Andreas Glarner: Gericht erlaubt Bezeichnung als «Gaga-Rechtsextremist»

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Aargauer ObergerichtAndreas Glarner darf «Gaga-Rechtsextremist» genannt werden

Das Aargauer Obergericht entschied am Dienstag über einen Einspruch gegen eine frühere Instanz und gab deren Urteil recht.

Andreas Glarner möchte nicht, dass man ihn als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet.
Am Dienstag befasste sich das Aargauer Obergericht damit, ob man ihn trotzdem so nennen darf.
Es kam zum Schluss: Ja, die Bezeichnung ist zulässig.
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Andreas Glarner möchte nicht, dass man ihn als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet.

20min/Matthias Spicher

Der Aargauer Nationalrat und SVP-Präsident Andreas Glarner darf als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden. Dieses Urteil hat das Aargauer Obergericht gefällt, wie das SRF berichtet.

Das Obergericht findet, dass Hansi Voigt Glarner als Politiker beurteilt habe, die Äusserung falle unter die Meinungsfreiheit, schreibt die «Aargauer Zeitung». Vereinfachungen und Übertreibungen seien demzufolge üblich im politischen Diskurs.

Der Begriff Rechtsextrem sei weit gefasst, heisst es weiter, und habe unterschiedliche Bedeutungen. In strafrechtlicher Hinsicht sei entscheidend, wie der Durchschnittsadressat einordnen. Es werde nicht der Eindruck erweckt, Glarner sei ein Nazi oder antidemokratisch. Hansi Voigt hat sich also nach Ansicht des Obergerichts nicht strafbar gemacht, was aber nicht bedeutet, dass die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist» in jedem Fall in Ordnung ist.

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