«Abbau von Ferien und Überzeit in Quarantäne ist nicht zulässig»

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Stadt Winterthur in Kritik«Abbau von Ferien und Überzeit in Quarantäne ist nicht zulässig»

Städtische Angestellte, die in Quarantäne sind, müssen unter Umständen Ferien und Überzeit abbauen. Das sorgt für Kritik.

Städtische Angestellte müssen unter Umständen Überzeit und Ferien abbauen, wenn sie in Quarantäne sind.
Das sorgt bei der SVP und der Gewerkschaft VPOD für Kritik.
«Gerade die Polizisten kommen mit vielen Personen in Kontakt und sind einem höheren Risiko ausgesetzt», sagt SVP-Vizepräsident Markus Reinhard.
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Städtische Angestellte müssen unter Umständen Überzeit und Ferien abbauen, wenn sie in Quarantäne sind.

Marc Dahinden / Landbote

Darum gehts

  • Wenn Homeoffice nicht möglich ist, müssen städtische Angestellte in Quarantäne Überzeit und Ferien abbauen.

  • Das kommt bei der SVP und bei der Gewerkschaft nicht gut an.

  • Der Stadtrat hält an der Regelung fest.

Einigen Mitarbeitenden der Stadt Winterthur würden Ferien und Überzeit abgezogen, wenn sie Kontakt mit einer Corona-positiv getesteten Person hatten und in Quarantäne müssen. Das schreibt die SVP Stadt Winterthur am Montag in einem offenen Brief an den Stadtrat. Die Rede sei nicht von Angestellten, die in ein Risikogebiet gereist sind und die Quarantäne bewusst in Kauf genommen haben. Betroffen seien Personen, die im Alltag einem positiven Kontakt ausgesetzt waren.

Laut SVP-Vizepräsident Markus Reinhard hat sich die Situation in den vergangenen Tagen akzentuiert. «Wir haben mit mehreren betroffenen städtischen Angestellten gesprochen.» Besonders störend sei das Vorgehen, weil sich private Unternehmen teilweise kulanter zeigen. Erwähnt wird im offenen Brief insbesondere die Stadtpolizei: «Gerade die Polizisten kommen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit mit vielen Personen in Kontakt und sind daher trotz aller Schutzmassnahmen einem höheren Risiko ausgesetzt.» Die SVP fordert eine umgehende Anpassung der Regeln.

Die Regelung sorgt auch bei der Gewerkschaft VPOD für Kritik. «Der Abbau von Überzeit und Ferien in Quarantäne ist rechtlich nicht zulässig», sagt Generalsekretär Stefan Giger. Das Problem bestehe auch an anderen Orten – etwa in der Stadt Zürich und im Kanton Bern. Man habe deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das im Januar vorliegen soll. Zudem: «Ein solcher Abbau von Überzeit und Ferien gefährdet auch die Quarantänemassnahmen an und für sich, die für die Bewältigung der Corona-Krise zentral sind.»

«Höchstens Ferien aus dem Vorjahr»

Bei der Stadt Winterthur löst der offene Brief Befremden aus, wie es auf Anfrage heisst. «Die Stadtverwaltung wurde nicht vorgängig kontaktiert, und entsprechende Regelungen gelten bereits seit April 2020 für die gesamte Stadtverwaltung», sagt CVP-Stadtpräsident Michael Künzle. Am 16. Dezember hat der Stadtrat die Regelung um die Handhabung desjenigen Ferienübertrags ergänzt, der über die personalrechtliche Grenze hinausgeht.

Die Regeln sehen vor, dass Mitarbeitende in Quarantäne falls möglich im Homeoffice arbeiten. Wenn das nicht möglich ist, müssen sie Mehr- und Überzeit sowie in bestimmten Fällen auch Ferien aus den Vorjahren abbauen. «Aus dem aktuellen Kalenderjahr werden keine Ferien abgezogen», präzisiert Künzle. Angerechnet würden zudem höchstens Ferien aus dem Vorjahr, falls mehr als zweieinhalb Wochen übertragen wurden.

Eine Anpassung der Praxis ist laut Künzle nicht vorgesehen. Die Praxis sei auch mit derjenigen von anderen öffentlichen Arbeitgebern vergleichbar. Bei der Umsetzung würden zudem alle städtischen Angestellten gleich behandelt.

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