«Monströser Akt» am Neuenburgersee - 25-Jähriger tötete Kollegin – jetzt droht ihm lebenslänglich

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«Monströser Akt» am Neuenburgersee25-Jähriger tötete Kollegin – jetzt droht ihm lebenslänglich

Ein damals 21-Jähriger ermordete seine 19-jährige Kollegin am Ufer des Neuenburgersees. Nach einem Schlag auf den Kopf erfror oder ertrank sie. Drei Jahre später erfolgt nun das Urteil.

In Cheyres FR wurde vor drei Jahren die Leiche einer 19-Jährigen gefunden.
Jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Täter lebenslängliche Haft.
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In Cheyres FR wurde vor drei Jahren die Leiche einer 19-Jährigen gefunden.

Florian Cella/24Heures

Darum gehts

  • 2017 tötete ein 21-Jähriger seine 19-jährige Kollegin am Neuenburgersee.

  • Nach drei Monaten wurde ihre Leiche in einem Sumpfgebiet in Cheyres FR gefunden.

  • Das Urteil wird am Donnerstag bekanntgegeben.

Für den stellvertretenden Freiburger Generalstaatsanwalt, Raphaël Bourquin, ist es ein «inhumaner Akt»; ein Akt, bei dem jeglicher Skrupel fehle: Ende November 2017 wurde eine 19-jährige Genferin vermisst, drei Monate später wurde ihre Leiche in einem Sumpfgebiet in Cheyres FR gefunden. Sie war gefesselt und wies Kopfverletzungen durch einen Hammer auf.

Ihr Pullover und ihre Jacke waren hochgeschoben, ihre Hose fehlte ganzheitlich. Die Staatsanwaltschaft geht von sexuellem Missbrauch aus, was der mittlerweile 25-Jährige vor Gericht bestreitet. Bourquin bezeichnet den Fall als «monströs», wie die «Fribourger Nachrichten» berichten.

Das Urteil wird nun am Mittwoch gesprochen. Der Verteidiger des Angeklagten sprach von einer «unleugbar schweren Tat» seines Mandanten. Diese würde ihn aber nicht zum Monster machen. Der Anwalt plädierte auf vorsätzliche Tötung. Dafür sind mindestens fünf Jahre Haft vorgesehen, bei Mord mindestens zehn Jahre.

Fehlende Glaubwürdigkeit

Bei der Verhandlung plädierte der Beschuldigte Täter auf Mord. Seine Aussagen änderte er aber wiederholt. Aufgrund des Zustandes der Leiche konnte keine sichere Aussage zum Todeszeitpunkt gemacht werden. Ausgeschlossen war jedoch, dass der Schlag auf den Kopf tödlich war. Der Angeklagte habe sein Opfer am Ufer des Neuenburgersees bewusstlos und nass gefesselt, am Boden gelassen und sich vom Tatort entfernt. Zu diesem Zeitpunkt sei es zwischen fünf und acht Grad kalt gewesen. Dort ist die Frau entweder erfroren oder ertrunken.

Der Mann hat bei seiner ersten Vernehmung ausgesagt, dass die Frau noch am Leben war, als er sich entfernte. In späteren Befragungen gab er an, dass sie sicher tot gewesen sei. Später habe er dies zu «wahrscheinlich tot» geändert. Wegen der Variabilität der Aussagen werfen ihm der Anwalt der Opferfamilie und der stellvertretende Generalstaatsanwalt fehlende Glaubwürdigkeit vor.

Täter und Opfer kannten sich seit ihrer Kindheit «und pflegten eine freundschaftliche Beziehung», sagte Bourquin 2018. Angehörige sagten im selben Jahr gegenüber 20 Minuten, dass der junge Mann verliebt in sein Opfer gewesen sein soll.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

Agredis, Gewaltberatung von Mann zu Mann, Tel. 078 744 88 88

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?

Hier findest du Hilfe:

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen

Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29

Lifewith.ch, für betroffene Geschwister

Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen

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