3+ gewinnt gegen SF

Aktualisiert

3+ gewinnt gegen SF

Der Name «Schweizer Fernsehen» ist laut dem Zürcher Handelsgericht nicht als geschützt zu betrachten. Jetzt muss der Staatssender 3+ gar eine Entschädigung zahlen.

In seiner am Freitag veröffentlichten Urteilsbegründung verneint das Gericht eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schweizer Fernsehen (SF) und dem Privatsender «3+», der mit dem Slogan «junges Schweizer Fernsehen» Werbung machte. Mit seiner Klage gegen diesen Slogan war SF, wie bereits berichtet, im vergangenen Februar vor dem Handelsgericht abgeblitzt.

In der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung hält das Gericht fest: «Wer Schweizer Fernsehen macht, muss sagen können, dass er Schweizer Fernsehen macht.» Das verhalte sich gleich wie bei Schweizer Käse, Schweizer Uhren, Schweizer Literatur oder Schweizer Fleisch. Dass sich ein neuer Fernsehsender als «junges Schweizer Fernsehen» bezeichne, könne nicht kritisiert werden. Zudem habe SF den Namen «Schweizer Fernsehen» nicht als Wortmarke eintragen lassen.

Auch der vom SF beklagten Ähnlichkeit der beiden Logos widersprach das Gericht. Eine Verwechslung zwischen SF mit seinem Quadrat und dem Würfel-Logo von «3+» sei ausgeschlossen. SF muss nun dem Privatsender eine Prozessentschädigung von 7.000 Franken bezahlen und die Gerichtsgebühren von rund 8.500 Franken übernehmen. Der gesamte Streitwert des Prozesses beträgt laut Handelsgericht rund eine halbe Million Franken. (dapd)

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