Tempo-Exzess247 km/h auf Autobahn – zwei Jahre bedingt für Jägermeister-Raser
Mit über 240 Stundenkilometern bretterte B.P. Ende Dezember 2020 über die A3. Nun wurde er zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – bedingt. «Er hatte schlicht einen Aussetzer», sagt sein Anwalt.
Darum gehts
Der Tacho zeigt 247 Stundenkilometer an, aus den Boxen dröhnt Deutschrap, Bushido und Shindy. Während B.P.* den Motor des VW Golf R5 aufheulen lässt und der Tacho auf über 240 Kilometer pro Stunde steigt, greift er zur Jägermeister-Flasche, die ihm sein Beifahrer hinstreckt. Die Freunde des Lenkers halten die Raserfahrt Ende Dezember 2020 in diversen Videos fest und laden sie auf Instagram hoch.
Nachdem 20 Minuten über den Tempo-Exzess berichtet hat, verhaftete die Kantonspolizei Zürich Ende Januar 2021 den Lenker B.P.* und führte bei ihm eine Hausdurchsuchung durch. Recherchen von 20 Minuten zeigen nun, dass P. im abgekürzten Verfahren wegen mehrfacher qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt worden ist. Der heute 24-Jährige kassiert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Ins Gefängnis muss er aber nicht: Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, es gilt eine Probezeit von drei Jahren. Zudem wird er mit 1500 Franken gebüsst und muss weitere Kosten in der Höhe von 3650 Franken übernehmen.
«Krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit»
In der Anklageschrift, die 20 Minuten vorliegt, zeichnet die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis ein detailliertes Bild der Vergehen. So habe B.P. auf der A15 Richtung Rapperswil von 120 auf 217 Kilometer pro Stunde beschleunigt, auf der A3 Richtung Sarganserland raste er mit 247 Stundenkilometern auf dem Tacho über die Autobahn. Durch die «besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit» und die vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln sei P. «das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen».
Neben der bedingt ausgesprochenen Freiheits- und Geldstrafe erhält P. die Weisung, das sogenannte Lernprogramm «Start» zu besuchen. Der Kurs richtet sich an risikobereite Verkehrsteilnehmende und besteht aus zwölf Gruppensitzungen à zwei Stunden und drei Einzelsitzungen. Zudem muss er dem deliktorientierten Interventionsprogramm «Do It» beiwohnen, welches das Ziel hat, Rückfälle zu vermeiden. Für beide wird ein Unkostenbeitrag von 500 Franken verrechnet.
Ein Raserfall wie dieser wird mit einem Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren geahndet. Will P. nach Ablauf der Frist wieder hinter das Steuer, ist das nur mit einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten möglich. Wie das Bezirksgericht Uster auf Anfrage bestätigt, hat man sein Auto nicht – wie es gemäss Rasergesetz möglich wäre – zerstört, sondern zurückgegeben.
«Er hat sofort ein Geständnis abgelegt»
Der Fall sei weitgehend abgeschlossen, sagt der Anwalt von P. zu 20 Minuten. «Er wird vor Gericht im abgekürzten Verfahren behandelt werden, weil mein Mandant von Beginn an mit der Polizei kooperiert hat.» So habe P., der keine Vorstrafen habe, in der ersten Befragung «sofort» ein vollständiges Geständnis abgelegt.
«Mein Mandant ist sich bewusst, dass diese kurze Beschleunigung auf der Autobahn vor rund einem Jahr ein grosser Fehler war», so der Anwalt. Er habe damit sich selbst und vor allem auch die anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht. «Er hatte schlicht einen Aussetzer.»
*Name der Redaktion bekannt
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