Ehepaar sperrte Au-pairs in Käfig ein: Ehemann muss hinter Gitter

Livetickeraktualisiert am Donnerstag, 26. September, 2024

Andelfingen ZHEhepaar sperrte Au-pairs in Käfig ein: Ehemann muss hinter Gitter

Das Bezirksgericht Andelfingen hat den Ehemann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung verurteilt. Er muss 9 Monate ins Gefängnis.

Das Bezirksgericht Andelfingen führt den zweitägigen Prozess durch.

Tamedia/Madeleine Schoder

Darum gehts

  • Ein Ehepaar hielt in seinem Haus im Zürcher Weinland monatelang Frauen als «Haussklavinnen» und sperrte sie ein.

  • Der Mann rekrutierte sie als Au-pairs, lockte sie mit Sprachunterricht und setzte sie massiv unter Druck.

  • Der Staatsanwalt fordert für den Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten.

  • Für die Ehefrau aus den Philippinen verlangt er zehn Monate bedingt und eine Landesverweisung.

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Donnerstag, 26.09.2024
16:48

Richter zeigt sich irritiert über Schlusswort

Beim Ehemann folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilt ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon neun Monate vollzogen werden. Der Urteilsvorschlag sei angemessen, nicht zuletzt wegen des umfassenden Geständnisses.

Der Richter zeigt sich aber etwas irritiert über das Schlusswort des Mannes an der Verhandlung vom 18. September. Dieser habe von einem einvernehmlichen Setting gesprochen, bei dem er etwas zu weit gegangen sei. Er habe Zweifel, ob der Ehemann überhaupt verstanden habe, was er den beiden Opfer angetan hat. Damit ist der Prozess beendet.

16:30

Für das Gericht liegt kein Härtefall vor

Wie der Richter sagt, ist bei einer Freiheitsberaubung eine Landesverweisung obligatorisch: «Ein schwerer Härtefall liegt nicht vor.» Die Frau habe keine Kinder, sei nicht hier aufgewachsen und nicht gross integriert. Sie könne ihren gelernten Beruf als Lehrerin in ihrem Heimatland ausüben und auch die gesundheitlichen Probleme dort behandeln lassen.

Ihr Anwalt sagt noch am Prozess, dass er Berufung gegen das Urteil an das  Obergericht erheben werde.

16:24

Schon fast eine Mittäterin

Die Ehefrau habe schon fast wie eine Mittäterin gehandelt und nicht nur als Gehilfin. Man habe die Beschuldigte aber für das mildere Delikt verurteilt, sagt der Richter. Er vermisst auch die mangelnde Empathie, welche die Ehefrau gegenüber den Opfern gezeigt hat.

Das Gericht hat die Taten schwerer gewichtet als die Staatsanwältin und eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten ausgesprochen. Diese hat zehn Monate verlangt. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, da die Beschuldigte nicht vorbestraft ist.

16:13

Schutzbehauptung der Ehefrau

Für das Gericht ist die Ehefrau bei den Freiheitsberaubungen erheblich beteiligt gewesen, wie der vorsitzende Richter sagt. Er erwähnt die Fesselungen und das Einschliessen der Opfer in den Käfig. Dass die Ehefrau geglaubt habe, dass die beiden Frauen sich freiwillig dieser Behandlungen unterordnen würden, sei eine Schutzbehauptung.

Weiter sagt der Richter, dass die Ehefrau vom Inhalt der Arbeitsverträge der Opfer Kenntnisse hatte. «Die Opfer haben Signale gegeben, dass sie mit der Behandlung nicht einverstanden und unglücklich waren», sagt der Richter. Ein Rechtsirrtum habe nicht vorgelegen.

15:50

Urteil

Das Bezirksgericht Andelfingen hat den 46-jährigen Ehemann des mehrfachen Menschenhandels, der Freiheitsberaubung und Verstösse gegen das Ausländergesetz schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon neun Monate vollzogen werden. Zudem muss er den beiden Opfern insgesamt 15'000 Franken Schadenersatz bezahlen.

Die 32-jährige Ehefrau ist schuldig der Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung und Verstösse gegen das Ausländergesetz. Sie wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Zudem wird die Philippinerin für fünf Jahre des Landes verwiesen. Damit ist das Gericht über den Antrag der Staatsanwältin gegangen, welche eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten verlangt hat.

Das verurteilte Paar zeigt beim Verlesen des Urteils keine Emotionen.

Mittwoch, 18.09.2024
16:45

Zusammenfassung

Mit dem Schlusswort der beiden Beschuldigten ist der zweitägige Prozess vor dem Bezirksgericht Andelfingen beendet worden. Das Gericht wird das Urteil am Donnerstag, 26. September, fällen. 20 Minuten wird live berichten.

Während der Ehemann schon in der Untersuchung geständig war und die von der Staatsanwältin geforderte teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten akzeptierte, bestritt seine philippinische Ehefrau jegliche Tatbeteiligung. «Ich habe meinem Mann vertraut und wurde manipuliert.»

Ihr Anwalt verlangte eine Freispruch. Seine Mandantin habe beim ersten Opfer zwar Fesselungen gemacht, aber nicht gegen ihren Willen: «Sie hat es nur auf deren Anforderung hin gemacht.» Unterstützt wird er dabei vom Ehemann, welcher zugab, seine Frau hintergangen zu haben.

Demgegenüber verlangte die Staatsanwältin für die Ehefrau eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Landesverweisung. Sie stützte sich dabei auf die beiden Opfer ab, welche die Ehefrau als verlängerten Arm ihres Mannes bezeichnet hatten. «Sie hat dem Mann geholfen.»

16:42

Urteil wird nächste Woche gefällt

Nach dem Plädoyer des Anwalts haben die Beschuldigten ihr Schlusswort gehalten. Der Ehemann entschuldigt sich bei den Opfern und sagt, dass seine Ehefrau nichtsahnend in diesen Strudel hineingeraten sei. In der Psychotherapie habe er erarbeitet, wie Dominanz legal ausgelebt werden könne. «Ich habe zu wenig auf die Befindlichkeiten der beiden Frauen geachtet.»

Seine Ehefrau sagt: «Ich habe mich schlecht verhalten.» Auch sie entschuldigt sich und sagt: «Mein Fehler war, nicht auf meine Zweifel gehört zu haben.»

Das Bezirksgericht Andelfingen wird das Urteil am Donnerstag 26. September um 15.30 Uhr fällen.

15:12

Zweites Opfer war wohlhabend und weltgewandt

Nun kommt der Anwalt zum zweiten Opfer zu sprechen, welches knapp einen Monat beim Ehepaar lebte – bis zu deren Verhaftung im Juli 2019. «Die Frau war gebildet, weltgewandt, älter als die Ehefrau und wollte vor allem Deutsch lernen», sagt der Anwalt. Deshalb hat sie den Job als Haushaltshilfe angenommen. Sie habe aber schon vorgängig gewusst, dass sie in einem Käfig schlafen müsse, das habe sie selber der Polizei gesagt. «Von Freiheitsberaubung und Ausnützung einer Notlage kann deshalb keine Rede sein, hatte sie doch genügend Geld, um nach Haus zu fliegen», erklärt der Verteidiger.

14:44

Zweifel bei Opfer und Ehefrau vom Mann zerstreut

Weiter sagt der Anwalt, dass seine Mandantin zwar Fesselungen beim ersten Opfer gemacht habe, aber nicht gegen ihren Willen: «Sie hat es nur auf deren Anforderung hin gemacht.» Der Ehemann alleine habe die Haushaltshilfe angeworben und mit ihr den Arbeitsvertrag gemacht. Der Anwalt: «Die Ehefrau hatte kein Wissen von diesen Verhältnissen und konnte das vom Ehemann geforderte Setting auch nicht in Kauf nehmen.»

Er fragt sich auch, warum das Opfer zehn Monate lang in der Wohnung gelebt und sich nie über die Behandlung beschwert habe. «Sowohl die Geschädigte als auch auch meine Mandantin hatten Zweifel, aber diese sind vom Ehemann zerstreut worden», sagt er.

Er ist auch überzeugt, dass das Umfeld des Beschuldigten von der Käfighaltung wusste und dies auch akzeptierte. «Das Ehepaar hatte fast jedes Wochenende Besuch und es war nie ein Thema.» Der Anwalt fragt sich: Wie hätte seine Mandantin erkennen sollen, dass eine Freiheitsberaubung vorliege?

14:05

Verteidiger verlangt einen Freispruch

Nach der Mittagspause spricht der Verteidiger der Ehefrau. Er verlangt für seine Mandantin einen Freispruch vom Vorwurf der Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung und eine bedingte Geldstrafe für die Nebendelikte (illegaler Aufenthalt und Arbeit der Opfer). Zudem soll auf eine Landesverweisung verzichtet werden.

Der Anwalt kommt auf die Biographie seiner Mandantin zu sprechen, die als junge Frau den 14 Jahre älteren und wohlhabenden Schweizer in den Philippinen kennen lernte und sich in ihn verliebte. Die beiden heirateten in der Schweiz und sie hat sich hier gut integriert. Trotzdem war die Beziehung von Respekt und Gehorsam gegenüber dem Mann geprägt, wie der Anwalt sagt.

12:28

Opferanwälte: «Schamlos und menschenunwürdig ausgebeutet»

Die Anwälte der beiden Opfer verlangen von den Eheleuten Genugtuungen. Das Paar hätte die Frauen schamlos und menschenunwürdig ausgebeutet: «Es war Terror», habe eines der beiden Opfer gesagt. Erst als eine der beiden jungen Frauen auf Initiative ihres damaligen Freundes die Polizei informierte, sei der Fall aufgeflogen. Die Opferanwälte bestätigen die Rolle der Ehefrau als Helferin. «Sie war mit seinen Handlungen einverstanden.» Es sei kein Spiel unter Erwachsenen und einvernehmlich gewesen.

Nun macht das Gericht eine Mittagspause bis 13.30 Uhr. Dann wird der Anwalt der Ehefrau plädieren

11:16

Ehefrau soll Schweiz verlassen

Die Staatsanwältin verlangt für die 32-jährige Ehefrau wegen Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung und weiterer Delikte eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einen Landesverweis von fünf Jahren. «Ein Härtefall liegt nicht vor.» Die Frau lebe erst seit 2017 in der Schweiz, sei kinderlos und die Ehe zerrüttet. Zudem könne sie sich auch in ihrem Heimatland medizinisch behandeln lassen und als Websupport arbeiten.

Zum geforderten Strafmass für den Ehemann äussert sich die Staatsanwältin nicht, da dieser den Urteilsvorschlag akzeptiert hat. Dieser verlangt wegen Menschenhandels, Freiheitsberaubung und weiterer Delikte eine teilbedingte Freiheitsberaubung von 36 Monaten, wovon er neun Monate absitzen soll.

Laut seinem Anwalt Valentin Landmann ist sein Mandant geständig: «Es tut ihm sehr leid». Der Beschuldigte werde die ambulante Therapie, die er seit 2019 macht, bei einem sexualtherapeutisch spezialisierten Arzt weiterführen.

10:34

Ehefrau hat mitgeholfen

Weiter sagt die Staatsanwältin, dass sich auch die Ehefrau an den Taten beteiligt habe. Sie wirft ihr Gehilfenschaft vor. «Sie muss bemerkt haben, dass sich das Opfer nicht freiwillig dieser Tortur unterzogen hat», sagt die Anklägerin. Die Beschuldigte habe kein Mitleid und kein Erbarmen mit der Haussklavin gehabt. Sie habe als verlängerter Arm ihres Ehemanns fungiert, wenn dieser nicht anwesend war.

Laut der Anwältin hat sie die Rolle einer Kapo-Frau gehabt. Im Sexgewerbe sind das Prostituierte, die als verlängerter Arm der Zuhälter dienen und andere Prostituierte überwachen. «Sie wollte ihren sozialen Aufstieg in der Schweiz nicht verlieren», begründet die Staatsanwältin.

Die Ehefrau versuche ihre Mitbeteiligung zu bagatellisieren und sich selber als Opfer darzustellen. Dass die angebliche «International Maids School» überhaupt nicht existierte, habe sie wissen müssen. «Das war eine Schutzbehauptung.»

10:02

«Oper übertölpelt und manipuliert»

Nun hält die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Im Zentrum der Ermittlung stehe die Frage der Freiwilligkeit. «Der Ehemann hat die Opfer mit falschen Versprechen, psychologischem Druck und Drohungen übertölpelt und manipuliert.» So habe sich das erste Opfer nachts monatelang im Käfig einsperren lassen, um die langersehnte Hotelfachausbildung und Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.

09:39

Gericht lehnt Antrag ab

Nach ausführlicher Beratung nimmt der Gerichtsvorsitzende Stellung. Er verneint eine Beeinflussung durch die Medienberichterstattung: «Wir sind unbefangen und fühlen uns frei.» Den Antrag des Verteidigers für eine Unterbrechung der Verhandlung lehnt das Gericht ab. Es wird aber die Beschuldigte zu den eingereichten Filmaufnahmen befragen.

08:41

Anwalt verlangt Unterbruch der Verhandlung

Zu Beginn des zweiten Prozesstages am Bezirksgericht Andelfingen stellt der Anwalt der Ehefrau den Antrag die Verhandlung zu unterbrechen, weil neues Beweismaterial (Filmaufnahmen) aufgetaucht ist, unter anderem auch bezüglich des Gesundheitszustandes seiner Mandantin. Zudem rügt er die Vorverurteilung der Beschuldigten durch die Medienberichterstattung. Das Gericht berät jetzt darüber.

Dienstag, 17.09.2024
17:36

Auch zweites Opfer belastet die Ehefrau

Nun wird das zweite Opfer befragt. Es lebte nur knapp einen Monat im Haushalt der beiden Beschuldigten im Zürcher Weinland. Sie muss zu den Vorwürfen gegenüber der philippinischen Ehefrau Stellung nehmen und belastet sie stark: «Die Frau war bei der Vertragsunterzeichnung dabei und kannte ihn.» Die Ehefrau habe sie nie direkt bestraft. «Aber sie hat ihrem Mann berichtet, wenn ich etwas falsch gemacht habe.»

Sie sei immer von einem kleinen Zimmer ausgegangen, nicht von einem Käfig zum Schlafen. «Ich habe aber gewusst, dass ich eingeschlossen werde.» Sie habe die Stelle über einen Kontakt via Facebook vom Mann erhalten. Er habe ihr 800 Franken für die Haushaltsarbeiten angeboten, deshalb habe sie zugesagt.

Der Richter will wissen, warum sie nicht weggelaufen ist. Ihre Antwort: «Ich kannte niemanden in der Schweiz und habe mich geschämt zu meinen Eltern zurückzufliegen.» Heute denke sie auch anders darüber.

Mit der Befragung des zweiten Opfers ist das Verfahren für heute abgeschlossen. Morgen Mittwoch werden die Staatsanwältin sowie die Verteidiger der Beschuldigten und Anwältinnen der Opfer plädieren.

16:27

Gemerkt, dass es die Schule nicht gibt

Der Richter will vom Opfer wissen, was dann der Grund für die Flucht gewesen sei? Die Antwort: «Ich habe gemerkt, dass es die Schule gar nicht gibt und erfahren, dass der Ehemann kein neues Visum für mich beantragt hat.» Deshalb sei sie gegangen und habe die Polizei informiert.

Damit ist die Befragung des ersten Opfers abgeschlossen .

15:46

Wegen Ausbildung und Visum akzeptiert

«Weshalb haben Sie das akzeptiert?», fragt der Richter. Sie habe sich schon wegen der Käfighaltung erkundigt. Man habe ihr gesagt, dass dies Teil der Gastroausbildung sei, die sie erlangen wollte. Sie habe dies akzeptiert, weil sie die Ausbildung machen und ein Visum erhalten wollte. «Das ist für mich schwer verständlich», sagt der Richter. Sie verstehe es rückblickend auch nicht, aber der Mann habe es ihr so gesagt, sagt das Opfer. Flucht sei nicht möglich gewesen, der Ehemann habe ihren Pass gehabt.

15:34

Erstes Opfer: «Ehefrau war meine Chefin»

Nach der Pause wird das erste Opfer vom Gericht befragt. Sie belastet die Ehefrau: «Sie war meine Chefin. Sie hat dem Mann geholfen.» Sie habe im Internet die Stelle als Haushaltshilfe gefunden. Den Vertrag habe sie aber im Beisein des Mannes unterschrieben. Unter Tränen sagt sie: «Ich wurde jede Nacht ab 22 Uhr im Käfig eingeschlossen.» Sie sei noch zusätzlich angekettet gewesen. Sowohl der Ehemann als auch die Frau hätten sie in den Käfig gesperrt und angekettet.

14:28

«Ich habe meine Frau hintergangen»

Der Mann wird nun zur Rolle seiner Frau gefragt. Die Staatsanwältin habe es sich leicht gemacht, sagt er. «Sie hat nur meine Anklageschrift übernommen und einige Dinge rausgelöscht. Meine Frau hat in den ganzen Vorgängen keine Rolle gespielt.» Er habe sie missbraucht und hintergangen. Er habe im Rekrutierungsprozess mit rund 1500 Frauen Kontakt gehabt.

Der Beschuldigte betont, dass nur die erste Putzfrau gefesselt worden sei. Das zweite Opfer sei ausser mit einer Ausnahme nie gefesselt worden. Die Käfigtüre habe sie meist selbst geschlossen.

Nun gibt es eine Pause, dann werden die beiden Opfer befragt.

14:17

Vertrauen in Ehemann ist zerbrochen

Gefragt wie das Verhältnis zu ihrem Mann sei, antwortet sie: «In den Philippinen ist es so, dass der Mann eine übergeordnete Rolle in der Beziehung spielt.» Dies habe sie anfänglich akzeptiert, jetzt sei sie daran die Beziehung neu zu überdenken. «Das Vertrauen ist zerbrochen», sagt sie.

Aber in ihrer Kultur sei Scheidung kein Thema, sie versuche die Beziehung zu retten. «Aber es ist nicht leicht. Ich wurde manipuliert, ich habe meinem Mann damals vertraut.» Sie von ihm mental abhängig gewesen.

Damit ist die Befragung der Beschuldigten beendet.

13:44

Ehefrau arbeitet als Websupport

Die Ehefrau war in den Philippinen Lehrerin, hat in der Schweiz einen Master an einer Universität in Gesundheitspolitik und arbeitet als Websupport. Sie hat ihren Mann mit 23 Jahren durch eine Bekannte in den Philippinen kennen gelernt und dann hier geheiratet. «Ich konnte ein neues Leben mit ihm in der Schweiz anfangen.»

Nur noch ihr Vater lebe im Heimatland, ihr Bruder in Japan und die Mutter sei schon gestorben. Sie habe kaum mehr Kontakt mit den Philippinen. Sie betont weiter, dass sie hier einen Freundeskreis habe und gut integriert sei.

Die Staatsanwältin verlangt einen Landesverweis von fünf Jahren. Der Richter will wissen, was das für sie bedeuten würde. «Vielleicht würde ich innerhalb eines Jahren sterben, weil hier die medizinische Versorgung viel besser ist», sagt sie. Die Beschuldigte hat eine Brusterkrankung (Zysten) und ist ärztlicher Behandlung.

12:53

Sich den Anweisungen des Ehemannes nie widersetzt

Die Ehefrau beschreibt ihre Beziehung zum Opfer als freundschaftlich. «Ich glaubte, wir seien Freundinnen.» Beide waren neu in der Schweiz. Der Richter zitiert die Putzfrau, welche sie aber stark belastet hat und sich die Ehefrau den Anweisungen ihres Mannes nie widersetzt habe. «Wieso soll sie das gesagt haben, wenn Sie Freundinnen waren?» Ihre Antwort: «Ich habe sie nur gefesselt, wenn mein Mann nicht da war, ich dachte es sei ein Teil der Ausbildung.»

Das Gericht macht nun eine Pause bis 13.15 Uhr. Dann wird die Ehefrau zur Person befragt und anschliessend die beiden Opfer.