Ins Büro des Chefs zitiert«Absolut harmlos» – Richter weigert sich, Tiktok-Videos zu löschen
Die Tiktok-Videos eines Zürcher Oberrichters und seiner Frau gehen viral. Wenig begeistert von den Aufnahmen zeigt sich das Gericht.
Darum gehts
Ein Zürcher Oberrichter postete zusammen mit seiner Frau mehrere Videos auf Tiktok.
Das Gericht will, dass er sie entfernt.
Er weigert sich.
Zusammen mit seiner Frau hat der Zürcher Oberrichter Christoph Spiess schon mehrere Videos gedreht. Auf dem Tiktok-Profil seiner Frau hat das Ehepaar diese dann gepostet. In den Aufnahmen sieht man unter anderem, wie er seine Frau umarmt und küsst, sie gemeinsam tanzen oder sich gegenseitig im Takt der Musik auf den Hintern schlagen.
Das Gericht zeigt sich von den Aufnahmen wenig begeistert. Spiess wurde kürzlich ins Büro des Obergerichtspräsidenten Martin Langmeier zitiert. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, habe man ihm in einem Gespräch nahegelegt, das Bildmaterial entfernen zu lassen. Von den Videos habe das Gericht zufällig erfahren. Anfang Februar postete Spiess’ Frau ein Video auf Tiktok, das kurz darauf viral ging. Im Video zu sehen war, wie eine Frau das Auto frei schaufelt, während der Mann daneben steht und zuschaut.
Wie Spiess sagt, möchte er die Videos, die «absolut harmlos» und weder «anstössig, unanständig noch ehrverletzend» sind, nicht löschen. «Ich kann mit gutem Gewissen zu diesen Videos stehen.» Er findet: «Wir Richter sind Menschen, wie andere auch. Ich muss im Gericht mit der nötigen Distanz und gebotenen Zurückhaltung auftreten. Im Gerichtssaal lacht man nicht, das ist klar. Aber warum darf ich privat nicht zeigen, wie ich meiner Frau einen Kuss gebe?» Das würde sonst ja bedeuten, dass ein Richter keinen Spass haben darf, so der 62-Jährige.
«Keine klaren Kriterien»
«Mitglieder des Obergerichts sind gehalten, sich als Magistratspersonen in der Öffentlichkeit auch als Privatperson ihres Amtes würdig zu präsentieren», sagt hingegen Sprecherin Andrea Schmidheiny. Das gelte auch für die sozialen Medien. Was man «eines Amtes als würdig» erachte, sei laut Schmidheiny aber schwierig zu definieren. «Es gibt dazu keine klaren oder messbaren Kriterien.»
Die Tatsache, dass sich die Medien dafür interessierten, zeige, dass ein Spannungsfeld zwischen Privatperson und Amtsträger bestehe, so Schmidheiny. «Wir fänden es daher richtig, solche Inhalte zu entfernen.» Ob es nun Konsequenzen für Spiess geben wird, bleibt unklar: «Letztlich bleibt es Oberrichter Spiess überlassen, zu entscheiden, wie er sich verhalten möchte.»