AutoverleiherAchtung, AGB: Mietauto zu spät abgeholt, Geld weg
Autovermieter schlagen Profit aus Verspätungen, wie «Saldo» berichtet. Die AGB zu lesen, kann sich lohnen.
Mietautos: Darum gehts
Eine Mietautobuchung garantiert nicht, dass du das Mietauto auch erhältst.
Bist du verspätet, bekommst du je nach AGB auch das Geld nicht zurück.
Darum sollte man Mietautos besser mit der Option «später bezahlen» buchen, rät der «Saldo».
Bist du schon einmal ins Ausland gereist und konntest dein Mietauto wegen einer Flugverspätung nicht pünktlich abholen? Laut «Saldo» gibt es Autoverleiher, die dir in diesem Fall bereits bezahlte Beträge nicht zurückerstatten. Dein Geld ist dann weg, und ein Auto hast du auch nicht.
Geld weg bei Verspätung
Passiert ist das dem «Saldo»-Leser Thomas Rössler (Name geändert), der Ferien in Santander, Spanien, machte und dafür über Bilbao flog. Da sein Flieger schon in Bordeaux, Frankreich, landen musste, kam er über acht Stunden zu spät an.
Keine Rückerstattung bei Verspätung – ist dir das schon mal passiert?
Seinen bereits bezahlten Mietwagen, den er auf Ferienmietwagen.ch gebucht hatte, konnte er so nicht pünktlich abholen. Die Buchungsbestätigung erhielt Rössler vom TCS-Partner ADAC. Er bekam die 404 Franken nicht zurück und musste stattdessen ein neues Auto buchen.
Unzulässige Klauseln in den AGB?
In den Geschäftsbedingungen (AGB) stand, der Anspruch auf das Mietauto verfalle, wenn man das Fahrzeug nicht pünktlich und am gebuchten Tag abhole. Eine Erstattung des Mietpreises sei ausgeschlossen.
Eine solche Klausel sei womöglich unlauter, sagt Frédéric Krauskopf, Professor für Vertragsrecht an der Universität Bern. «Saldo» zitiert zudem Patrick Oppelt, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum, der die Klauseln unzulässig nennt.
Das sagt der TCS
Der TCS sagt auf Anfrage von 20 Minuten, dass man Mietauto-Buchungen bis vor Mietantritt (gebuchte Anmietzeit) kostenfrei annullieren könne. Wisse man, dass der Flug eine relevante Verspätung habe, sollte man das TCS-Callcenter kontaktieren, das seit Sommer 2024 24 Stunden am Tag verfügbar sei. Alternativ könne man beim Autovermieter anrufen.

«Der genannte Fall ist sehr bedauerlich und nicht im Sinne des TCS.
IMAGO/DepositphotosErscheine jemand nicht zur Abholung, gelte das als «No-Show» und es entstehen Gebühren. Das Verwendungsrisiko trage der Kunde nach allgemeinen gesetzlichen Grundsätzen. Der TCS prüfe aber jeweils mit dem entsprechenden Unternehmen, ob es Kulanz walten lassen könne. In Einzelfällen übernehme auch der TCS selbst die Kosten.
«Der genannte Fall ist sehr bedauerlich und nicht im Sinne des TCS. Tatsächlich scheint hier die Berufung auf die Klausel rechtsmissbräuchlich», so der TCS.
Das sagt der ADAC
Auch der ADAC äussert sich auf Anfrage von 20 Minuten. Im Rahmen der Vertragsfreiheit könnten Autovermietungen sogenannte «No-Show-Klauseln» in ihre AGB aufnehmen. Mit der Reservierung eines Fahrzeugs komme noch kein Mietvertrag zustande, es handle sich zunächst um eine Vermittlung. Erscheine man nicht rechtzeitig zur Abholung, könne der Vermieter das Fahrzeug aus der Reservierung nehmen und wieder zur Vermietung freigeben. Rechtlich sei das keine Abzocke.
Wichtig sei, dass man sich vorab mit den Miet- und Reservierungsbedingungen auseinandersetze. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher ausreichend Zeit für die Abholung einplanen oder sich frühzeitig bei der Autovermietung melden, falls es zu Verzögerungen komme. Bei der ADAC-Autovermietung bestehe die Möglichkeit, die verbindliche Reservierung kostenfrei zu stornieren oder zu ändern – und zwar bis zum Zeitpunkt des Mietbeginns. Das sei über die ADAC-Website oder telefonisch über die ADAC-Autovermietung möglich.
Der gebuchte Tarif beinhalte eine verbindliche Anmietzeit, das stehe auch so in den Mietbedingungen. Nehme der Mieter die kostenfreie Stornierung oder Änderung des Mietvertrages nicht in Anspruch und informiere den Vermieter nicht über eine verspätete Abholung, müsse er die Kosten für den ursprünglich geschlossenen Vermittlungsvertrag tragen.
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