15-Jährige starb an Überdosis – «Sie fanden sich mit Tod des Mädchens ab, um Freunden Fragen zu ersparen»

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15-Jährige starb an Überdosis«Sie fanden sich mit Tod des Mädchens ab, um Freunden Fragen zu ersparen»

Am Mittwoch fällte das Strafgericht Basel-Stadt das Urteil im Verfahren gegen einen 23-jährigen Mann und eine 46-jährige Frau. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am Tod eines 15-jährigen Mädchens zumindest eine Mitschuld zu tragen.

Die Fünferkammer des Strafgerichts Basel-Stadt hat am Mittwoch sein Urteil im Fall eines 15-jährigen Mädchens gefällt, das an einer Methadon-Überdosis gestorben war.
Die Staatsanwaltschaft warf einem 23-Jährigen vor, ihr das Methadon gegeben und sie im Stich gelassen zu haben, als sie im Sterben lag.
Die Anklage forderte für den Hauptbeschuldigten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten. Die Verteidigung hingegen wollte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
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Die Fünferkammer des Strafgerichts Basel-Stadt hat am Mittwoch sein Urteil im Fall eines 15-jährigen Mädchens gefällt, das an einer Methadon-Überdosis gestorben war.

Kanton BS

Darum gehts

Im Frühling 2019 starb in Basel eine 15-Jährige an den Folgen einer Methadon-Überdosis. Ein heute 23-Jähriger wurde deswegen am Mittwoch vom Basler Strafgericht wegen eventualvorsätzlicher Tötung durch Unterlassen der Notfhilfe schuldig gesprochen und zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Vollzug soll zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Er hatte der Teenagerin damals die Tabletten gegeben und war dabei, als sie diese in der Wohnung einer Freundin in Riehen zu sich nahm.

Die 46-jährige Mutter der Freundin der Verstorbenen wurde wegen Unterlassen der Nothilfe zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Sie hätte spätestens am Morgen, als sich die Teenagerin nicht wecken liess, Hilfe holen müssen.

Parteiforderungen gingen weit auseinander

Die Staatsanwaltschaft warf dem Hauptbeschuldigten vorsätzliche Tötung durch Unterlassen sowie mehrfache Betäubungsmittel-Delikte vor. Sie forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten. Die Anklage kam zum Schluss, dass der Mann den Tod des Mädchens hätte verhindern können und sich stattdessen versucht hatte, die Sache zu vertuschen.

Die Verteidigung hatte maximal eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten verlangt. Laut ihr konnte der Mann nicht wissen, dass es um Leben und Tod geht. Dass er seiner Mutter Methadon gestohlen und die Droge an Minderjährige weitergab, hat er zugegeben. Mitunter ein Grund dafür seien seine schwierige Jugend und seine Suche nach Zugehörigkeit. Der Verteidigung war es ein Anliegen, dass er sich nun weiterentwickeln kann, was im geschlossenen Strafvollzug nicht möglich sei.

Diese Anzahl Tabletten, egal von was, ist eine Überdosis

Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, dass der Hauptbeschuldigte wusste, dass das Leben des Mädchens in Gefahr war. «Diese Anzahl von Tabletten, egal von welchem Medikament, ist eine Überdosis», so die Präsidentin. Aus diesem Grund hätte der Beschuldigte schon am Abend der Einnahme die Sanität informieren müssen. «Sie haben sich mit dem wahrscheinlichen Eintreten des Todes abgefunden, weil Sie Ihren Freunden unangenehme Fragen ersparen wollten», hiess es weiter. Das ausweichende Verhalten am Morgen floss indes nicht mehr in den Tötungsvorwurf ein, weil es da womöglich schon zu spät war, wirkte sich aber strafschärfend aus.

Eine Strafmilderung erfuhr der 23-Jährige für seine verminderte Steuerungsfähigkeit. Das Gericht stellte gänzlich auf das psychiatrische Gutachten ab, das dem Trans-Mann eine gestörte Entwicklung der Persönlichkeit attestiert. Diese hänge einerseits mit der Ablehnung seiner Trans-Identität durch seine Familie zusammen, andererseits mit Problemen in der Konfliktbewältigung und Kontrolle der Emotionen. Zur Behandlung soll er eine stationäre Therapie erhalten, bevor die Strafe vollzogen wird.

Die Mitbeschuldigte 46-Jährige wurde von der Anklage der Aussetzung freigesprochen. Denn Sie wusste erst am Morgen zweifelsfrei über die Überdosis Bescheid. Weil unklar ist, ob das Opfer zu dem Zeitpunkt überhaupt noch hätte gerettet werden können, gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen ihrem Handeln und dem Tod des Mädchens. Für das Unterlassen der Nothilfe wurde sie aber für schuldig befunden: Diese hätte sie ungeachtet der Erfolgsaussichten leisten müssen, so das Gericht.

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