Im Impfzentrum statt im Büro - Arbeitgeber minütelen wegen Zeit fürs Impfen

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Im Impfzentrum statt im BüroArbeitgeber minütelen wegen Zeit fürs Impfen

Manche Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitenden den Piks gegen Corona nicht während der Arbeitszeit. Bund und Politiker fordern Arbeitgeber auf, grosszügig zu sein.

Das kantonale Personalamt in Baselland hält Mitarbeitende an, einen allfälligen Impftermin ausserhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren.  Auch Firmen verlangen dies.
«Wir müssen die Impftermine in der Freizeit wahrnehmen, was ein Blödsinn ist», sagt E. N.*, der bei der Schweizer Post als Disponent arbeitet.
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 Die Schweizer Post begründet die Praxis mit einem Unternehmensentscheid.
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Das kantonale Personalamt in Baselland hält Mitarbeitende an, einen allfälligen Impftermin ausserhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Auch Firmen verlangen dies.

20min/Taddeo Cerletti

Darum gehts

  • Etwa bei der Post oder auch im Gesundheitswesen müssen die Mitarbeitenden in der Freizeit impfen gehen.

  • Bei den Angestellten löst das Kopfschütteln aus.

  • «Wir würden es begrüssen, wenn die Betriebe bei den Impfterminen grosszügig wären», so der oberste Impfchef.

Für den Impftermin in eine verlängerte Kaffeepause gehen – davon müssen Mitarbeitende im Kanton Baselland absehen. Das kantonale Personalamt hält sie an, einen allfälligen Impftermin ausserhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, wie die «Basler Zeitung» berichtet. So geht es auch anderen Arbeitnehmenden.

«Wir müssen die Impftermine in der Freizeit wahrnehmen, was ein Blödsinn ist», sagt E. N.*, der bei der Schweizer Post als Disponent arbeitet. Schliesslich sei die Impfung auch im Interesse des Geschäfts, so der 58-Jährige. Lasse sich jemand während der Arbeitszeit impfen, werde dies von der Arbeitszeit abgezogen. «Die Mitarbeiter müssen dann entweder länger arbeiten oder früher anfangen.»

Zeit werde von Gleitzeitsaldo abgezogen

Ähnlich ergeht es M. L.*, Mitarbeiter im Gesundheitswesen. «Unser Arbeitgeber zieht uns die Zeit für den Impftermin vom Gleitzeitsaldo ab, wenn dieser nicht ausserhalb der Freizeit möglich ist», sagt L., der anonym bleiben will. Besonders schlimm sei, dass diese Zeit ihm als Mitarbeitenden der Gesundheitsbranche «in Rechnung» gestellt werde.

Der Unmut der Angestellten lässt die Arbeitgeber kalt. Die Schweizer Post bestätigt auf Anfrage, dass die notwendige Zeit für den Impftermin nicht als Arbeitszeit angerechnet werden könne. Dies sei ein Unternehmensentscheid, sagt Post-Sprecher Stefan Dauner.

Betriebe sollten grosszügig sein

Der Bund vertritt eine andere Meinung. «Wir würden es begrüssen, wenn die Betriebe bei den Impfterminen grosszügig wären», sagt Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Aus übergeordneter Sicht sei es wichtig, dass möglichst schnell möglichst viele Leute geimpft würden. «Deshalb begrüsst die EKIF alle Arten von Impfaktionen, die Impfwilligen zu einem schnellen Termin verhelfen.»

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stimmt zu. Es sei wichtig, dass die gelieferten Impfdosen möglichst schnell die Bevölkerung schützten, sagt eine Sprecherin. «Das BAG begrüsst jeden Effort, der Bevölkerung schnellen Zugang zur Impfung zu ermöglichen.»

«Quarantänerisiko steigt»

Auch wirtschaftsnahe Politiker machen den Arbeitgebern Druck. FDP-Nationalrat Beat Walti fordert sie beim Impfen zu Grosszügigkeit auf. «Um aus der Krise herauszukommen, ist es sinnvoll, in möglichst kurzer Zeit viele Leute zu impfen. Daran haben auch die Unternehmen ein Interesse.»

Müssten Mitarbeitende ihren Impftermin verschieben, weil dieser mit der Arbeit zusammenfalle, wäre dies laut Walti kontraproduktiv. «Mit jeder Verzögerung steigt für den Arbeitgeber das Quarantänerisiko und der Testaufwand.» Auch rechtlich gesehen haben die Arbeitnehmenden Anspruch auf einen Termin während der Arbeitszeit (siehe Box).

Angepasste Schichten

Flexibler zeigt sich die SBB. Mediensprecher Oli Dischoe zitiert aus einer internen Mitteilung an die Kadermitarbeitenden. Darin wurden sie gebeten, «alles daran zu setzen», dass «nicht verschiebbare Covid-19-Impftermine wahrgenommen werden» könnten.

«Selbstverständlich ist der SBB bewusst, dass die Termine für Covid-19-Impfungen – abhängig vom Kanton – oftmals nicht verschiebbar sind», sagt Dischoe. Deshalb seien die Führungskräfte angehalten, stets Lösungen zu suchen. Falle zum Beispiel ein solcher Termin in eine geplante Schicht eines Kundenbegleiters oder einer Lokführerin, werde diese in Rücksprache mit der Führungskraft angepasst oder abgetauscht.

*Name der Redaktion bekannt.

«Mitarbeitende haben Recht auf Impftermin während Arbeitszeit»

Herr Facincani*, morgen um zehn Uhr habe ich einen Impftermin, arbeite aber. Darf ich trotzdem hingehen?
Ja. Die Mitarbeitenden haben das Recht, den Impftermin wahrzunehmen, wenn es ihnen ausserhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist und bei der Arbeit durch den Termin nicht mehr als ein Zeitverlust entsteht.

Warum?
Das Gesetz gewährt während der Arbeitszeit übliche freie Stunden und Tage. So können auch Arztbesuche, die in der Freizeit nicht wahrgenommen werden können, während der Arbeit erfolgen. Unter diese ausserordentliche Freizeit fallen zum Beispiel auch Umzugs- und Heiratstermine sowie Behördengänge. Umso mehr dafür spricht die allgemeine Interessenslage in der Pandemie, den Impftermin trotz Arbeit wahrzunehmen: Je mehr Menschen geimpft sind, desto schneller können wir zurück zur Normalität gehen.

Wann darf die Chefin den Termin nicht gestatten?
Wenn ein dringender geschäftlicher Termin ansteht, kann sie den Mitarbeitenden den Impftermin verweigern. Auch kann der Arbeitgeber in der Regel erwarten, dass Teilzeitangestellte einen Impftermin ausserhalb der Arbeitszeit wahrnehmen.

Darf ein Chef verlangen, dass seine Mitarbeiterin die verpasste Arbeitszeit nach dem Impftermin nachholt?
Nein. Im Falle von Mitarbeitenden, die im Monatslohn angestellt sind, ist das nicht zulässig.

*Nicolas Facincani ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Voillat Facincani Sutter + Partner und spezialisiert auf Arbeitsrecht.

*Nicolas Facincani ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Voillat Facincani Sutter + Partner und spezialisiert auf Arbeitsrecht.

Voillat Facincani Sutter + Partner

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