Strafgericht BSAntifa-Aktivist durfte Eric Weber «Nazi» nennen
Jürgen Saalfrank nannte den Basler Grossrat Eric Weber im Frühling einen Nazi. Dafür erhielt er einen Strafbefehl. Das Strafgericht sprach ihn nun teilweise frei.
Der Basler Jürgen Saalfrank sollte 600 Franken bezahlen, weil er den am 23. Oktober abgewählten Basler Grossrat Eric Weber im März dieses Jahres vor der Post am Basler Claraplatz als «Nazi» bezeichnet hatte. Er focht den Strafbefehl wegen Ehrverletzung und Beleidigung an, weshalb sich Saalfrank und Weber am Donnerstag nun vor dem Strafgericht Basel-Stadt wieder sahen.
Eric Weber abgewählt. Im Interview mutmasst er über die Gründe. (Video: Adrian Jaeggi)
Der langjährige Antifa-Aktivist Saalfrank hatte dem Gericht eine umfangreiche 238-Seiten-Dokumentation übergeben, die Webers Verbindungen zu Neonazis und seine Gesinnung offenlegen sollte. Weber werde immer als Lachnummer dargestellt. «Mein Ziel in diesem Prozess ist es, dass Eric Weber als das bezeichnet werden kann, was er ist: ein Nazi», verlas Saalfrank in einer Erklärung.
Nazi-Vokabular und belastende Beziehungen
Während der Hauptverhandlung führten er und sein Verteidiger Guido Ehrler zahlreiche Beispiele auf, die Webers ideologische Nähe zum Nationalsozialismus illustrieren sollten. Auf einem Flugblatt Webers hiess es wörtlich: «Im Rhein ist kürzlich ein Asylant ertrunken. Ein Kostgänger und Asylanten-Geld-Empfänger weniger!» In Interpellationen an die Regierung beklagte Weber 2014 die Balkanisierung, die zu einer «Umvolkung» führe. Ausländer nannte er auch schon «Ungeziefer». Zudem publizierte Weber auch regelmässig in rechtsextremen Propagandaschriften.
Umfangreich belegte Saalfrank auch Webers Verbindungen zu Neonazi-Kreisen. Weber stellte dies in Abrede und bezeichnete auch den einschlägig belasteten Münchner Politiker Karl Richter nur als Zufallsbekanntschaft. Er lud notabene Richter und die prominente deutsche Rechtsextreme Sigrid Schüssler an seine Pegida-Kundgebung auf dem Marktplatz im Februar ein. Webers Anwalt Yves Waldmann hielt dagegen: «Nur weil er Nazifreunde hat, macht das Weber nicht selbst zum Nazi.»
Gericht macht Webers Gesinnung amtlich
Das Gericht folgte schliesslich Saalfranks Argumentation. Einzelrichter Lucius Hagemann sprach Saalfrank vom Vorwurf der Beschimpfung Eric Webers frei. Er habe davon ausgehen dürfen, dass Weber ein Nazi sei. Ob Saalfrank an besagtem Tag vor der Clarapost «Nazischwein» oder nur «Nazi» gesagt habe, sei nicht einmal relevant. Weber bestand während der Hauptverhandlung wiederholt darauf, kein Schwein zu sein.
Ein Schuldspruch wegen Beschimpfung erfolgte dennoch. Saalfrank hatte einen Kollegen Webers vor der Post gefragt, ob er ebenfalls ein Nazi sei. Dies wertete das Gericht als ehrverletzend. Dafür kassierte Saalfrank eine bedingte Geldstrafe und eine Busse über 100 Franken.