Polizei legt mehrere Autos von Posern still

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Kanton St. GallenPolizei legt mehrere Autos von Posern still

Die Kapo SG hat am Wochenende in Gossau, Wil, Heerbrugg und Rorschach diverse Autoposer kontrolliert. Fünf Autos wurden stillgelegt. 18 Männer verzeigt. Auch in Chur wurden Lenker verzeigt.

Am Samstag und Pfingstsonntag (31.05.2020), hat die Kantonspolizei St.Gallen in Gossau, Wil, Heerbrugg und in Rorschach diverse Autoposer und nicht vorschriftsgemässe Autos kontrolliert.
Fünf Autos wurden stillgelegt.
18 Männer wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt.
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Am Samstag und Pfingstsonntag (31.05.2020), hat die Kantonspolizei St.Gallen in Gossau, Wil, Heerbrugg und in Rorschach diverse Autoposer und nicht vorschriftsgemässe Autos kontrolliert.

Kapo SG

Darum gehts

  • Die Kapo SG führt, wie angekündigt, vermehrt Poser-Kontrollen durch.
  • So auch am Samstag und Pfingstsonntag: Fünf Autos wurden stillgelegt, 18 Männer verzeigt.
  • Arbon und Romanshorn bitten die Regierung um Hilfe im Kampf gegen die Protzer.

Derzeit führt die Kantonspolizei St. Gallen vermehrt Kontrollen gegen sogenannte Autoposer durch. So auch vergangenen Samstag und am Pfingstsonntag in Gossau, Wil, Heerbrugg und Rorsach. Am Sonntag wurden die Polizei zudem durch einen Fahrzeugexperten des Strassenverkehrsamtes unterstützt. Der Schwerpunkt lag bei Autos, die technisch verändert wurden. «Die Fahrer posen damit optisch und ihre Autos fallen durch Lärm akustisch auf», heisst es in einer Mitteilung der Polizei.

Verschiedentlich wurde festgestellt, dass Katalysatoren und Schalldämpfer fehlten. Es wurde sogar ganze Auspuffrohre durchtrennt. Die Schalldämpfer wurden manipuliert, was zu grösserem Lärm der Autos führt. Bei einem Motorrad wurde eine typenfremde Auspuffanlage und ein externer Luftfilter festgestellt, was zu einer Leistungssteigerung führt. Zwei Autofahrer fielen durch ihre aggressive Fahrweise in Wil auf. Auch in Heerbrugg konnte ein Auto beobachtet werden, bei dem die Räder beim Anfahren durchdrehten und anschliessend das Heck ausbrach. Diese Fahrer werden nebst Verursachen von vermeidbarem Lärm auch wegen nicht vorschriftsgemässen Spoilern zur Anzeige gebracht. Sie müssen zudem ihre Autos beim Strassenverkehrsamt vorführen. Weiter heisst es in der Mitteilung, dass festgestellt wurde, dass viele Veränderungen an Autos gemacht wurden, ohne dass diese durch das Strassenverkehrsamt geprüft sind. Insgesamt wurden fünf Autos stillgelegt und 18 Männer wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Zu viel Lärm

Auch die Stadtpolizei Chur hatte am Wochenende mit Posern zu tun. Im Rahmen von gezielten Verkehrskontrollen auf dem Stadtgebiet wurden 22 Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, heisst es am Montag in einer Mittielung. 19 Lenker verursachten vermeidbaren Lärm, insbesondere in den Nachtstunden und in Wohnquartieren, durch Hochdrehen des Motors und Beschleunigen. Zwei Lenker wurden wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges zur Anzeige gebracht. Zudem bestand bei einem 19-jährigen Fahrzeuglenker Verdacht auf Angetrunkenheit.

*Name der Redaktion bekannt

Massnahmen gefordert

Auch im Thurgau sind die PS-Protzer ein lästiges Phänomen, wie es in einer Mitteilung der Städte Romanshorn und Arbon heisst. «Gern gewählte Szenerie der Poser für ihre Schlitten - im Volksmund Balzverkehr genannt - ist unter anderem das Oberthurgauer Ufer des Bodensees.» Dem will der Arboner Stadtpräsident und CVP-Kantonsrat Dominik Diezi nun einen Riegel schieben. Er hat in Absprache mit dem Romanshorner Stadtpräsidenten Roger Martin eine entsprechende Einfache Anfrage eingereicht. Er will von der Regierung wissen, wie sie die Situation einschätzt und ob Handlungsbedarf gesehen wird. Wenn ja, frage er sich, welche Massnahmen, ausser Polizeikontrollen, sonst noch ergriffen werden könnten. Und zum Schluss: «Falls die Annahme stimmt, dass viele der lärmerzeugenden, hochmotorisierten Fahrzeuge geleast sind: Würde es der Regierungsrat als sinnvoll erachten, die Vorgaben für den Abschluss eines Leasingvertrags bei der Beschaffung eines weit überdurchschnittlich motorisierten Fahrzeugs durch entsprechende Bundesvorschriften z.B. im Bundesgesetz über den Konsumkredit (SR 221.214.1) zu verschärfen?»

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