Arboner Dschihadist lässt Familie frei

Aktualisiert

Schweizer Dschihad-ReisendeArboner Dschihadist lässt Familie frei

Der Schweizer Extremist A. A. lässt seine Frau und das gemeinsame Baby gehen. Die beiden waren gegen ihren Willen im syrischen Krisengebiet festgehalten worden.

von
ale
In diesem Gebäude in Arbon lebte A. A. bis im Herbst 2014 in einer Parterrewohnung - gemeinsam mit seiner schwangeren Frau, einer deutschen Konvertitin.
Die Wohnung wurde von der Polizei durchsucht. An der Tür sind noch Überreste des Polizeisiegels erkennbar.
Dschihadist A. A. (22), fotografiert bei einer Koran-Verteilaktion in Zürich-Oerlikon im Jahr 2013.
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In diesem Gebäude in Arbon lebte A. A. bis im Herbst 2014 in einer Parterrewohnung - gemeinsam mit seiner schwangeren Frau, einer deutschen Konvertitin.

20 Minuten/Jeroen Heijers

Die im Oktober vergangenen Jahres nach Syrien ausgereiste Deutsche Johanna* ist frei. Das bestätigten die Familie der 22-Jährigen sowie das deutsche Auswärtige Amt dem Rechercheverbund von Schweizer Radio und Fernsehen («SRF» und der deutschen Tageszeitung «Stuttgarter Nachrichten», wie «SRF» am Sonntag mitteilte.

Derzeit befinden sich die junge Frau und ihr im März geborenes Kind in der Türkei. Sie werden von Mitarbeitern des deutschen Auswärtigen Amtes betreut. Ihr Ehemann A. A., ein Dschihad-Reisender aus Arbon im Kanton Thurgau, hatte die aus Tübingen stammende Frau im vergangenen Herbst: in das Bürgerkriegsland verschleppt.

Die Johanna hatte zuvor in der Türkei versucht, ihren Mann davon zu überzeugen, sich aus der dischadistischen Szene zu lösen. Am Samstagabend liess der Mann seine Frau und die gemeinsame Tochter überraschend im türkisch-syrischen Grenzgebiet nahe der türkischen Stadt Reyhanli frei.

Bundesanwaltschaft ermittelt

Die Bundesanwaltschaft in Bern führte seit November 2014 eine Strafuntersuchung gegen den Mann. Der schweizerisch-türkische Doppelbürger soll sich nämlich in Syrien dem Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front angeschlossen haben.

Bundesanwalt Michael Lauber hatte in der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF vom 4. März 2015 gesagt, ermittelt werde gegen den Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Weil er auch das Schweizer Bürgerrecht besitze, könne er aber an einer Wiedereinreise in die Schweiz nicht gehindert werden.

Wegen des Festhaltens der Deutschen in Syrien ermittelte die Bundesanwaltschaft nach eigenen Angaben nicht.

*Name der Redaktion bekannt. SRF verwendet für A. A. und Johanna die Namen Giulia und Onur (ale/sda)

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