Verhalten «sachgerecht»Anwalt zieht SRF-«Arena»-Beschwerde weiter
«Arena»-Moderator Sandro Brotz habe die Sendung mit Nationalrat Thomas Aeschi «sachgerecht» moderiert, befindet die Ombudsstelle. Ein Anwalt reicht Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz ein.
Darum gehts
Die Ombudsstelle des SRG Deutschschweiz entlastete diese Woche Sandro Brotz, Moderator der SRF-«Arena». Die Sendung vom 18. März dieses Jahres sei sachgerecht gewesen, heisst es in dem am Dienstag publizierten Bericht. Brotz hatte in der Sendung Aussagen von SVP-Nationalrat Thomas Aeschi als «rassistisch» kritisiert. Zuvor hatte Aeschi im Nationalrat gesagt, um zu verhindern, dass «Nigerianer oder Iraker mit ukrainischen Pässen Ukrainerinnen vergewaltigen», solle sichergestellt werden, dass «auch wirklich nur Ukrainerinnen und Ukrainer, die auch tatsächlich Ukrainer sind», in die Schweiz kämen. Bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz gingen nach der betreffenden «Arena»-Sendung 46 Beschwerden ein, die nun abgewiesen wurden. Der Klein Report berichtete darüber.
Nun geht die Causa an die nächsthöhere Instanz, wie Recherchen von 20 Minuten zeigen. Rechtsanwalt Emrah Erken bereitet eine Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) vor, wie er auf Anfrage sagt. «Ja, ich habe beschlossen, den Entscheid der Ombudsstelle weiterzuziehen.»
«Grundprinzipien der Verfassung verletzt»
Die Ombudsstelle habe alle 46 Beanstandungen «mit einem Wisch» abgelehnt und nur ungenügend begründet, kritisiert Erken. Zu Unrecht, wie er meint. Konkret beanstandet Erken die «1:1-Situation», die den Charakter einer Gerichtsverhandlung gehabt habe. Zudem gehe es um verfassungs- und medienrechtliche Probleme. Weiter führt der Anwalt aus, dass Aeschis Aussagen im Nationalrat nicht strafrechtlich verfolgt werden können, wegen der «absoluten Immunität», die Verfassungsrang habe. Laut Erken sei es zudem selbst Gerichten nicht möglich ist, in diesem Bereich Recht zu sprechen. Brotz habe eine «Ersatzgerichtssprechung» vorgenommen und damit die Verfassung ausgehebelt – das stehe einer Fernsehsendung nicht zu.
Bei der UBI kann er als Nichtbetroffener nur «Popularbeschwerde» einreichen. Dafür braucht er mindestens 19 weitere Unterzeichnende, die er jedoch bereits gefunden habe, wie er sagt. Es handle sich um Privatpersonen aus der Schweiz, mehr verrät er nicht dazu.
SVP reagiert verärgert auf Bericht
Emrah Erken betont, dass es sich bei der Beschwerde um keine «SVP- oder Aeschi-nahe Aktion» handle. Er hoffe auf eine Klärung der rechtlichen Fragestellungen in der Beschwerde. «Ziel ist, dass die UBI feststellt, dass der Ablauf der betreffenden Arena-Sendung, besonders das ‹Gerichtsverfahren› rechtlich nicht korrekt war.»
Die SVP ist zwar bei dieser Beschwerde nicht involviert. Doch sie hat am Mittwoch ebenfalls auf den Bericht der Ombudsstelle reagiert, die Brotz entlastet hatte. In ihrer Medienmitteilung von Mittwoch bezeichnet die SVP die Beurteilung der Ombudsstelle, das Verhalten sei «sachgerecht» gewesen, als inakzeptabel. Die SVP wirft dem SRF vor, nicht bereit zu sein, «den gesetzlichen Auftrag einer unparteiischen Berichterstattung einzuhalten». Daher wirbt die Partei erneut für ihre SRG-Initiative, um den «Missstand» zu korrigieren.
Mitte-Nationalrat Martin Candinas möchte die Beschwerde an die UBI in der Sache nicht kommentieren. Es sei das gute Recht jedes Einzelnen, sich zu wehren, wenn das Gefühl bestehe, rundfunkrechtliche Bestimmungen seien verletzt worden. «Wenn man unzufrieden ist oder sich ungerecht behandelt fühlt, kann man das unabhängig beurteilen lassen.» Genau dafür sei im Rechtsstaat eine unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen geschaffen worden.
Auch das SRF will den Weiterzug aktuell nicht kommentieren. Falls es zu einem Verfahren komme, werde das SRF eine Stellungnahme gegenüber der UBI abgeben.