In der Schweiz verbotenArzt in St. Gallen behandelt Corona-Patient mit Chlordioxid
In St. Gallen hat ein Arzt einen Patienten mit Chlordioxid behandelt. Jeder Kontakt mit dem Stoff sei zu viel, warnt eine Oberärztin bei Tox Info Suisse.
Darum gehts
Ein Arzt im Kanton St. Gallen hat einen Corona-Patienten mit Chlordioxid behandelt.
Die Chemikalie ist in der Schweiz als Arzneimittel eigentlich verboten.
Der Kantonsapotheker hat nun eine Untersuchung eingeleitet.
Ein Arzt aus dem Kanton St. Gallen hat einen Patienten, der im Januar am Coronavirus erkrankte, mit Chlordioxid behandelt. Er habe ein Fläschchen mit der Aufschrift «Physio-Lsg O2» erhalten, sagt der Patient gegenüber dem Beobachter. Obwohl Chlordioxid in der Schweiz als Medikament verboten sei und Swissmedic im September explizit davor gewarnt habe. Als es dem 34-Jährigen nach zwei Wochen nicht besser ging, suchte er seinen Hausarzt erneut auf. Dieser empfing ihn ohne Maske. «Obwohl ich stark hustete und wohl noch infektiös war.»
Der Kantonsapotheker hat nun eine Untersuchung eingeleitet. Das Gesundheitsdepartement St. Gallen machte beim Arzt zudem eine unangekündigte Kontrolle. Man habe geprüft, ob der Arzt fachgerecht mit Medikamenten und Betäubungsmitteln umgehe und ob er nur zugelassene Arzneimittel nutze. Wie die Untersuchung ausging, verrät die Behörde aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen nicht. Der Arzt sagt, er habe Chlordioxid nur unter der Hand an Familienmitglieder abgegeben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Wirksamkeit nicht bewiesen
Chlordioxid ist eine ätzende Chemikalie, die der amerikanische Sektenguru Jim Humble als Allheilmittel gegen Malaria, Aids, Krebs und Covid-19 propagiert. Bei der Hotline für Vergiftungsinfos, Tox Info Suisse, gingen letztes Jahr 31 Anfragen dazu ein. Das sind fast doppelt so viele wie 2019. «Es gibt keine Studien, die die Wirksamkeit beweisen», zitiert der Beobachter Colette Degrandi, Oberärztin bei Tox Info Suisse. «Darum ist jede Exposition mit dem Stoff zu viel.» Trinke zum Beispiel ein Kind grössere Mengen der Chemikalie, könne es zu einer Reizung im Mund, Rachen und der Speiseröhre oder gar Verletzungen der Schleimhaut kommen.
Laut Heilmittelgesetz dürfen Ärzte nur zugelassene Arzneimittel in der Originalverpackung abgeben. Zudem müssen bei Teilpackungen die Bezeichnung und Stärke des Arzneimittels, die Dosierung, das Verfallsdatum und die Abgabestelle angegeben werden. Der Arzt ignorierte diese Regeln. «Je nachdem, wie gross die Gefährdung für die Patienten war und wie schwer das Verschulden des Arztes, sprechen wir eine Verwarnung aus oder reichen eine Strafanzeige ein», sagt Kantonsapotheker Künzle. Das Strafmass sei dann Sache der Justiz.
Der Patient trank das nicht zugelassene Medikament übrigens nicht. «Nach einem Schluck fand ich dieses CDL so eklig, dass ich den Rest nicht mehr getrunken habe», sagt er gegenüber dem Beobachter.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Mühe mit der Coronazeit?
Hier findest du Hilfe:
BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00
BAG-Infoline Covid-19-Impfung, Tel. 058 377 88 92
Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona
Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige
Hotline bei Angststörungen und Panik, Tel. 0848 801 109
Pro Juventute, Tel. 147
Dargebotene Hand, Tel. 143