15 Millionen EuroSchumacher-Erpressung: Vater und Sohn bekennen sich schuldig
Am ersten Prozesstag zu einem Erpressungsfall haben sich der Hauptangeklagte und sein Sohn schuldig bekannt. Ein dritter Angeklagter verweist auf einen angeblichen Diebstahl.
Darum gehts
Im Prozess um die Erpressung der Schumacher-Familie haben Vater und Sohn Geständnisse abgelegt.
Sie verlangten 15 Millionen Euro für die Rückgabe von privaten Bildern und Videos.
Ein dritter Angeklagter, der die Daten angeblich gestohlen hat, beteuert seine Unschuld.
Im Prozess um die versuchte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher haben der Hauptangeklagte und sein Sohn Geständnisse abgelegt. «Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Sch**** gebaut», sagte der 53-Jährige beim Prozessauftakt am Wuppertaler Amtsgericht. Zum Anwalt, der Corinna Schumacher als Nebenklägerin vertritt, sagte er: «Richten sie der Familie bitte aus, dass es mir wirklich leidtut.»
In der Anklage heisst es, dass der Erpresser 15 Millionen Euro verlangt hatte – andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie Schumacher im Darknet veröffentlicht.
«Dachte, ich könnte ein bisschen Geld verdienen»
Der Hauptangeklagte sagte am Dienstag, er habe zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial von dem Mitangeklagten, einem Gleichaltrigen aus Wülfrath bei Wuppertal, bekommen. Der habe ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe. «Ich wollte es denen zurückgeben. Ich dachte, ich könnte mit der Geschichte ein bisschen Geld verdienen. Die Summe sollte durch drei geteilt werden. Zwischen zehn und 15 (Millionen Euro) sollten es sein. Ich habe dann direkt 15 genommen.»
«Ich habe die Dateien runtergeladen und vervielfältigt auf vier USB-Sticks. Meinen Sohn habe ich gebeten, eine E-Mail-Adresse zu erstellen, die nicht rückverfolgbar ist.» Er habe sich zunächst mehr als Makler gesehen, der das Material zurückgebe. «Das ist blöd gelaufen. Was soll ich dazu sagen?» Ihm habe man gesagt, das Material komme von einer Krankenschwester.
Sohn ebenfalls geständig
Der Geständige ist der mutmassliche Haupttäter, der sich in Untersuchungshaft befindet. Ihm wird versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, den beiden anderen Beihilfe dazu.
«Ich sehe meinen Fehler ein», sagte sein mitangeklagter 30-jähriger Sohn. Er habe die E-Mail-Adresse für seinen Vater eingerichtet, ein Video aufgenommen von einem Telefonat seines Vaters mit einer Mitarbeiterin der Schumacher-Familie und E-Mails für seinen Vater verschickt. Dass es um Michael Schumacher ging, habe er erst spät erfahren.
Dritter Angeklagter beteuert Unschuld
Der dritte Angeklagte, der zeitweise bei der Familie Schumacher auf deren Anwesen in der Schweiz wohnte, liess von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin räumt er ein, von Corinna Schumacher persönlich mit der Digitalisierung von privatem Bildmaterial beauftragt gewesen zu sein.
Als er als Subunternehmer von der Familie abgezogen wurde, sei sein Zimmer, als er seine Sachen abholen wollte, durchwühlt gewesen. Eine Festplatte sei verschwunden und ihr Verbleib nie hinterfragt worden. Sein Mandant habe mit der ganzen Sache nichts zu tun, sagte der Verteidiger am Rande der Verhandlung.
Nicht die ersten gestohlenen Schumi-Bilder
Laut einer Mitarbeiterin der Schumachers seien auch schon früher Bilder angeboten worden. In einem Fall stammten die Fotos 2021 vom Pflege-Computer. Sie seien aber ohne Geldzahlung zurückgegeben worden. Es habe sie auch mal ein Konstanzer Anwalt kontaktiert, der Personen aus dem Rotlichtmilieu vertritt. Es sei aber immer klar gewesen, dass man sich nicht erpressen lasse, sagte die Mitarbeiterin.
Nach einer schweren Kopfverletzung bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schirmt die Familie Michael Schumacher konsequent ab. Das Gericht liess beim Prozessbeginn Michael Schumachers Ehefrau Corinna als Nebenklägerin zu. Sie wird im Verfahren durch einen Anwalt vertreten.
Auch Krankenakte von Schumacher sichergestellt
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es seien nicht nur 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sichergestellt worden, sondern auch die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher. Die Daten seien ausserordentlich sensibel.
Der 53-jährige Wuppertaler und mutmassliche Haupttäter ist nicht nur vorbestraft, er soll bei seiner Festnahme zudem unter Bewährung gestanden haben. Mit einem Urteil wird erst im neuen Jahr gerechnet. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt.
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