Baden AG: Aargauerin (22) weist bei SBB-Kontrolle GA der Schwester vor – SBB zeigt sie an 

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Baden AGAargauerin (22) weist bei SBB-Kontrolle GA der Schwester vor – SBB zeigt sie an

Bei einer Billettkontrolle im Zug zeigte eine 22-Jährige das Generalabonnement ihrer Schwester vor. Die Aargauerin wurde nun hart bestraft. 

Eine 22-Jährige wies bei einer SBB-Kontrolle das GA ihrer Schwester vor (Symbolbild).
Der Kontrolleur wurde allerdings stutzig, weil das GA gesperrt war.
Die SBB zeigten die Frau anschliessend an. 
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Eine 22-Jährige wies bei einer SBB-Kontrolle das GA ihrer Schwester vor (Symbolbild).

20min/Celia Nogler

SBB-Billettkontrolle –Darum gehts

  • Bei einer Billettkontrolle zeigte eine 22-Jährige das Abonnement ihrer Schwester vor.

  • Die SBB zeigte die Frau anschliessend an.

  • Nun wurde sie verurteilt.

Das ist passiert

Eine 22-jährige Aargauerin war im Dezember 2022 auf der Strecke von Baden in Richtung Glanzenberg unterwegs. Vor der Haltestelle Killwangen-Spreitenbach kam es zu einer Billettkontrolle der SBB. Die Frau zeigte auf Anfrage des Kontrolleurs ein Generalabonnement (GA) der SBB auf ihrem Mobiltelefon vor. Nur: Weil der Kontrolleur vermutete, dass es sich nicht um ihr GA handelte, verlangte er zusätzlich einen Ausweis.

Nachdem die 22-Jährige ihm kein Identitätsdokument vorlegen konnte oder wollte, forderte der Kontrolleur sie auf, ein Personalienblatt auszufüllen, das sie übereinstimmend zu den Informationen auf dem GA ausfüllte und sogar mit einer Unterschrift versah. 

So reagierte die SBB

Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zu entnehmen ist, zeigte die SBB die Frau an. Dies, weil das Generalabonnement eigentlich ihrer Schwester gehörte, wie Argoviatoday berichtet. Demnach sei der Kontrolleur misstrauisch geworden, weil das von der Beschuldigten vorgezeigte GA zum Tatzeitpunkt gesperrt und damit ungültig war. 

So fällt die Strafe aus

Die 22-Jährige verstiess gleich gegen mehrere Gesetze: Nicht nur versuchte sie, ohne Bezahlung ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen, sie wollte sich auch durch Urkundenfälschung einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen. 

Die Aargauerin aus dem Bezirk Zurzach kassierte nun eine bedingte Geldstrafe von 2000 Franken. Zudem muss sie eine Busse von 400 Franken sowie Gebühren in Höhe von 810 Franken zahlen. Was wohl aber am meisten schmerzt: Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. 

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