Strafgericht BL3000 Fr Strafe für Beleidigung von Polizisten
Ein 47-Jähriger deckte Polizisten mit allerlei Beschimpfungen und Drohungen ein, als sie ihn wegen eines Streits zuhause befragen wollten. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

Die Polizei muss sich im Alltag oft mit schwieriger Kundschaft herumschlagen, aber nicht jede Beleidigung mündet in einer Anzeige. (Symbolbild/ Polizei Basel-Land)
«Arschloch, Schofseckel, Staatsnutten»: Der Mann war ausser sich. Als die vier Polizisten ihn überwältigt hatten und in den Streifenwagen bugsieren wollten, wehrte er sich mit aller Kraft und Kraftausdrücken. «Macht die Handschellen auf, damit ich euch die Zähne aus der Fresse schlagen und euch in den Arsch fi***** kann!» In der Ausnüchterungshaft in Sissach wollte er sich noch immer nicht beruhigen.
Die Polizisten reagierten mit einer Anzeige wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte. Es folgte ein Strafbefehl, den der Mann anfocht. Am Mittwoch musste er nun vor dem Einzelrichter antraben. «Ja, ich habe blöd getan. Ich fühlte mich ungerecht behandelt», erklärte der 47-Jährige dem Richter. In jener Nacht am 29. Juli 2015 hatte er ordentlich gebechert. Eine Bekanntschaft war beim ihm, eine junge Frau, die er am Bahnhof Liestal aufgelesen hatte. Das Trinkgelage mündete irgendwann in einem Streit, der sie veranlasste, die Polizei anzurufen. Er sei aggressiv geworden, sie fühle sich bedroht.
Einsicht schützt vor Strafe nicht
«Plötzlich ging die Türe auf und die standen da alle», erinnerte sich der Beschuldigte. Er behauptete auch, von einem Polizisten geschlagen worden zu sein. Die Beschimpfungen und Drohungen bestritt er aber nicht. Deshalb erliess der Richter einen Schuldspruch. Dabei bestätigte er die im Strafbefehl ausgesprochene Sanktion: Eine Geldstrafe über 3000 Franken zuzüglich Urteilsgebühr. «Es ist eine milde, aber angemessene Strafe», führte er aus. Der Mann steht vor der Aussteuerung und kämpft mit schwierigen Lebensumständen.
Anzeige im Ermessen der Polizisten
In der Statistik ist der Oberbaselbieter einer von 8 Fällen, in denen Gewalt und Drohung gegen Beamte 2015 im Kanton zur Anzeige gebracht wurden. 2016 wurden in dieser Deliktkategorie 12 Fälle in der Statistik verzeichnet. Dabei wird längst nicht jeder «Schlötterlig» geahndet. «Es ist ein Antragsdelikt, da liegt es im Ermessen des Polizisten, eine Anzeige zu machen», erklärt Adrian Gaugler, Sprecher der Polizei Baselland. Dabei würden auch die Umstände oftmals eine Rolle spielen, wie etwa die Zurechnungsfähigkeit der Person.