Bundesgericht entscheidet: Auch bei Krankheit ist Kündigung möglich

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ArbeitsplatzBundesgericht entscheidet: Auch bei Krankheit ist Kündigung möglich

Das Bundesgericht hat eine bedeutende Entscheidung in einer kontroversen Angelegenheit getroffen: Erkrankt eine Person aufgrund eines Arbeitsplatzkonflikts, kann der zeitliche Kündigungsschutz entfallen.

Laut einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts entfällt der Kündigungsschutz bei einer «arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit». (Symbolbild)

Laut einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts entfällt der Kündigungsschutz bei einer «arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit». (Symbolbild)

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Darum gehts

  • Das Bundesgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt.

  • Der Kündigungsschutz bei einer «arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit» entfällt.

  • Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht einerseits eine seit Jahren strittige Rechtsfrage geklärt.

Wenn Angestellte krank sind, darf der Arbeitgeber ihnen nicht sofort kündigen. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer in solchen Situationen durch ein Kündigungsverbot für eine bestimmte Zeit. Dieser Zeitraum, bekannt als Sperrfrist, variiert je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Im ersten Jahr der Beschäftigung beträgt die Sperrfrist 30 Tage, vom zweiten bis zum fünften Jahr sind es 90 Tage und ab dem sechsten Jahr 180 Tage. Erst nach Ablauf dieser Sperrfristen darf ein Unternehmen kranken Mitarbeitern unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen kündigen, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Bundesgericht hat entschieden

Laut einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts entfällt der Kündigungsschutz bei einer «arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit». Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht einerseits eine seit Jahren strittige Rechtsfrage geklärt. Andererseits wird dadurch der im internationalen Vergleich ohnehin schon schwache Kündigungsschutz in der Schweiz weiter geschwächt.

«Arbeitsplatzbezogen» bedeutet, dass die Erkrankung oder Abwesenheit auf den Arbeitsplatz zurückzuführen ist. Typische Fälle sind Mobbing oder Konflikte, die zu stressbedingter Schlaflosigkeit, Burnout und anderen gesundheitlichen Problemen führen können, die schliesslich zu Fehlzeiten führen.

Bei allgemeiner Arbeitsunfähigkeit weiterhin Anspruch auf Kündigungsschutz

Roger Rudolph, ein Professor an der Universität Zürich, stimmt dem neuen Urteil zu, bringt jedoch einige Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Aspekte vor. Das Bundesgericht stützt seine Entscheidung unter anderem auf arbeitsrechtliche Literatur, an der Rudolph als Co-Autor beteiligt war.

Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» betont Rudolph, dass eine Kündigung ohne Sperrfrist wirklich nur bei einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit möglich ist. Bei einer allgemeinen Arbeitsunfähigkeit haben Angestellte daher weiterhin Anspruch auf einen zeitlichen Kündigungsschutz in Form einer Sperrfrist. Das trifft beispielsweise bei einem Burnout mit schwerer Depression zu. Wenn es sogar zu einem Krankenhausaufenthalt kommt, ist diese Voraussetzung zweifellos erfüllt.

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