«Erzieherische Massnahme»17-Jährige unschuldig im Knast
Weil es im Jahr 1966 noch keine Mutter-Kind-Heime in der Schweiz gab, wurde die damals 17-jährige Ursula Biondi in eine geschlossene Erziehungsanstalt eingewiesen.
Ursula Biondi landete 1966 mit 17 Jahren als Schwangere in der Strafanstalt Hindelbank - ohne eine Straftat begangen zu haben. Die Vormundschaftsbehörde hatte zu dieser «erzieherischen Massnahme» gegriffen, weil Ursula sich in einen geschiedenen, sieben Jahre älteren Mann verliebt hatte und minderjährig schwanger wurde. «Zum Schutz des ungeborenen Kindes» wurde sie in eine geschlossene Erziehungsanstalt eingewiesen.
Da es in den 1960er-Jahren keine geeigneten Heime für Mädchen gab, wurde sie zu den straffälligen Frauen nach Hindelbank gebracht. Ein Jahr verbrachte Ursula Biondi mit Mörderinnen im Gefängnis als sogenannt «administrativ Versorgte». Sie erlebte Schreckliches. Diese Ungerechtigkeit quält die Zürcherin bis heute. Ein Leben lang hat sie unter dem Stigma Hindelbank gelitten. Erst mit knapp 60 hat sie den Mut gefunden, öffentlich darüber zu reden und zusammen mit anderen betroffenen Frauen eine moralische Wiedergutmachung von den Behörden zu fordern.
Reporterin Astrid von Stockar porträtiert eine starke Frau, die in den 1960er-Jahren für Liebe und Schwangerschaft kriminalisiert und dafür ein Leben lang bestraft wurde (siehe Info-Box).
TV-Tipp:
Reporter - «Ein Leben lang bestraft - Das Leiden der administrativ versorgten Ursula Biondi», heute, 22:20 Uhr auf SF 1.