Corona-ImpfpflichtAnwälte rechnen wegen Corona-Impfung mit Klagewelle
Ein Impf-Obligatorium für spezifische Berufsgruppen sei nach geltendem Recht gut möglich, so die Meinung von Rechtsexperten. Wegen Entlassungen von Impfverweigerern rechnen sie mit vielen Klagen.
Darum gehts
Ein Impf-Obligatorium wäre für spezifische Gruppen arbeitsrechtlich möglich.
Betroffen wären etwa Gesundheits- und Pflegeberufe.
Anwälte rechnen mit Klagen wegen entlassenen Impfverweigerern.
Der Verband der Pflegefachkräfte warnt vor einer Impf-Anordnung: Diese würde den Personalengpass noch verschärfen.
Beim Schweizer Gesundheits- und Pflegepersonal geht die Angst vor einer obligatorischen Corona-Impfung um. Die Sorgen sind begründet: Während eine generelle Impfpflicht für die Schweizer Bevölkerung nach geltendem Recht nicht möglich ist, steht ein Impf-Obligatorium für exponierte Berufsgruppen durchaus zur Diskussion – unter anderem bei Gesundheitsminister Alain Berset.
Beim Gesundheits- und Pflegefachpersonal ist die Zurückhaltung jedoch gross: Laut einer Umfrage des Branchenportal medinside.ch sagt mehr als die Hälfte der Befragten klar «Nein» zur Corona-Impfung, bei einem Impf-Obligatorium würden viele aus dem Job aussteigen. Auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte und Rechtsberatungsstellen rechnen bereits jetzt mit einer Klagewelle wegen Kündigungen von Impf-Verweigerern.
Impf-Anordnung in gewissen Berufsgruppen möglich
«Es wird sich zeigen, ob sich die Angehörigen von spezifischen Berufsgruppen eine Impflicht durch ihre Arbeitgeber generell gefallen lassen», sagt der Zürcher Anwalt Ivo Hungerbühler. Noch vor einem Jahr hätte eine Beschwerde gegen eine Kündigung wegen Impfverweigerung gute Chancen gehabt. Immerhin sei eine Impfung ein grosser Eingriff in die körperliche Integrität – und somit in die Persönlichkeitsrechte. «Mittlerweile scheint ein Umdenken stattzufinden.» Etwa beim Personal im Gesundheitswesen oder in der Altenpflege, wo direkter Kontakt zu Personen der Risikogruppe bestehe, sei eine Impf-Anordnung arbeitsrechtlich gesehen wohl möglich.
Für Impf-Unwillige gebe es dann nur zwei Möglichkeiten: «Entweder wird die Person an eine gleichwertige Position versetzt, wo sie nicht mit vulnerablen Personen zu tun hat. Oder es folgt eine ordentliche Kündigung, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist.», sagt Hungerbühler. Wie sich das Recht entwickelt, sei zum jetzigen Zeitpunkt aber noch unklar. «Bis es die ersten Gerichtsurteile zu solchen Fällen gibt, dauert es noch Monate.»
Kündigung als Konsequenz
Anwalt Ueli Vogel-Etienne geht ebenfalls davon aus, dass es diverse Klagen geben wird. «Meiner Meinung nach kann und darf aber der Arbeitgeber in spezifischen Berufen, wo man mit vulnerablen Personen Kontakt hat, eine Corona-Impfung vorschreiben.» Vorher müsse der Arbeitgeber jedoch prüfen, ob die gefährdeten Drittpersonen nicht durch andere Massnahmen genauso wirkungsvoll geschützt werden können, so Vogel-Etienne. «Falls das nicht möglich ist, hätte eine Impfverweigerung dementsprechend die ordentliche Kündigung zur Folge.»
Diese Meinung vertritt auch die Rechtsschutzversicherung Axa-Arag: «Bei einem gültigen Impf-Obligatorium kann es sein, dass jemand an einem anderen Ort eingesetzt werden muss oder sogar die Kündigung riskiert.», so Axa-Sprecherin Marion Banholzer. Denn die Faktenlage sei klar: «Das Epidemiengesetz sieht vor, dass ein Impf-Obligatorium von den Kantonen erlassen werden darf, wenn die öffentliche Gesundheit erheblich gefährdet ist und die Bevölkerung nicht mit anderen Massnahmen geschützt werden kann.»
«Drohung wirkt bizarr»
Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK rät derweil in einem Positionspapier von einer Impfpflicht ab – und warnt vor einem Obligatorium: «Im ganzen Pflegesektor gibt es schon seit Jahren einen empfindlichen Personalmangel. Dazu kommen zusätzliche Abgänge von Pflegenden wegen der zu hohen Arbeitsbelastung durch die Epidemie.», sagt Roswitha Koch vom SBK.
Bei einer Anordnung der Impfung durch einen Betrieb gehe man das Risiko ein, den Personalmangel noch zusätzlich zu verschärfen, da sich Mitarbeitende, die sich nicht impfen lassen möchten, die Stelle verlassen. «Vor diesem Hintergrund wirkt die Drohung, jemandem zu kündigen, falls er sich nicht impfen lässt, etwas bizarr.», so Koch.
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