Delikte hinter Gitter begangen - «Vorheriges Urteil war deutlich zu mild» – Gericht erhöht Freiheitsstrafe von Brian

Livetickeraktualisiert am Mittwoch, 16. Juni, 2021

Delikte hinter Gitter begangen«Vorheriges Urteil war deutlich zu mild» – Gericht erhöht Freiheitsstrafe von Brian

Der Intensivstraftäter Brian alias «Carlos» stand am Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht, weil er hinter Gittern Personal und Mitgefangene beschimpft und angegriffen haben soll.

Brian alias Carlos soll Gefängnispersonal und Mitgefangene beschimpft und angegriffen haben.
Am Mittwoch fand der Prozess vor dem Zürcher Obergericht statt.
Aktivistinnen und Aktivisten hatten am Mittwoch Augen vor dem Gerichtsgebäude aufgestellt. Die Botschaft: «Wir schauen hin.»
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Brian alias Carlos soll Gefängnispersonal und Mitgefangene beschimpft und angegriffen haben.

Screenshot SRF

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Mittwoch, 16.06.2021

Verteidigung prüft Weiterzug

Ob mit dem Urteil des Obergerichts der Fall «Carlos» abgeschlossen ist, ist fraglich. Wie einer seiner drei Verteidiger sagt, prüfe man den Weiterzug ans Bundesgericht ernsthaft. Positiv sei aber, dass das Obergericht auf eine Massnahme verzichtet hat.

Unabhängig von diesem Fall wird Brian bald wieder vor dem Bezirksgericht Dielsdorf stehen. Er ist wegen 30 weiteren Delikten angeklagt, die er in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf gegen Aufseher und Mithäftlinge verübt haben soll.

Damit ist der Ticker im Prozess um «Carlos» beendet.

Überhaupt keine Therapiewilligkeit

Das Obergericht hat sich auch mit der Frage einer Massnahme befasst. Da Brian, so sein richtiger Name, schon in der Vergangenheit sich vehement gegen eine Therapie gewehrt hat, wird auf eine stationäre Massnahme verzichtet. Eine solche hatte noch das Bezirksgericht Dielsdorf angeordnet. «Es besteht nicht die geringste Hoffnung für eine Therapiewilligkeit beim Beschuldigten», begründet der Vorsitzende.

Auf eine Verwahrung, wie dies der Staatsanwalt gefordert hat, verzichtet das Obergericht. Prinz begründet den Entscheid damit, dass «Carlos» kein Brandstifter oder Mörder sei, sondern vor allem ein Schläger: «Die Verwahrung eines 25-Jährigen ist in diesem Fall nicht verhältnismässig.»

Zum Schluss macht der Gerichtsvorsitzende Christian Prinz noch eine persönliche Bemerkung. «Brian befindet sich in einer Abwährtsspirale.» Es sei fraglich, ob es die richtige Art von Hilfe sei, ihn in der Selbstjustiz zu verstärken. Mittel- und langfristig werde sich Carlos so selber verwahren, sagt der Oberrichter zu den drei Anwälten des Beschuldigten gewandt.

Strafmass der Vorinstanz deutlich zu mild

Für das Obergericht ist die Beweiswürdigung der Vorinstanz überzeugend. Die Schläge auf den Kopf eines Aufsehers seien eine versuchte schwere Körperverletzung. Dazu kommen noch weitere einfache Körperverletzungen, mehrfache Sachbeschädigungen, Drohungen, Beschimpfungen und Gewalt gegen Beamte. «Das Strafmass der Vorinstanz ist aber deutlich zu mild», sagt der Richter. Das Bezirksgericht Dielsdorf hatte Brian im November 2019 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Gericht weist Foltervorwürfe zurück

Der Gerichtsvorsitzende Christian Prinz kommt in der Urteilsbegründung auf den Foltervorwurf der drei Verteidiger zu sprechen. Das Gericht habe sich nicht mit dem Strafvollzug befassen müssen und diese Seite habe sich auch nicht äussern können. «Die Foltervorwürfe sind Parteibehauptungen, die nur von einer Seite her kommen», sagt der Richter. Er betont, dass das Bundesgericht in einem früheren Entscheid festgestellt hat, dass die Haftbedingungen noch als menschenrechtswürdig bewertet wurden.

Brian muss für 6 Jahre und 4 Monate ins Gefängnis

Das Obergericht hat «Carlos» der versuchten schweren Körperverletzung und weiterer Delikten schuldig gesprochen und hat den 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Es verzichtet auf eine Massnahme, also keine Therapie und keine Verwahrung.

Urteil am Mittwoch

Das Zürcher Obergericht wird am Mittwochnachmittag das Urteil im Prozess gegen Brian bekannt geben. Brian ist wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt. Er soll in der Strafanstalt Pöschwies einen Aufseher brutal verprügelt sowie weitere Gewaltdelikte verübt haben. Insgesamt geht es um 29 Delikte. Die Staatsanwaltschaft verlangt 7,5 Jahre Gefängnis sowie eine Verwahrung.

Bereits an der Verhandlung waren die Haftbedingungen von Brian ein Thema. In der Zwischenzeit hat sich auch der Uno-Sonderberichterstatter für Folter eingeschaltet. Er hat beim eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten interveniert und forderte bessere Haftbedingungen. Brian sitzt in der Strafanstalt Pöschwies in Isolationshaft. Diese sei unmenschlich und verletze die Anti-Folter-Konvention. Der Kanton Zürich wehrt sich gegen die Foltervorwürfe.

Mittwoch, 26.05.2021

Zusammenfassung

Vor dem Obergericht Zürich ist am Mittwoch der Prozess gegen den Intensivstraftäter Brian, der unter dem Pseudonym «Carlos» schweizweit für Schlagzeilen sorgte, durchgeführt worden. Der 25-Jährige fehlte an der Verhandlung. Er sei wegen den unmenschlichen Haftbedingungen nicht in der Lage am Prozess teilzunehmen, begründete er sein vom Gericht akzeptiertes Dispensationsgesuch. Vor dem Gerichtsgebäude hatten Künstler und Aktivisten Augenskulpturen aufgestellt. Ihre Botschaft: «Augen auf».

Der junge Mann war vom Bezirksgericht Dielsdorf im November 2019 wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Strafe war zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben worden (so genannte kleine Verwahrung). Er soll in der Strafanstalt Pöschwies einen Aufseher brutal verprügelt sowie weitere Gewaltdelikte verübt haben. Insgesamt 29 Delikte wurden eingeklagt – die gleiche Anzahl von Delikten werden noch in einem späteren Zeitpunkt zur Anklage kommen.

Am Prozess verlangte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren sowie die ordentliche Verwahrung: «Brian ist ein Extremfall von Renitenz und Gewaltbereitschaft.» Eine stationäre Therapie, wie dies das Bezirksgericht Dielsdorf angeordnet hat, sei erfolglos. Deshalb müsse der Beschuldigte verwahrt werden, weil die Psychiater bei ihm eine extrem hohe Rückfallgefahr feststellten.

Demgegenüber forderte die Verteidigung von Brian einen vollumfänglichen Freispruch. «Die Haftbedingungen in der Strafanstalt Pöschwies sind Folter und menschenrechtswidrig.» Brian habe sich mit seinem Verhalten lediglich gewehrt, dies sei eine Überlebensreaktion. «Eine Verwahrung ist unverständlich. Brian hat rational und gesund gegen die Folter gekämpft», so die Verteidigung. Ihr Antrag, Brian sofort aus der Sicherheitshaft zu entlassen, lehnte das Gericht ab.

Das Obergericht fällte noch kein Urteil. Es wird erst in rund drei Wochen gefällt.

«Blick» hat im Fall «Carlos» Regie geführt

Der zweite Verteidiger Bernard Rambert fasst die Geschichte von Brian zusammen und kommt zum Schluss: «Im Fall ‹Carlos› hat der ‹Blick› Regie geführt und zwar durch das ganze Band hindurch.» Die Boulevardzeitung habe über das Sondersetting für Brian, welches im Monat knapp 30'000 Franken kostete, reisserisch berichtet. Deshalb sei die erfolgreiche Therapie von Brian vom damaligen Justizdirektor und der Oberjugendanwaltschaft aus politischem Kalkül abgebrochen worden.

Rambert kommt auch auf das Gutachten bezüglich der stationären Massnahme zu sprechen, welche die Vorinstanz angeordnet hat. «Das Gutachten ist Scharlatanerie und ist angelegt, Brian zu vernichten.» Sein Mandant sei nicht massnahmewillig und würde sich keiner Therapie unterziehen.

Der dritte Verteidiger Philip Stolkin verlangt eine Staatshaftung für die schwere psychische Schädigung und fordert für Brian Schadenersatz und Genugtuung von mindestens 50'000 Franken.

Anwalt wehrt sich gegen Verwahrung

Der Anwalt wehrt sich gegen die vom Staatsanwalt geforderte Verwahrung und auch gegen die vom Bezirksgericht Dielsdorf ausgesprochene stationäre Massnahme. «Eine Verwahrung ist unverständlich. Brian hat rational und gesund gegen die Folter gekämpft.» Auch eine stationäre Therapie (so genannte kleine Verwahrung) ist für Thomas Häusermann kein Thema. Die Vorinstanz habe die stationäre Massnahme nur ausgesprochen, um Brian möglichst lange wegzusperren. Die fehlende Therapiewilligkeit sei auf die jahrelange Isolationshaft und auf die erlebte Folter zurückzuführen: «Das ist der Grund.»

Verteidiger will einen Freispruch

Thomas Häusermann verlangt einen vollumfänglichen Freispruch und einen Verzicht auf eine Therapie. «Der Justizvollzug hat jahrelang auf Härte und Repression gesetzt – erfolglos.» Brian habe im Sondersetting 2013 gezeigt, dass er sich tadellose verhalten könne, wenn auf Repression und Folter verzichtet würde und wenn er erhalte, was er brauche, nämlich Bewegung.

Die jahrelange unmenschliche Behandlung habe sein Verhalten in den Gefängnissen bedingt. «Brian hat sich mit den Beschimpfungen und Sachbeschädigungen gegen die Isolationshaft gewehrt, es war eine Überlebensreaktion», so der Anwalt. Sein Mandant habe sich damit gegen die Folter gewehrt, was man ihm nicht vorwerfen könne.

Beim Hauptanklagepunkt – der versuchten schweren Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte – kommt der Anwalt aufgrund des Verletzungsbildes zum Schluss, dass Brian dem Aufseher keine massiven Kopfschläge versetzt hat. «Es gab keine Schlägerei, sondern nur eine Rangelei, nicht mehr und nicht weniger.»

Verwahrung wegen Rückfallgefahr gefordert

Nach der Mittagspause wird nun der eigentliche Fall behandelt, die Berufung von Staatsanwalt und Verteidigung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf vom November 2019. Staatsanwalt Ulrich Krättli sagt in seinem Plädoyer, dass die Vorinstanz die Beweise und den Sachverhalt genaustens untersucht und im Urteil auf 237 Seiten ausführlichst begründet habe. Aber er ist mit dem Strafmass von vier Jahren und neun Monaten und der Anordnung einer stationären Massnahme nicht einverstanden. Der Staatsanwalt verlangt eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und eine ordentliche Verwahrung.

«Brian ist ein Extremfall von Renitenz und Gewaltbereitschaft», so Krättli. Eine stationäre Therapie, wie dies das Bezirksgericht Dielsdorf angeordnet hat, sei erfolglos. Brian werde niemals an einer Therapie teilnehmen, dies habe er schon tausendmal gesagt. «Der Beschuldigte sieht sich als Märtyrer, der lieber sterben will, als sich einer Therapie zu unterziehen.» Deshalb müsse der Beschuldigte verwahrt werden, weil die Psychiater bei ihm eine extrem hohe Rückfallgefahr sehen.

Krättli fasst Brians Situation folgendermassen zusammen: «Der Beschuldigte befindet sich in einem rabenschwarzen und unendlich langen Tunnel ohne Ausweg. Nur er kann es selber schaffen, aus diesem Tunnel herauszukommen und eines fernen Tages wieder auf freiem Fuss zu sein. Dazu ist aber Gewaltverzicht eine Voraussetzung.»

Verteidiger will Tatrekonstruktion von Schlägerei

Nach dem Entscheid des Obergerichts kommt nun der dritte Anwalt zu Wort. Rechtsanwalt Thomas Häusermann verlangt eine Tatrekonstruktion bezüglich der versuchten schweren Körperverletzung vom Juni 2017. Brian soll damals in der Strafanstalt Pöschwies bei einem Gespräch mit einem Vorgesetzten einen anwesenden Aufseher mehrfach mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen und verprügelt haben. «Es soll überprüft werden, ob der eingeklagte Sachverhalt in den räumlichen und zeitlichen Verhältnissen überhaupt möglich war», so Häusermann. Der Prozess geht um 13 Uhr weiter.

Obergericht weist Haftentlassung ab

Nach kurzer Beratung weist das Gericht das Haftentlassungsgesuch ab. Wie der Vorsitzende Richter Christian Prinz sagt, habe das Bundesgericht im März die Haftbedingungen von Brian geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass sie noch mit der Menschenwürde vereinbar seien.

Justizvollzug sitzt nicht auf der Anklagebank

Staatsanwalt Ulrich Krättli lehnt das Haftentlassungsgesuch der beiden Anwälte ab. Vom Beschuldigten gehe weiterhin eine grosse Gefahr aus. Brian sei neben einer Strafe von vier Jahren und neun Monaten mit einer stationären Massnahme belegt worden. «Die Voraussetzungen für die Sicherheitshaft sind gegeben.»

Krättli wehrt sich dagegen, dass nun das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) auf die Anklagebank gezogen und von angeblicher Folter gesprochen wird. Das Obergericht müsse sich nicht mit den Haftbedingungen befassen, dies habe kürzlich das Bundesgericht gemacht und eine Beschwerde von Brian abgewiesen.

Das Obergericht wird nun über das Haftentlassungsgesuch beraten und dann über den gefällten Entscheid informieren. Wann es soweit ist, ist noch offen.

«Er ist ein Mensch, kein Monster»

Der zweite Anwalt, Rechtsanwalt Philip Stolkin, verlangt wie sein Vorredner die sofortige Entlassung von Brian aus der Sicherheitshaft. Stolkin arbeitet wie Rambert unentgeltlich für den Beschuldigten (Pro-bono-Mandat), welcher mit Thomas Häusermann, dem dritten Anwalt, seinen amtlichen Verteidiger hat. Für Stolkin ist die Isolationshaft grausam, unmenschlich und erniedrigend: «Eine Folter.» Seit 900 Tagen sei sein Mandant nun allein in seiner Zelle untergebracht. Stolkin kritisiert auch Aufseher, die Brian provoziert, schikaniert und rassistisch beleidigt hätten.

Sein Fazit: «Niemand darf gefoltert werden, auch nicht Brian. Er ist ein Mensch, kein Monster.»

23 Stunden täglich in Einzelzelle

Der Anwalt kommt nun auf den konkreten Gefängnisalltag von Brian zu sprechen. Sein Mandant befinde sich 23 Stunden pro Tag allein in seiner zwölf Quadratmeter grossen Arrestzelle, an den Wochenenden sogar den ganzen Tag. Die Spaziergänge im Innenhof müsse er alleine und an Händen und Füssen gefesselt machen. Die Zelle sei anfänglich pinkrot angemalt gewesen, später weiss. Besuche könne er nur durch eine Glastrennscheibe empfangen, seine Eltern dürfe er nicht umarmen. «Brian ist seit zweieinhalb Jahren kontinuierlich in strengster Isolationshaft untergebracht», so Bernard Rambert. Das habe verheerende Konsequenzen für den Häftling. Mit dem Haftregime wolle man die Persönlichkeit seines Mandanten brechen. Aus all diesen Gründen, so der Anwalt, müsse «Carlos» sofort freigelassen werden.

Verteidiger verlangt sofortige Haftentlassung

Bernard Rambert, der erste Verteidiger von Brian, verlangt die Haftentlassung. Das Gericht soll sofort und noch heute darüber entscheiden. «Die Haftbedingungen in der Strafanstalt Pöschwies sind Folter und menschenrechtswidrig.» Das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) sei trotz mehrfacher Intervention der Verteidigung nicht bereit, von diesem Haftregime abzuweichen.

Rambert sagt, dass sich Brian schon als 15-jähriger Knabe insgesamt 20 Monate in Isolationshaft in Gefängnissen befunden habe. Zum ersten Mal während zweier Monate als Zehnjähriger. Er spricht von «Gewalt an Brian». Nach dem Sondersetting und der beispiellosen Hetzkampagne in den Medien im Sommer 2013 und dem Versagen der Justizdirektion, so der Anwalt, sei die Isolationshaft weitergeführt worden – bis heute.

«Carlos» erscheint nicht am Prozess

Zu Beginn des Prozesses sagt der vorsitzende Richter, dass der Beschuldigte nicht an der Verhandlung teilnehmen werde. «Er hat ein Dispensationsgesuch gestellt, dem das Gericht entsprochen hat», so der Richter. «Carlos» habe dies mit den unmenschlichen Haftbedingungen begründet, die er in den letzten Jahren erlebt habe. Er sei nicht in der Lage am Prozess teilzunehmen. Der Intensivstraftäter Brian wird von drei Anwälten verteidigt.

Dienstag, 25.05.2021

Der Prozess am Mittwoch startet um 8 Uhr. 20 Minuten berichtet live von der Verhandlung.

Brian vor Obergericht

Brian wehrt sich am Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht gegen das Urteil. Ob er erscheinen wird, ist noch nicht klar. Vor dem Bezirksgericht war er nicht anwesend. «Er war nicht bereit, ohne Gewaltanwendung zu kommen», liess der Richter verlauten. Die Polizisten soll er in «Kampfposition» empfangen haben.

Prozess vor Bezirksgericht

Vor dem Bezirksgericht Dielsdorf hatte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren und eine ordentliche Verwahrung gefordert. Das Gericht folgte im November 2019 seinem Antrag nicht und verurteilte Brian zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten sowie einer Geldstrafe. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben.

Der Verteidiger hatte vergeblich beantragt, dass Brian auf freien Fuss gesetzt wird. «Wenn es sich nicht um einen der bekanntesten Schweizer Straftäter handeln würde, stünde eine Verwahrung nicht im Raum.» Vielmehr müsse man seine Vorgeschichte berücksichtigen, sagte er.

Es ist die höchste Strafe, zu der Brian je verurteilt wurde. «Die Zeit der Jugendstrafen ist vorbei», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Sein Verhalten lasse sich nicht mit Fehlern der Justiz rechtfertigen. Die Therapie erachtet das Gericht als möglich und nötig, um der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen. Bisher hat sich Brian geweigert, eine Therapie zu absolvieren.

Anklage

29 Delikte soll Brian laut Anklage hinter Gittern begangen haben. Ihm wird vorgeworfen, im Rahmen des Strafvollzugs immer wieder das Aufsichtspersonal und gewisse Mitgefangene massiv beschimpft, bedroht und angegriffen zu haben. Deshalb muss sich der 25-jährige Intensivstraftäter wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Sachbeschädigung verantworten.

Einer der schwersten Vorfälle ereignete sich im Gefängnis Pöschwies, als er einem Gefängnisangestellten die Faust gegen den Kopf geschlagen haben soll. Laut dem Staatsanwalt hatte das Opfer mehrere Schutzengel, die dafür sorgten, dass es keine lebensgefährlichen Verletzungen oder eine Behinderung davongetragen hat.