SVP scheitert mit der Abwahl ihres eigenen Bundesrichters

Livetickeraktualisiert am Mittwoch, 23. September, 2020

Yves Donzallaz wiedergewähltSVP scheitert mit der Abwahl ihres eigenen Bundesrichters

Im Bundeshaus in Bern läuft die dreiwöchige Herbstsession von National- und Ständerat – zum Schutz vor dem Coronavirus hinter Plexiglasscheiben.

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Newsdesk
Die SVP möchte Bundesrichter Yves Donzallaz loswerden.
Die Stadt Bern wird aller Voraussicht nach auf die sogenannte Bundesmillion verzichten müssen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Streichung des Bundesbeitrags kommentarlos zugestimmt.
Im Covid-19-Gesetz soll zusätzlich eine Härtefallklausel für Unternehmen der Event-, Reise- und Tourismusbranche und für Schausteller verankert werden. Möglich sind auch À-fonds-perdu-Beiträge.
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Die SVP möchte Bundesrichter Yves Donzallaz loswerden.

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Mittwoch, 23.09.2020

Yves Donzallaz ist wiedergewählt

Der Angriff der SVP auf ihren eigenen Bundesrichter verpufft. Die vereinigte Bundesversammlung wählt alle 37 zur Wiederwahl angetretenen Bundesrichter wieder.

Es wird ausgezählt

Die Auszählung der 246 Wahlzettel der vereinigten Bundesversammlung nimmt Zeit in Anspruch. Die Räte fahren mit ihren jeweiligen Geschäften fort. Das Resultat sollte im Laufe des Vormittags vorliegen und wird in den Räten separat mitgeteilt.

Die Spannung steigt

Die Parlamentarier haben per Wahlzettel abgestimmt – es ist eine geheime Wahl. Jetzt werden die Zettel eingesammelt.

Abstimmung zur Verschiebung

Die beiden Kammern stimmen ab. Der Antrag der SP bleibt chancenlos, abgesehen von der eigenen Fraktion stimmen weder National- noch Ständerat für eine Rückweisung der Bundesrichterwahl.

Grüne und Mitte dagegen

Grüne und die Mitte-Fraktion (EVP/CVP/BDP) sprechen sich sowohl gegen das Votum der SVP (Abwahl) als auch gegen das der SP (Verschiebung) aus.

SVP hält an Abwahl fest

Das Votum von SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi erinnert ein wenig an 2008 und den Parteiausschluss von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Wenn die anderen Parteien Donzallaz nicht abwählen würden, dann sei dieser kein SVP-Richter mehr, sondern in Richter der anderen Parteien. Er plädiert für die Abwahl Donzallaz' weil die Justiz begonnen habe, zu politisieren.

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FDP will an Wahl festhalten

Der Antrag der SP fällt bei der FDP nicht auf fruchtbaren Boden. Wenn man Richter einem Generalverdacht aussetze, tangiere das die Unabhängigkeit der Justiz ebenso wie Versuche, sie abzuwählen, sagt Fraktionssprecher Andrea Caroni.

SP will Wahl verschieben

Als Erster tritt SP-Ständerat Daniel Jositsch als Fraktionssprecher ans Rednerpult. Der Jurist verlangt eine Verschiebung der Wahl auf die Wintersession. Das war schon die Position der SP in den letzten Wochen. Jositsch begründet seinen Antrag damit, dass derzeit fraglich sei, ob SVP-Richter unabhängig seien, da ihre Partei ihre Unabhängigkeit in Frage gestellt habe. Diese Frage müsse vor einer Gesamterneuerungswahl geklärt werden, weshalb eine heutige Wahl nicht vertretbar sei.

Sägt die SVP ihren eigenen Bundesrichter ab?

37 Bundesrichterinnen und -richter stehen im Parlament zur Wiederwahl – nur Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer tritt ab. Was normalerweise eine Routinesache ist, könnte heute zu einem Showdown werden. Denn die SVP will mit Yves Donzallaz einen ihrer eigenen Richter abwählen. Die anderen Parteien kritisierten dieses Vorgehen in den letzten Wochen teilweise scharf, es wurde von «Angriff auf die Gewaltenteilung» gesprochen.

Montag, 21.09.2020

«Unruly passengers» werden rechtlich belangt

«Flegel-Passagiere» sollen künftig einfacher rechtlich belangt werden können. Der Nationalrat hat am Montag als Erstrat die entsprechende Anpassung des sogenannten Abkommens von Tokio einstimmig gutgeheissen.

Sogenannte «Unruly passengers» stellten die Luftfahrt in den vergangenen Jahren zunehmend vor Probleme. Der Nationalrat verabschiedete die damit einhergehende Anpassung der Protokolländerung und des Luftfahrtgesetzes mit 182 zu 0 Stimmen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Die Anpassung des Protokolls zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen trage der wachsenden Anzahl renitenter Fluggäste Rechnung, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Das Protokoll ist Teil multilateraler Rechtsvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), bei der die Schweiz Mitglied ist.

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Verdreifachung der Fälle in zehn Jahren

In den vergangenen Jahren haben Zwischenfälle mit Passagieren deutlich zugenommen, die die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und Anweisungen der Crew missachteten. Das hat in mehreren Fällen die Sicherheit des Flugzeugs gefährdet. Vereinzelt mussten Piloten ungeplante Zwischenlandungen einlegen, um störende Personen aus Sicherheitsgründen abzusetzen.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ist für die strafrechtliche Untersuchung von Vorfällen zuständig, die von den Fluggesellschaften angezeigt werden. Das Amt ist seit einigen Jahren mit einer bedeutenden Zunahme solcher Fälle konfrontiert: Wurden im Jahr 2010 noch 375 Fälle von unbotmässigem Verhalten von Fluggästen angezeigt, waren es im Jahr 2019 bereits knapp 1200.

Bisher konnten diese renitenten Passagiere jedoch gerichtlich oft nicht belangt werden. Es gab keine gerichtlichen Zuständigkeiten in den Staaten, in dem ein Flugzeug zur Landung gezwungen war. Im Protokoll ist deshalb neu eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit für Halter- und für Lande-Staaten vorgesehen. Es enthält auch eine Liste der schwersten Straftaten. Ausserdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber der Person vor, die wegen ihres Verhaltens ausgeladen werden musste.

Zudem wird die Definition des Zeitraums eines Fluges ausgedehnt. Ein Luftfahrzeug gilt demnach als im Flug befindlich von dem Augenblick an, in dem alle Aussentüren nach dem Einsteigen geschlossen worden sind, bis zu dem Moment, in dem eine dieser Türen zum Aussteigen geöffnet wird. Bisher begann der Flug mit dem Start und endete mit der Landung.

18:07

Nationalrat bewilligt 14,4 Milliarden Franken für das Bahnnetz

Der Nationalrat ist einverstanden damit, mehr Geld als bisher ins Schienennetz zu investieren. Mit grosser Mehrheit hat er am Montag 14,4 Milliarden Franken für die nächsten vier Jahre bewilligt. Das sind 1,2 Milliarden Franken mehr als bisher.

Die zusätzlichen Mittel sollen dazu beitragen, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes zu verbessern und damit den Bahnverkehr zu stabilisieren. Zudem soll der höhere Bedarf bei Fahrbahn, Bahnhöfen, Sicherungsanlagen, Brücken und Tunnels sowie bei den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Umwelt- und Naturschutzes gedeckt werden.

Mit dem Geld aus dem Zahlungsrahmen 2021-2024 können Bahnunternehmen zum Beispiel Gleisabschnitte, Brücken oder Signalanlagen sanieren. Damit wird die Substanz des Schienennetzes erhalten. Dieses soll aber auch modernisiert und bei Bedarf auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden können.

Mit rund 11,5 Milliarden Franken ist der grösste Teil des Zahlungsrahmens für Erneuerungen vorgesehen. Für Betriebsabgeltungen werden rund 2,1 Milliarden Franken eingesetzt. Rund 350 Millionen Franken sind für Optionen und als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben vorgesehen. Mit 500 Millionen Franken werden netz- und unternehmensübergreifende Aufgaben finanziert, zum Beispiel bei der Kundeninformation, dem Zugbeeinflussungssystem ETCS oder beim Bahnstrom.

Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Sie belasten den Bundeshaushalt nicht.

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Donnerstag, 17.09.2020
11:13

CO2-Abgabe für Privatflüge

Geht es um die CO2-Abgabe für private Flüge, hat der Ständerat dem Nationalrat in der letzten Beratungsrunde zum CO2-Gesetz eine Brücke gebaut. Er will die Abgabe nicht mehr pauschal erheben, sondern ebenfalls gestaffelt. Die Vorlage muss nun in die Einigungskonferenz.

Denn der Nationalrat will für private Flüge eine Abgabe zwischen 500 und 5000 Franken, der Ständerat will nun eine Spanne von 500 bis 3000 Franken. «Dieser Kompromiss ist politisch und wirtschaftlich vertretbar», sagte Damian Müller (FDP/LU) namens der Umweltkommission. Der Antrag wurde oppositionslos genehmigt.

Bei der Berechnung der Abgabe sollen das Gewicht des Flugzeuges, die Flugdistanz und auch die Wettbewerbsfähigkeit des Flugplatzes einbezogen werden. Fällig wird die Abgabe ab einer höchstzulässigen Startmasse von 5700 Kilogramm. Hier sind sich die Räte schon einig.

Auch schon geeinigt haben sich die Räte bei der Abgabe für Passagiere von Linien- und Charterflügen. Diese Reisenden sollen in Zukunft zwischen 30 und 120 Franken extra bezahlen müssen, je nach Reisedistanz und Klasse. (SDA)

11:11

Nationalrat lehnt Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative ab

Der Nationalrat hat den indirekten Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative am Donnerstag mit 168 zu 18 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Zuvor war die Vorlage des Ständerats entschärft worden, was die Linken dazu bewegte, die Vorlage abzulehnen. (SDA)

Mittwoch, 16.09.2020
13:37

Auch Ständerat streicht Bundesmillion kommentarlos

Die Stadt Bern wird aller Voraussicht nach auf die sogenannte Bundesmillion verzichten müssen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Streichung des Bundesbeitrags kommentarlos zugestimmt. Die Schlussabstimmung in den eidgenössischen Räten findet Ende September statt.

Damit dürfte das Schicksal der «Bundesmillion» besiegelt sein. Die Stadt Bern erhält seit den 1970-er Jahren vom Bund einen Zustupf von rund einer Million Franken für besondere kulturelle Leistungen als Bundesstadt.

Der Obolus des Bundes an die Stadt Bern gab schon früher zu reden. Bereits 2017 wollte der Bundesrat den Zustupf schrittweise bis 2019 streichen. Dagegen wehrten sich die Stadtbehörden erfolgreich mit Verweis auf einen bis 2020 geltenden Leistungsvertrag. Auch der Kanton Bern setzte sich für den Erhalt der Bundesmillion ein. (SDA)

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13:03

«Netflix-Gesetz» in die Wintersession vertagt

Das Parlament hat die Kulturbotschaft für die Jahre 2021 bis 2024 durchberaten. Die Räte sind sich noch in zwei Punkten uneinig: So will der Ständerat die Mittel für die Landessprachen und die Verständigung von 68,8 auf 80 Millionen Franken erhöhen. Auf der anderen Seite ist er bei den Finanzhilfen durch das Bundesamt für Kultur weniger grosszügig: Der Nationalrat will den Betrag von insgesamt 145,1 Millionen Franken um 1,2 Millionen Franken erhöhen, der Ständerat lediglich um 800'000 Franken.

Die Anträge von SVP-Ständerat Jakob Stark (TG) zur Kürzung um insgesamt 34,7 Millionen Franken lehnte der Ständerat ab. Nicht diskutiert hat der Ständerat das Filmgesetz, es soll in der Wintersession beraten werden. Damit sollen unter anderem ausländische Streamingdienste wie Netflix verpflichtet werden, einen Teil ihrer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. (SDA)

Keystone
12:48

Einschränkungen bei Arbeit auf Abruf

Der Nationalrat wird sich voraussichtlich am Donnerstag mit den Entscheiden des Ständerats befassen. Neben den Präzisierungen beim Erwerbsausfall und bei den Härtefällen gibt es noch eine Differenz bei den Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung.

Laut dem Nationalrat sollen wie bisher Mitarbeitende auf Abruf oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag sowie Lernende Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben. Der Ständerat will Kurzarbeitsentschädigungen dagegen nur für Mitarbeitende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen zulassen. (SDA)

Keystone
12:46

Definition von Härtefällen präzisiert

Geht es nach dem Ständerat, soll der Bund nur Unternehmen unterstützen, wenn sich die Kantone zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen und eine Hilfe beantragen. Ein Härtefall liegt nach Ansicht der kleinen Kammer dann vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Zu berücksichtigen sei auch die Gesamtvermögenssituation.

Anspruchsberechtigt sollen Unternehmen sein, die vor der Krise profitabel und überlebensfähig waren und nicht bereits andere Finanzhilfen des Bundes erhalten haben. Ausgenommen sind Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen sowie Covid-Bürgschaftskredite. Die Details soll der Nationalrat noch klären. (SDA)

12:45

«Innovative Gesetzgebung»

Im Covid-19-Gesetz soll zusätzlich eine Härtefallklausel für Unternehmen der Event-, Reise- und Tourismusbranche und für Schausteller verankert werden. Möglich sind auch À-fonds-perdu-Beiträge.

Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP/SG) sprach von einer «innovativen Gesetzgebung», weil vieles von der konkreten Umsetzung abhänge. «Wir machen mit diesem Artikel vielen sehr grosse Hoffnungen», sagte Daniel Fässler (CVP/AI). Er habe seine Bedenken, ob wirklich allen geholfen werden könne, die das nun erwarteten.

Es sei noch viel zu klären, sagte auch Bundeskanzler Walter Thurnherr. Beispielsweise fehle es noch an einem Finanzierungsgefäss. Die Verwaltung stehe vor einer grossen Herausforderung. (SDA)

Keystone
12:43

Nur bei hohen Umsatzeinbusen

Der Ständerat verzichtet im Gegensatz zum Nationalrat auf eine Einkommensgrenze und einen Maximalbetrag. Der Bundesrat soll über die Höhe und die Bemessung der Entschädigung entscheiden. Entschädigungen sollen auf der Grundlage des selbstdeklarierten Erwerbsausfalls ausgerichtet werden.

Präzisiert hat die kleine Kammer die Spielregeln: Geht es nach ihr, sollen nur Personen Erwerbsausfallentschädigung erhalten, die mit einer Umsatzeinbusse von mindestens 60 Prozent im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2019 zu kämpfen haben. Die Regelung soll nahtlos die am (heutigen) Mittwoch auslaufende Notverordnung ablösen und bis Ende Juni 2021 gelten. (SDA)

12:42

Parlament eilt Selbstständigen zur Hilfe

Selbstständigerwerbende sollen auch dann Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben, wenn sie ihre Tätigkeit wegen der Corona-Krise bloss einschränken müssen. Der Ständerat ist am Mittwoch auf seinen ursprünglichen Entscheid zurückgekommen.

Bisher verlangte die kleine Kammer einen Unterbruch der Tätigkeit. Nachdem sich der Nationalrat am Dienstag jedoch stillschweigend für eine Unterstützung für eingeschränkte Selbstständige ausgesprochen hatte, lenkte der Ständerat bei seiner zweiten Beratung des Covid-19-Gesetzes ein.

Bei den Details gehen die Meinungen noch auseinander. Laut dem Nationalrat sollen eingeschränkte Selbstständigerwerbende sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung mit einem Einkommen bis 150'000 Franken anspruchsberechtigt sein. Sie sollen täglich maximal 196 Franken entschädigt erhalten. (SDA)

12:33

Schweiz als Drittstaat

Die Annäherung an die EU endete im Februar 2014 abrupt: Damals war die Assoziierung der Schweiz an das Erasmus-Programm der EU so gut wie beschlossen, umstritten war nur noch die Höhe des Schweizer Beitrags. Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative machte den Verhandlungen aber ein Ende.

Die Schweiz gilt seither als Drittstaat. Sie etablierte eine Übergangslösung, damit Studierende und Berufsleute aus der Schweiz weiterhin Auslandssemester absolvieren können.

Der Bundesrat will, dass sich die Schweiz ans EU-Forschungsprogramm Horizon Europe (2021-2027) assoziieren kann. Der Ständerat berät voraussichtlich in der kommenden Woche über die Vorlage dazu. Für die Teilnahme an Erasmus Plus liegt die Botschaft noch nicht vor. Beide Programme starten im kommenden Januar. (SDA)

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Keine neuen Fördertatbestände

Das Gesetz soll zudem einen Rahmen für die Fördermassnahmen schaffen. Neue Fördertatbestände sollen damit nicht geschaffen werden. Die Vorlage geht mit einer Differenz zurück in den Ständerat. Der Nationalrat hat den Geltungsbereich des Gesetzes ausdrücklich mit der Teilnahme an internationalen Programmen ergänzt.

Nach neuer Regelung soll die Regierung einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Agentur Umsetzungsaufgaben übertragen können. Das Parlament hat dazu ergänzt, dass das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation dieser Agentur auch die Vergabe von Beiträgen übertragen kann.

Die SVP wollte im Nationalrat den ebenfalls vom Ständerat angebrachten Zusatz streichen, dass diese Agentur über eine Struktur und Rechtsform verfügt, die eine Schweizer Beteiligung an EU-Programmen ermöglicht.

Ihr Antrag wurde aber mit 139 zu 52 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit sah es wie der Ständerat. Es gehe darum, eine Brücke zu bauen. Ob diese betreten werde oder nicht, könne später entschieden werden, sagte Mustafa Atici (SP/BS) dazu, der Sprecher der Bildungskommission (WBK).

Abgelehnt hat der Rat Anträge von Rot-Grün, für die Vergabe von Stipendien für Auslandaufenthalte eine Frauenquote zu schaffen. Auch Anträge, die Bereiche Verteidigung und Rüstung sowie Bereiche, in denen Menschenrechte verletzt werden könnten, aus der Förderung auszuschliessen, fanden keine Mehrheit. (SDA)

12:31

Parlament heisst Gesetzesbasis für Bildungsaustausch gut

Internationale Austauschprogramme für Studierende, Schüler und Berufsleute sollen nicht mehr so stark wie bisher auf die EU fokussiert sein. Der Nationalrat hat als Zweitrat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Grundsatz gutgeheissen.

Die Regierung will im Gesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) verankern, dass neben der Assoziierung an internationale Förderprogramme gleichwertig auch Schweizer Programme umgesetzt werden können. Heute ist das eine untergeordnete Möglichkeit.

Der Nationalrat nahm die Vorlage am Mittwoch mit 192 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen an und folgte im Wesentlichen Bundesrat und Ständerat. Das revidierte Gesetz bildet eine Rechtsgrundlage sowohl für eine Schweizer Teilnahme an internationalen Programmen als auch für die Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme. (SDA)

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11:31

Erasmus-Teilnahme verlangt

Abgelehnt haben es beide Kammern, bis zur Klärung der Teilnahmebedingungen zu Horizon Europe und der Nachfolgelösung für die Erasmus-Programme einen Teil der BFI-Mittel sperren zu können. Der Bundesrat wollte sich diese Option offenhalten für den Fall, dass die BFI-Ausgaben zusammen mit jenen für die EU-Programme zu stark steigen.

Mehrere Votanten forderten Bildungsminister Guy Parmelin auf, mit der Botschaft zu Erasmus plus vorwärts zu machen. Parmelin bekräftigte den Willen des Bundesrates, dies zu tun und kündigte einen Grundsatzentscheid noch in diesem Jahr an. Es müssten aber noch offene Fragen geklärt werden, unter anderem zum Budget.

Erste Schätzungen gingen von Kosten von 1,1 bis 1,4 Milliarden Franken über sieben Jahre Schweizer Teilnahme an Erasmus Plus aus. Diese Beträge könnten sich aber noch ändern, betonte Parmelin.

Gutgeheissen sind mit der BFI-Botschaft auch punktuelle Anpassungen im Hochschulförderungsgesetz (HFG), im Forschungsförderungsgesetz (FIFG) – zur Unterstützung der Stiftung Switzerland Innovation – und in den Vorschriften über Meldepflicht und Nachprüfung von Berufsqualifikationen.

Die Mittel in der BFI-Botschaft sind mit der Zustimmung der Räte noch nicht freigegeben. Das Parlament muss die Beträge jeweils mit den Budgets bewilligen. (SDA)

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