Angestellte kaufen sich immer öfter Zusatzferien

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Work-Life-BalanceAngestellte kaufen sich immer öfter Zusatzferien

Die Banken wollen sich als attraktive Arbeitgeber positionieren. Sie bieten den Mitarbeitern daher vermehrt Zusatzferien an – gegen Bezahlung. In anderen Branchen ist das Konzept noch kaum verbreitet.

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Immer mehr Angestellte kaufen sich Extra-Ferien.
Verbreitet ist dies vor allem bei den Grossbanken, zum Beispiel bei der UBS. Dafür müssen die Mitarbeiter allerdings bezahlen.
Auch bei der Privatbank Julius Bär können Mitarbeiter zusätzliche Ferientage kaufen.
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Immer mehr Angestellte kaufen sich Extra-Ferien.

kein Anbieter/Janos Marjai

Viele Schweizer haben nur vier Wochen Ferien im Jahr – das gesetzliche Minimum. Gewisse Arbeitgeber sind besonders grosszügig mit ihren Mitarbeitern und gönnen ihnen fünf Wochen bezahlte Abwesenheit. Die Möglichkeit, der Arbeit noch länger fernzubleiben, besteht beispielsweise in der Bankbranche. Bei der Grossbank UBS haben Mitarbeiter das Anrecht, sich zusätzliche Ferientage zu kaufen.

Wie der Blog «Inside Paradeplatz» berichtet, erfreuen sich diese Zusatzferien wachsender Beliebtheit. Derzeit würden in der Schweiz bereits rund 500 der 20'000 UBS-Mitarbeiter davon Gebrauch machen. Etwa 150 dieser Ferienkäufer seien sogar Teil des Managements.

Direkt vom Lohn abgezogen

Für die Berechnung des Preises der Ferien wird der Jahreslohn erst durch 261 geteilt, die Anzahl voller Arbeitstage pro Jahr bei der UBS. Dann wird dieser Wert mit der gewünschten Anzahl Zusatzferientage multipliziert.

Das Geld zieht die Grossbank den Mitarbeitern dann direkt vom Lohn ab. Ein Sprecher der UBS sagt zu 20 Minuten, dass die Mitarbeiter den Ferienkauf hinsichtlich der Ferien- und Stellvertreterplanung mit dem Vorgesetzten absprechen müssten, um diese Planung zu optimieren.

Unbürokratisch zu mehr Ferien

Auch bei der Privatbank Julius Bär können Schweizer Mitarbeiter im Rahmen der sogenannten «HR ToolBox» von Zusatzferien profitieren. Eine Sprecherin erklärt: «Sie besteht seit mehreren Jahren und ist sehr beliebt.» Nebst dem Kauf von Zusatzferien können die Angestellten mithilfe des Tools auch ihren Beschäftigungsgrad während einer bestimmten Zeitperiode reduzieren oder unbezahlte Ferien beziehen.

Der Bezug sei sehr unbürokratisch, so die Sprecherin der Privatbank. Mitarbeiter müssten einfach ein Antragsformular ausfüllen, die Unterschrift des Vorgesetzten einholen und damit zur Personalabteilung gehen. Wie bei der UBS stehen die Zusatzferien bei Julius Bär sowohl dem Management als auch einfachen Mitarbeitern offen.

Bei der Zürcher Kantonalbank heisst es auf Anfrage: «Die Mitarbeiter haben verschiedene Möglichkeiten, um zu zusätzlicher Erholungszeit zu gelangen. Dazu gehört der Bezug von unbezahltem Urlaub oder Sabbaticals. Diese Angebote stehen grundsätzlich den Mitarbeitenden aller Stufen offen.»

Auch Teilzeitarbeit nimmt zu

Der Trend zu mehr Flexibilität ist bei den Banken auch durch eine Zunahme der Teilzeitarbeit spürbar. Wie Zahlen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) belegen, steigt die Zahl der Teilzeitpensen in der Schweizer Finanzbranche ständig an. So gab es 2005 erst 21'000 Teilzeitbeschäftigte, heute sind es deren 28'000. Umgekehrt sank seit 2010 die Zahl der Vollzeitbeschäftigten von 111'000 auf heute 103'000 Personen.

Personalexperte Matthias Mölleney sagt zu 20 Minuten, warum ausgerechnet in der Bankbranche die Nachfrage und das Angebot an Teilzeitstellen steigen: «Der Grundlohn in diesem Sektor ist hoch und auch mit einem 80-Prozent-Pensum können die Leute noch genug verdienen», so Mölleney.

Den Trend zur Teilzeit spüren übrigens sogar die Hochschulen. «Ausbildungsgänge in Teilzeit sind bei uns sehr populär geworden», sagt Christoph Kley, Dozent für Banking & Finance an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

In anderen Branchen noch wenig verbreitet

In den meisten anderen Branchen ist der Trend zum Kauf von Zusatzferien noch nicht angekommen. Bekannt ist hingegen der unbezahlte Urlaub. Die Migros erkärt beispielsweise: «Entsprechende Gesuche müssen jeweils den Vorgesetzten und teilweise der Personalabteilung vorgelegt werden.» Die Gesuche würden dann im Einzelfall geprüft, ein genereller Anspruch bestehe aber nicht.

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