Kriminalgericht Luzern - 21-Jähriger brachte seine Mutter mit 48 Messerstichen um

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Kriminalgericht Luzern21-Jähriger brachte seine Mutter mit 48 Messerstichen um

Mit einem Küchenmesser brachte ein heute 21-Jähriger 2020 in Emmenbrücke seine Mutter um. Ins Gefängis muss er nicht. Das Gericht ordnete eine Therapie an.

In Emmenbrücke hatte ein heute 21-Jähriger im vergangenen Jahr seine Mutter mit einem Messer getötet.
Das Messer hatte er in der Küche geholt. Danach ging er ins Badezimmer, wo sich seine Mutter befand, und stach auf sie ein.
Nach der Tat hatte er sich selbst bei der Polizei gemeldet.
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In Emmenbrücke hatte ein heute 21-Jähriger im vergangenen Jahr seine Mutter mit einem Messer getötet.

BRK News

Darum gehts

  • Im April 2020 hat ein heute 21-Jähriger in Emmenbrücke seine Mutter mit einem Messer getötet.

  • Im Juni fand die Hauptverhandlung zum Fall am Luzerner Kriminalgericht statt.

  • Gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten ist der Mann schuldunfähig. Es wird eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet.

Mit einem Küchenmesser hat ein heute 21-Jähriger Mann im April des vergangenen Jahres in Emmenbrücke eine Frau getötet. Bei dem Opfer handelte es sich um die Mutter (†59) des 21-Jährigen. Insgesamt 48 Stich- und Schnittverletzungen hatte er ihr zugefügt, die Mutter verstarb noch vor Ort in der Wohnung. Die Polizei hatte er danach selbst alarmiert, wie es im Urteil des Luzerner Kriminalgerichts heisst. «Ich habe da ein Problem. Ich habe meine Mutter umgebracht, gerade vor ein paar Minuten», sagte er unter anderem am Telefon.

Der Kroate hatte sich im «im Strafverfahren von Anfang an kooperativ und betreffend dem äusseren Geschehensablauf vollumfänglich geständig» gezeigt, wie es im Urteil weiter heisst. Gemäss eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens hatte der Mann einen «Auftrag» zur Tat erhalten. Laut dem Gutachten litt er zum Tatzeitpunkt an einer Form von schizophrener Psychose. Laut diesem Gutachten ist der 21-Jährige schuldunfähig.

Im Urteil heisst es denn auch, dass der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung erfüllt ist. Auf eine Strafe wird jedoch wegen der Schuldunfähigkeit des Mannes verzichtet. Stattdessen ordnet das Gericht eine stationäre therapeutische Massnahme an.

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Hier findest du Hilfe:

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Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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