Patient gelähmtÄrzte drücken sich nach Pfusch vor Verhandlung
Im Februar 2012 musste sich ein Mann einer Nierenoperation unterziehen. Doch statt einer Genesung ist er nun behindert. Vor Gericht blieben die verantwortlichen Ärzte fern.
Es hätte ein ganz normaler Routineeingriff werden sollen: Ein Mann klagte über ständige Rücken- und Nierenschmerzen und bekam die Diagnose Schrumpfniere. Die Mediziner rieten dem Mann, die nicht mehr funktionierende Niere entfernen zu lassen. Die Folgen für den Mann sind jedoch gravierend. Seit der Operation vor sieben Jahren ist er querschnittgelähmt und wird es wahrscheinlich sein Leben lang bleiben, wie das «Bieler Tagblatt» schreibt.
Den beiden Ärzten, die damals die Operation vorgenommen hatten, wurde fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Am Montag hätten sie deswegen vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland erscheinen müssen, was sie jedoch nicht taten.
Aorta statt Nierenvene durchgetrennt
Die Vorwürfe gegen die beiden Mediziner sind gravierend: Beim Sichten eines Gefässes hätten sie diskutiert, ob es sich dabei um die Nierenvene oder die Nierenarterie handelt. Sie kamen zum Schluss, dass es die Nierenvene ist und durchtrennten das Gefäss. Obwohl sie aufgrund des viel zu grossen Durchmessers und des Verlaufs des Gefässes hätten erkennen sollen, dass es die Aorta war. Nach der Operation klagte der Patient im Aufwachraum über fehlende Sensibilisierung in den Beinen.
Vorwurf der Verzögerung
Das Besondere am Fall ist, dass er in diesen Tagen verjähren würde, da er nun bereits sieben Jahre zurück liegt. Die Mediziner, respektive die Verteidiger, haben, so scheint es, auf verschiedenen Wegen versucht, die Verhandlung zu vertagen und sich so in die Verjährung zu retten. Staatsanwaltschaft Peter Schmid ärgerte sich über das Nichterscheinen der Beschuldigten: «Es geht mir nicht um eine Vorverurteilung, aber die Ärzte hätten hinstehen und zu ihren Verfehlungen stehen können.»
Obwohl es zu keiner Gerichtsverhandung kam, hat Gerichtspräsidentin Denise Weingart ein formelles Urteil gefällt. Der beiden Mediziner wurden wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Beide müssen eine bedingte Busse bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, beim Obergericht Beschwerde gegen dieses Urteil einzureichen.