Automatisiertes Fahren und Strompreise: Neuerungen im März

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Änderungen in der SchweizDas automatisierte Fahren kommt – und andere Änderungen im März

Ändert sich das Strassenbild ab dem 1. März? Automatisierte Fahrzeuge sind nun zugelassen – in bestimmten Fällen. Weitere Änderungen betreffen die Einreise ins Vereinigte Königreich.

Ab März ist das automatisierte Fahren in gewissen Situationen erlaubt (Symbolbild).

Ab März ist das automatisierte Fahren in gewissen Situationen erlaubt (Symbolbild).

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Darum gehts

  • Ab März 2025 ist automatisiertes Fahren in der Schweiz in bestimmten Fällen erlaubt.

  • Dies bezieht sich auf drei bestimmte Fälle im Verkehr.

  • Für die Einreise nach Grossbritannien braucht es ab April eine elektronische Einreisegenehmigung. Diese kann man ab anfangs März beantragen.

Im März gibt es einige Neuerungen in der Schweiz. Vor allem auf den Strassen kommt es zu grossen Veränderungen, da das automatisierte Fahren nun in gewissen Formen erlaubt wird.

Automatisiertes Fahren

Ab dem 1. März ist das automatisierte Fahren in drei Anwendungsfällen erlaubt.

Autobahnpilot: Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden, sofern dieser genehmigt ist. Ist dieser aktiviert, darf das Lenkrad losgelassen werden. Lenkerinnen und Lenker müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, das Fahrzeug jederzeit wieder selbst zu bedienen, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert.

Führerlose Fahrzeuge: Führerlose Fahrzeuge dürfen auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Die Genehmigungen liegen im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Dabei liegt besonders der Einsatz solcher Fahrzeuge im Gütertransport und bei der «letzten Meile» im Personenverkehr im Fokus, wie der Bundesrat im Dezember schrieb. Die führerlosen Fahrzeuge müssen von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.

Was denkst du über die Einführung des automatisierten Fahrens in der Schweiz?

Automatisiertes Parkieren: Automatisiertes Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkers ist innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.

Einreise nach England

Ab dem 2. April braucht es für die Einreise nach Grossbritannien eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), wie das EDA schreibt. Ab dem 5. März, kann man die ETA bereits beantragen. Sie ist zwei Jahre gültig und kostet 11.20 Franken. Die Genehmigung kann über die UK-ETA-App beantragt werden.

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