Bundesbern: Alt Bundeskanzler François Couchepin ist verstorben

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BundesbernAlt Bundeskanzler François Couchepin ist verstorben

Der Walliser FDP-Politiker, der von 1991 bis 1999 Bundeskanzler war, ist tot. Während seiner Zeit im Amt wurde unter anderem das Abstimmungsrecht reformiert.

François Couchepin, hier im Jahre 1991 nach seiner Wahl zum Bundeskanzler, ist im Alter von 88 Jahren verstorben.

François Couchepin, hier im Jahre 1991 nach seiner Wahl zum Bundeskanzler, ist im Alter von 88 Jahren verstorben.

ETH Bildarchiv

François Couchepin ist im Alter von 88 Jahren verstorben, wie der Bundesrat in einer Mitteilung bekanntgibt. Der Walliser FDP-Politiker war von 1991 bis 1999 Bundeskanzler. Bundesrat und Bundeskanzlei sprechen der Trauerfamilie ihr tief empfundenes Mitgefühl aus, heisst es in der Mitteilung weiter.

Zuerst Vize, dann Bundeskanzler

François Couchepin war Sohn eines Bundesrichters und studierte in Lausanne Recht. Zwei Jahre nach seinem Studienabschluss mit dem Lizenziat erwarb er 1959 das Walliser Notariats- und Anwaltspatent. Von 1964 bis 1980 führte er eine eigene Anwaltspraxis in Martigny VS. 1965 wurde François Couchepin in den Walliser Grossen Rat gewählt, dem er bis 1980 angehört. Dort war er zuerst Sekretär, später Präsident der freisinnigen Fraktion. 1980 trat er als Chef der französischen Sektion der zentralen Sprachdienste in die Bundeskanzlei ein. 1981 wählte ihn der Bundesrat zum Vizekanzler. 1990 wurde François Couchepin interimistisch als Sonderbeauftragter für Staatsschutzakten eingesetzt.

Während François Couchepins Amtszeit wurden mit zwei Revisionen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte von 1994 und 1996 zunächst das Nationalratswahlrecht und anschliessend das Initiativ- und das Abstimmungsrecht reformiert. Volksinitiativen müssen seither innert zehn Monaten nach Abschluss ihrer parlamentarischen Beratung der Volksabstimmung unterbreitet werden. Auch die Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes fiel in die Zeit François Couchepins. 

Reformation des Abstimmungsrechts unter Couchepin

Nach seiner Wahl zum Bundeskanzler im Jahre 1991 wurden während seiner Amtszeit mit zwei Revisionen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte von 1994 und 1996 zunächst das Nationalratswahlrecht und anschliessend das Initiativ- und das Abstimmungsrecht reformiert. Volksinitiativen müssen seither innert zehn Monaten nach Abschluss ihrer parlamentarischen Beratung der Volksabstimmung unterbreitet werden. Auch die Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes fiel in die Zeit François Couchepins. 

Im Gefolge des Engagements der internationalen Staatengemeinschaft und der Schweiz bei der Befriedung des Balkans sorgte die Bundeskanzlei 1996 dafür, dass die Wahlen in Mostar, in Bosnien-Herzegovina und im Kosovo auch unter Asylsuchenden in der Schweiz durchgeführt werden konnten. Mit Erreichen des Pensionsalters trat François Couchepin per Ende 1999 zurück.

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