächlich aber lag das letzte Gebot bei der Online-Auktion für die Solothurner Nummer «SO 50005» bei 14’000 Franken. Ganz offensichtlich wurde beim Betrag versehentlich eine Null zu viel dran gehängt, lagen doch die vorangehenden Gebote zwischen 1300 und 1400 Franken.

MFK kommt Bieterin entgegen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind klar: «Jeder Bieter/ jede Bieterin ist so lange an ein Gebot gebunden, bis dieses durch ein höheres Gebot erlischt. Eine Änderung oder Rücknahme des Gebots ist nicht möglich.» Und weiter: «Wird das ersteigerte Kontrollschild nicht innert Frist bezahlt, wird der geschuldete Betrag auf dem Rechtsweg eingefordert.»

Dennoch zeigt man sich beim Kanton kulant: Die fehlbare Bieterin muss die 14’000 Franken nicht bezahlen. In Rechnung gestellt wird ihr lediglich eine Umtriebsentschädigung von 200 Franken. «Ein solcher Tippfehler hat für uns einen beträchtlichen administrativen Aufwand zur Folge», sagt Andrée Morand, Leiterin Fahrzeugausweise bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) des Kantons Solothurn. «Zudem sind nun zahlreiche Mitbietende enttäuscht und verärgert, weil sie das Schild nicht bekommen haben.» Für «SO 50005» ist demnächst eine neue Auktion vorgesehen.

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