Mordversuch: 5 Jahre Haft für Projektmanager aus dem Säuliamt

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Affoltern a. A.Auftragskiller bezahlt: Ex-Partner (54) zu fünf Jahren verurteilt

Ein Projektmanager, der einem Auftragskiller 22'000 Franken bezahlt hat, damit er seine Ex-Lebenspartnerin erschiesst, ist wegen versuchter Anstiftung zu Mord verurteilt worden.

Der Beschuldigte auf einem Profilbild.
Das Bezirksgericht Affoltern am Albis hat sein Urteil gefällt.
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Der Beschuldigte auf einem Profilbild.

Darum gehts

  • Ein Projektmanager ist angeklagt, einen Auftragskiller im Darknet gesucht zu haben, um seine Lebenspartnerin zu erschiessen.

  • Der 54-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Sein Verteidiger verlangte am Prozess Mitte Januar 2025 einen Freispruch.

  • Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

  • Das Bezirksgericht Affoltern am Albis hat den Schweizer zu fünf Jahren verurteilt.

Der Schweizer aus dem Säuliamt war angeklagt, im Januar 2023 im Darknet nach einem Auftragskiller gesucht und dafür 22’000 Franken in Bitcoin bezahlt zu haben. Zur Tat war es jedoch nicht gekommen.

Am Prozess vor dem Bezirksgericht Affoltern am Albis im Januar 2025 hatte der Projektmanager gesagt, dass ein Unbekannter seinen Computer gehakt und die Zahlungen geleistet habe.

Hintergründe der Tat waren ein Streit um das Sorgerecht und Unterhaltszahlungen für die beiden gemeinsamen Söhne. Der Mann war diesbezüglich wegen Freiheitsberaubung und Tätlichkeiten vorbestraft.

Urteil in Abwesenheit gefällt

Nun hat das Gericht am Dienstagnachmittag das Urteil gefällt. Es sprach den Beschuldigten der versuchten Anstiftung zum Mord schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Vom Vorwurf der Anstiftung zu schwerer Körperverletzung und strafbarer Vorbereitungshandlung wurde er freigesprochen. Er muss dem Opfer eine Genugtuung von 10'000 Franken und eine Prozessentschädigung von 20'000 Franken bezahlen.

Beschuldigter wird in die PUK verlegt

Der Projektmanager war nicht zur Urteilseröffnung erschienen. Es sei nicht in der Lage dazu, liess er mitteilen, wie der Richter sagte. Das Gericht hat gleichentags einen Beschluss gefasst, dass der Beschuldigte vom Gefängnis Limmattal in die geschlossene Abteilung der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) verlegt wird. Dies auf Anraten der Psychiaterin.

Für das Gericht sind die Aussagen der britischen Polizeibehörden im Zusammenhang mit der Zahlung von 22'000 Franken in Kryptowährung durch den Beschuldigten an die angeblichen Auftragsmörder von «Online Killers Market» verwertbar. «Die Transaktionen fanden über die IP-Adresse des Beschuldigten unter seinem Username ‹sitting.dark› statt», begründete der Richter.

Auch der Chatverlauf des Beschuldigten mit den Auftragsmördern sei echt. «Der Chat und die Fotos sprechen für sich», sagte der Richter. Alles in allem würden die vielen Indizien auf den Projektmanager als Täter hindeuten. «Das Gesamtbild stimmt.» Hinweise auf eine Dritt-Täterschaft gebe es nicht. Dass die Strafe mit fünf Jahren deutlich unter der Minimalstrafe von zehn Jahren liegt, begründete der Richter damit, dass es sich um einen Versuch gehandelt habe.

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